Selbst kündigen wegen Krankheit - Was musst Du beachten?

Das Wichtigste in Kürze
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Du kannst Deinen Job jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen – auch bei einer Krankheit bist Du Deinem Chef keine Erklärung schuldig.
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Wenn Du selbst kündigst, riskierst Du, dass Dein Arbeitslosengeld oder Krankengeld gesperrt werden und bis zu drei Monate ausbleiben.
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Du kannst die Sperre verhindern: Aber nur, wenn Du nachweisen kannst, dass Du wegen Deiner Krankheit kündigen musstest. Dafür brauchst Du ein ärztliches Attest.
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Du musst Dich innerhalb von drei Tagen nach Deiner Kündigung arbeitslos melden – sonst droht Dir ebenfalls eine Sperre.
In diesem Ratgeber
1
Kann ich wegen einer Krankheit meinen Job kündigen?
2
Bekomme ich eine Sperrzeit beim Arbeitslosen- oder Krankengeld?
3
Wie gehe ich vor, um die Sperrzeit zu vermeiden?
4
Wie kündige ich richtig?
Sich von einem Job zu trennen, ist immer eine große Veränderung. Besonders, wenn Du wegen einer Krankheit kündigst, machst Du Dir vielleicht Sorgen: Wirkt sich die Kündigung auf Dein Kranken- oder Arbeitslosengeld aus? Wie kündigst Du richtig?
Für genau diese Fragen sind wir da. Hier erklären wir Dir alles rund um das Thema “Selbst kündigen wegen Krankheit”.
1.
Kann ich wegen einer Krankheit meinen Job kündigen?
Ja, Du kannst Deinen Job jederzeit kündigen und brauchst keine Begründung dafür. Wenn Du krank bist, kann Dein Entschluss ein wichtiger Schritt zur Besserung sein.
Dennoch sollte eine Eigenkündigung immer gut durchdacht sein. Im schlimmsten Fall riskierst Du nämlich, dass die Arbeitsagentur Dir Dein Geld streicht. Mit so einer Sperrzeit musst Du für bis zu drei Monate ohne Arbeitslosen- oder Krankengeld auskommen. Diese Monate werden Dir auch nicht später nachgezahlt, sodass Du insgesamt weniger Geld bekommst.
2.
Bekomme ich eine Sperrzeit beim Arbeitslosen- oder Krankengeld?
Nicht unbedingt. Wenn Du wegen Krankheit kündigst, kannst Du der Sperrzeit meist entkommen. Allerdings nur mit einem ärztlichen Attest. Denn Du musst nachweisen, dass Dein Job mit Deiner Gesundheit nicht mehr zu vereinen war. Dann kriegst Du keine Sperrzeit
3.
Wie gehe ich vor, um die Sperrzeit zu vermeiden?
Du musst der Arbeitsagentur beweisen, dass Du wegen Deiner Krankheit Deinen Job nicht mehr machen kannst. Der beste Beweis dafür ist ein Attest von Deinem Hausarzt. So gehst Du vor:
Lass Dir ein Attest von Deinem Hausarzt ausstellen
Bevor Du kündigst, solltest Du unbedingt Deinen Hausarzt aufsuchen. Der kann Dir bescheinigen, dass Du krank bist und deshalb Deinen Job aufgeben solltest. Dein Arzt muss Deinen Gesundheitszustand unbedingt in Deiner Krankenakte festhalten und Dir ein Attest ausstellen. Darin sollte er Dir ausdrücklich empfehlen, Deinen Job wegen der Krankheit zu kündigen. So kannst Du die ärztliche Empfehlung schwarz auf weiß belegen.
Spreche mit der Agentur für Arbeit!
Kontaktiere die Agentur für Arbeit und lege das Attest Deines Hausarztes vor. So kannst Du schon mal vorfühlen, wie das Amt die Sache einschätzt. Ob eine Sperrzeit verhängt wird oder nicht, entscheidet immer die Agentur für Arbeit. Mehr zum Aufhebungsvertrag wegen Krankheit findest Du in diesem Artikel.
Übrigens
Für die Kündigung selbst brauchst Du die ärztliche Empfehlung nicht. Das Attest musst Du Deinem Chef nicht vorlegen. Wichtig ist aber, dass Du das ärztliche Attest der Agentur für Arbeit vorzeigen kannst.
4.
Wie kündige ich richtig?
Du hast beschlossen, zu kündigen. Aber wie geht das überhaupt? Um ordentlich zu kündigen, musst Du ein paar Formalien und Fristen beachten. Wir haben eine Checkliste für Deine Kündigung vorbereitet.
Hier die wichtigsten Punkte:
- Halte Dich an die Kündigungsfrist.
- Deine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Du musst das Schreiben per Hand signieren.
- Am besten: Du gibst die Kündigung persönlich bei Deinem unmittelbaren Vorgesetzten oder Chef ab.
- Melde Dich innerhalb von drei Tagen nach der Kündigung arbeitslos.
Ausführliche Infos findest Du in unserem Artikel: “Job selber kündigen - So geht’s ohne Probleme!”.
Kann ich auch sofort kündigen?
Es gibt eine Möglichkeit, deinen Job mit sofortiger Wirkung loszuwerden: die fristlose Kündigung. Wenn Dein Arbeitsplatz Dich ernsthaft krank macht, bleibt Dir oft nichts anderes übrig. Auch für eine fristlose Kündigung brauchst Du ein Attest vom Arzt, indem er Dir die Kündigung ans Herz legt.
Fazit
Mit Deiner Kündigung beginnt nicht nur ein neuer Lebensabschnitt, sondern auch Dein Weg zur Heilung. Deswegen ist es Dein Gutes Recht, Deinen Job zu kündigen! Aber nur wenn Du Dir keine Sorgen um Geld machen musst, kannst Du Dich voll und ganz Deiner Gesundheit widmen. Dafür sind Grundsicherungen wie Kranken- oder Arbeitslosengeld unerlässlich.
Wir helfen Dir, die perfekte Kündigung einzureichen, die Dich keine Sperre kostet! Und noch besser: Wir können versuchen, eine schöne Abfindung für Dich rauszuholen. Vereinbare einen kostenfreien Beratungstermin und wir rufen Dich umgehend zurück!
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