Arbeitslos melden nach der Kündigung – so wird’s gemacht! | cleverklagen
Ratgeber

Arbeitslos melden nach Kündigung

Arbeitslos melden nach der Kündigung – so wird’s gemacht!

Nach einer Kündigung möchtest Du wahrscheinlich erstmal Deine Ruhe haben. Leider hast Du aber ein wichtiges To-Do: die Meldung bei der Arbeitsagentur. Denn nur so sicherst Du Dir Dein Arbeitslosengeld. Wir erklären Dir Schritt-für-Schritt, wie Dich arbeitslos meldest.

1.

Wie melde ich mich arbeitslos? So geht’s!

Das Geheimnis ist einfach: Melde Dich so schnell wie möglich beim Arbeitsamt und halte geltende Fristen ein. Bis zum Arbeitslosengeld gibt es drei Schritte: Du musst Dich beim Arbeitsamt "arbeitssuchend" und “arbeitslos” melden. Dann erst kannst Du Arbeitslosengeld beantragen.


Die meisten denken, „arbeitslos“ und „arbeitssuchend“ bedeutet das gleiche: Nämlich schlicht, dass Du keinen Job hast. Das stimmt aber nicht! Tatsächlich unterscheidet die Bundesagentur für Arbeit zwischen den beiden Dingen. Wir erklären es Dir:

Arbeitssuchend melden

“Arbeitssuchend” kannst Du mit und ohne einen Job sein. Meldest Du Dich arbeitssuchend, lässt Du das Arbeitsamt wissen: “Hey, ich suche ab heute einen neuen Job!”. Du zeigst, dass Du arbeiten willst und engagiert bist.

Wann?
  • Spätestens drei Monate, bevor Deine Beschäftigung endet
    ODER
  • Sobald Du weißt, dass Dein Job enden wird
  • Falls Du kurzfristig von der Kündigung erfährst oder selbst kündigst: Melde Dich innerhalb von drei Tagen, nachdem Du von der Kündigung weißt.
Wie?

Du kannst Dich bequem online arbeitssuchend melden. Wenn Du Dich persönlich beim Arbeitsamt meldest, nimm auch einen aktuellen Lebenslauf mit. Damit weiß der zuständige Fallmanager, welche Kenntnisse und Fertigkeiten Du besitzt. Das kann die Suche nach einem neuen Job beschleunigen.

Arbeitslos melden

Meldest Du Dich arbeitslos, heißt das: Meine Anstellung ist am Tag x beendet. Ich bin dann arbeitslos.

Wann?
  • Bestenfalls direkt nach der Kündigung
  • Allerspätestens am ersten Tag Deiner Arbeitslosigkeit
  • Wenn Du selbst kündigst, innerhalb von drei Tagen nach der Kündigung
Wie?

Du kannst Dich online oder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit Deines Bezirks arbeitslos melden. Auf der Website der Agentur für Arbeit findest Du eine Anleitung und die richtigen Formulare. Halte alle notwendigen Unterlagen bereit, um den Prozess zu beschleunigen. Dazu gehören:

  • ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung)
  • Sozialversicherungsausweis
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Arbeitserlaubnis


Wenn Du gekündigt worden bist, brauchst Du auch:

  • das Kündigungsschreiben
  • Deinen alten Arbeitsvertrag
  • eine Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers

Arbeitslosengeld beantragen

Wenn Du Dich rechtzeitig arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet hast, kannst Du Arbeitslosengeld beantragen.

Wann?
  • circa zwei Wochen vor Deinem letzten Arbeitstag.
Wie?
  • Auch das kannst Du entweder online, per Post oder persönlich machen. Die unkomplizierteste Variante ist es, das Arbeitslosengeld online zu beantragen. Das kannst Du hier machen.
Aufgepasst!

Wurdest Du gerade erst gekündigt? Wir helfen Dir. Mit der Hilfe eines Anwalts kannst Du Deinen Job zurück bekommen, oder eine Abfindung erkämpfen. Und das Beste daran: Die rechtliche Beratung ist bei uns kostenfrei. Melde Dich hier an. Einer unserer Partneranwälte ruft Dich zu Deinem Wunschtermin zurück.

2.

Wann muss ich mich arbeitslos melden?

Wie oben beschrieben, gibt es drei Schritte auf dem Weg zum Arbeitslosengeld. Zur Übersicht haben wir Dir eine Tabelle erstellt, damit Du auf einen Blick erkennst, was wann ansteht.

WasWann
Arbeitssuchend melden
  • Sobald Du weißt, dass Dein Job enden wird

ODER

  • Spätestens drei Monate, bevor Deine Beschäftigung endet
  • Falls Du kurzfristig von der Kündigung erfährst: Dich innerhalb von drei Tagen
Arbeitslos melden
  • Bestenfalls direkt nach der Kündigung
  • Allerspätestens am ersten Tag Deiner Arbeitslosigkeit
  • Wenn Du selbst kündigst: spätestens drei Tage nach der Kündigung
Arbeitslosengeld beantragen
  • circa zwei Wochen vor Deinem letzten Arbeitstag

3.

Ich wurde gekündigt, aber kenne das genaue Datum meines letzten Arbeitstages nicht!

Dann kannst Du erstmal das voraussichtliche Ende angeben. Sollte sich später etwas am Datum ändern, brauchst Du keinen neuen Antrag zu stellen. Informiere einfach Deinen Ansprechpartner beim Amt, sobald Du mehr Informationen hast.

4.

Was passiert, wenn ich einen Fehler mache oder Fristen verpasse?

Wenn Du Fristen verpasst, oder andere grobe Fehler machst, kann das Arbeitsamt Dir eine Sperre reindrücken. Das bedeutet: Du bekommst für die Zeit kein Arbeitslosengeld gezahlt. Diese Sperrzeit wird Dir von der gesamten Bezugszeit abgezogen!


Falls Du es verpatzt, bestimmte Dokumente rechtzeitig einzureichen, wird der Bezug des Arbeitslosengeldes manchmal erst später freigeschaltet. Lies alles zum Thema [Sperre](Lies alles zum Thema Sperre und wie Du sie vermeidest. ) und wie Du sie vermeidest.

5.

Kann ich mich gegen die Kündigung wehren?

Um Arbeitslosengeld zu bekommen, musst Du einige Sachen beachten. Aber Halt: Wusstest Du, dass Du die Kündigung nicht einfach hinnehmen musst? Du kannst Dich wehren! Unsere Partneranwälte haben schon unzähligen Arbeitnehmern geholfen. Du bekommst Deinen Job zurück – oder erhältst eine saftige Einmalzahlung. Vereinbare hier einen kostenfreien Rückruf für Deine Beratung.. Es kostet dich nichts. Der Anwalt nimmt sich Zeit und bespricht Deinen individuellen Fall mit Dir.

Fazit

Auch wenn der Weg zur Arbeitsagentur nach einer Kündigung vielleicht nicht Dein erster Gedanke ist, sichert er Dir Dein Arbeitslosengeld und hilft Dir dabei, schneller wieder einen Job zu finden. Mit eingehaltenen Fristen und allen Dokumenten im Gepäck, kannst Du den Prozess stressfrei und zügig erledigen. So bist Du bestens vorbereitet und kannst Dich bald wieder auf neue berufliche Abenteuer freuen!

Wir nutzen Cookies

Cookies werden für die Personalisierung von Anzeigen verwendet. Durch Klicken auf 'Alle Erlauben' bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Cookie Kategorien

Diese Website verwendet Cookies zu Funktions- und Statistikzwecken. Durch Klicken auf „Alle Erlauben“ bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist und erlaubst uns, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung. Dort kannst Du auch Deine Einwilligung jederzeit ändern.

Notwendig

>

Präferenzen

>

Statistik

>

Marketing

>

Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.

Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).

Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.

Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.

Notwendig

Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.

Präferenzen

Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).

Statistik

Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.

Marketing

Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.