Kündigung persönlich übergeben - So geht’s! | cleverklagen
Ratgeber

Kündigung - persönlich abgeben

Kündigung persönlich übergeben - So geht’s!

1.

Warum sollte ich die Kündigung persönlich übergeben?

Ganz einfach: Du weißt dann ganz genau, dass und wann Dein Chef die Kündigung bekommen hat! Verschickst Du die Kündigung per Post, kann es unter Umständen zu Unklarheiten kommen. Du warst ja nicht da, als der Brief eingeworfen wurde.

2.

Wem musst Du die Kündigung übergeben?

Die Kündigung geht an Deinen Chef, also Deinen direkten Vorgesetzten. Alternativ an eine Vertretung. Falls es bei Dir eine Personalabteilung gibt, kannst Du die Kündigung (oder zumindest eine zweite Version der Kündigung) auch an den Leiter der Personalabteilung geben. Damit sicherst Du Dich zusätzlich ab.

Was, wenn Dein Chef im Urlaub ist?

Du kannst trotzdem kündigen. Ist Dein Chef im Urlaub, heißt das nicht, dass er nicht erreichbar ist!

  • Wenn eine Vertretung bestellt ist, übergibst Du die Kündigung an diese.
  • Alternativ kann die Kündigung bei der Personalabteilung oder in kleineren Unternehmen direkt bei der Geschäftsführung abgeben.
Wichtig!

Falls Du die Kündigung nicht persönlich übergeben kannst, kannst Du die Kündigung alternativ per Einschreiben verschicken. Dieser Weg ist etwas umständlicher, aber auch rechtssicher! Schau Dir dazu unseren Artikel “Kündigung per Post - Worauf kommt es an” an.

3.

Wann muss ich die Kündigung abgeben?

Der Moment, in dem Dein Chef die Kündigung bekommt, ist sehr wichtig! Denn damit Am Tag danach beginnt nämlich die Kündigungsfrist zu laufen.


Dafür muss Dein Chef die Kündigung nicht mal öffnen! Es geht nur darum, dass das Dokument in den sogenannten “Machtbereich” Deines Chefs kommt: er hat jetzt theoretisch die Chance, das Kündigungsschreiben zu lesen. Man nennt das den “Zugang” der Kündigung. Ob der Brief dann geöffnet wird oder nicht, ist letztlich egal!

Merke

Das Datum auf Deiner Kündigung ist egal, wenn es um die Kündigungsfrist geht! Es geht nur um den Zeitpunkt des Zugangs des Dokuments.

4.

Wieso sollte ich einen Zeugen mitnehmen?

Es kann sein, dass es nach einer Kündigung zu einem Streit kommt. Im schlimmsten Fall, tut Dein Chef einfach so, als hättest Du nicht (oder zu spät) gekündigt. Dann musst Du den Zugang beweisen. Deswegen raten wir Dir dazu, den Erhalt der Kündigung von Deinem Chef schriftlich bestätigen zu lassen.


Und als Kirsche auf dem Sahnehäubchen kannst Du noch einen Zeugen mitnehmen. Das kann einfach ein Arbeitskollege sein. Der Zeuge sollte den Brief gelesen und gesehen haben, dass Du die Kündigung in den Umschlag gelegt hast.

Fazit

Das Wichtigste ist, dass Du den Zugang der Kündigung beweisen kannst. Solange Du das im Blick hast, bist Du auf der sicheren Seite. Bereite Dich gut vor und beachte die Tipps aus diesem Artikel. Dann kann nichts schief gehen.

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