Sperrzeit und Ruhezeit beim Arbeitslosengeld – Was ist der Unterschied?

Das Wichtigste in Kürze
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Wenn Du Arbeitslosengeld 1 beantragst, prüft die Arbeitsagentur genau, ob Du einen Anspruch hast.
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Wenn Du irgendetwas “falsch gemacht hast”, dann bekommst Du weniger Geld, erst später Geld oder gar kein Geld. Das nennt man Sperrzeit oder Ruhezeit!
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Bei einer Sperrzeit werden Dir bis zu drei Monate von Deinem Anspruch gestrichen. So kriegst Du am Ende weniger Geld.
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Die Sperrzeit bekommst Du, wenn Du aus der Sicht der Arbeitsagentur Deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hast. Zum Beispiel, wenn Du selbst kündigst oder wegen schweren Fehlverhaltens gekündigt wirst.
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Bei einer Ruhezeit kriegst Du Dein Arbeitslosengeld nur später. Dein Anspruch wird nach hinten verschoben. Dir wird aber nichts von Deinem Anspruch abgezogen.
Eine Ruhezeit bekommst Du aufgedrückt, wenn Du Deinen Job früher verlässt, als es Deine Kündigungsfrist eigentlich erlaubt.
In diesem Ratgeber
1
Was ist die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
2
Was ist eine Ruhezeit?
3
Was ist der Unterschied zwischen Ruhezeit und Sperrzeit ?
Das Arbeitslosengeld soll Dich finanziell auffangen. So kannst Du nach der Kündigung erstmal durchatmen. Doch die Arbeitsagentur macht Dir das Leben nicht immer leicht: Manchmal kriegst Du statt des ersehnten Geldes eine Sperrzeit oder Ruhezeit.
Was sich hinter diesen beiden Begriffen verbirgt und wo der Unterschied liegt, erfährst Du in diesem Artikel. Außerdem zeigen wir Dir, wie Du Sperr- und Ruhezeit beim Arbeitslosengeld umgehst.
1.
Was ist die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Bei einer Sperrzeit bekommst Du bis zu drei Monate kein Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur. Diese drei Monate werden Dir von Deinem Anspruch gestrichen. Das Geld wird also nicht nachgezahlt. So bekommst Du insgesamt weniger.
Beispiel
Bei zwölf Monaten Anspruch auf ALG kriegst Du mit einer Sperrzeit von drei Monaten also nur neun Monate Geld.
Wann bekommst Du eine Sperrzeit?
Eine Sperrzeit kriegst Du, wenn Du “Schuld” an Deiner Arbeitslosigkeit trägst. Am offensichtlichsten ist das, wenn Du selbst kündigst. Dann musst Du mit einer Sperrzeit von drei Monaten rechnen.
Aber auch bei einem Aufhebungsvertrag oder einer Kündigung wegen Deines Verhaltens brummt Dir die Arbeitsagentur eine Sperrzeit auf. Zum Beispiel, weil Du ständig zu spät kommst oder Kollegen schikanierst. Dann hast Du Dich “versicherungswidrig” verhalten und Deine Arbeitslosigkeit damit selbst herbeigeführt.
Wie vermeidest Du die Sperrzeit?
Dafür musst Du die Arbeitsagentur überzeugen, dass Du nichts für Deine Arbeitslosigkeit kannst. Je nachdem in welcher Situation Du bist, musst Du dabei anders vorgehen:
- Wie Du eine Sperrzeit vermeidest, wenn Du selbst kündigst, kannst Du in unserem Artikel zum Vermeiden der Sperre bei einer Eigenkündigung nachlesen!
- Wie Du die Sperrzeit trotz Aufhebungsvertrag umgehst, kannst Du hier lesen.
- Wie Du bei verhaltensbedingter Kündigung vorgehst, lies hier.
- Bei einer Fristlosen Kündigung, lies diesen Artikel.
Übrigens
Wusstest Du, dass Du Dich gegen die Kündigung wehren kannst? Innerhalb von drei Wochen ab Erhalt! Wir helfen Dir gerne dabei. Melde Dich hier für ein kostenfreies Beratungsgespräch durch einen unserer Partneranwälte.
2.
Was ist eine Ruhezeit?
Bei einer Ruhezeit bekommst Du Dein Arbeitslosengeld später. Also nicht direkt, nachdem Du Deinen Job los bist. Mit einer Ruhezeit musst Du rechnen, wenn zwei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:
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Du verabschiedest Dich aus dem Job früher, als es Deine Kündigungsfrist vorsieht
Normalerweise bleiben Dir nach einer Kündigung noch einige Wochen, in denen Du arbeiten musst. Die Dauer Deiner Kündigungsfrist steht in Deinem Arbeitsvertrag. Du und Dein Chef können aber abmachen, diese Frist zu kürzen oder ganz zu streichen. Das geht in einem Aufhebungsvertrag oder auch bei einem Vergleich – also wenn ihr euch vor Gericht auf ein Ergebnis einigt. -
Du bekommst zum Ende Deines Jobs eine Abfindung oder ähnliche Zahlung.
Das kann eine Abfindung sein, aber auch verspätete Gehaltszahlungen oder Sozialleistungen wie Mutterschafts- und Krankengeld können Dir eine Ruhezeit einbrocken. Selbst Geld für nicht genommenen Urlaub zählt dazu.
Eine Ruhezeit droht Dir also erst, wenn Du nach der Kündigung Geld bekommst und gleichzeitig die Kündigungsfristen umgehst. Die Arbeitsagentur meint, dass Du “für das Geld” früher gegangen bist und deswegen die Hilfe vom Staat nicht sofort brauchst.
Wie lange dauert die Ruhezeit?
Wie lange Deine Ruhezeit andauern wird, hängt von zwei Dingen ab:
- Um wie viel Zeit hast Du die Kündigungsfrist verkürzt? Diese Zeit ist die Grundlage für die Dauer der Ruhezeit. Du sollst das Arbeitslosengeld erst ab dem Zeitpunkt bekommen, ab dem es auch bei einer normalen Kündigungsfrist gezahlt worden wäre.
- Dann wird auf Dein Alter, Dein ehemaliges Gehalt und darauf geguckt, wie lange Du für Deinen Chef gearbeitet hast. Wie genau hier gerechnet wird, ist kompliziert.
Wichtig für Dich zu wissen ist nur: Deine Ruhezeit ist oft etwas kürzer als die Zahl der Wochen, um die Du die Kündigungsfrist verkürzt hast.
Wie kannst Du die Ruhezeit umgehen?
Du weißt jetzt, dass eine Ruhezeit die Folge von verkürzten Kündigungsfristen ist. Um eine Ruhezeit zu vermeiden, raten wir Dir daher schlicht: Verzichte nicht auf Deine Frist! Nur wenn Dein Chef Dir eine ungewöhnlich hohe Abfindung zahlt, kann sich die Rechnung für Dich lohnen. Sonst entgeht Dir wegen der späten Zahlung vom ALG bares Geld.
Ob sich das in Deinem Fall lohnt, lässt sich pauschal nicht sagen. Ein Anwalt kann Dich hierzu beraten. Hier kannst Du ein kostenloses Beratungsgespräch mit uns vereinbaren!
Achtung
Auch bei einer Ruhezeit kriegst Du manchmal weniger ALG!
Durch die späte Zahlung kommst Du vielleicht gar nicht in den vollen Genuss Deines Anspruchs. Zum Beispiel, wenn Du bei einer Ruhezeit von drei Monaten schon nach vier Monaten Arbeitslosigkeit einen neuen Job findest. Dann bekommst Du wegen der Ruhezeit nur einen Monat ALG aufs Konto. Obwohl Du Anspruch auf zwölf Monate hättest.
3.
Was ist der Unterschied zwischen Ruhezeit und Sperrzeit ?
Sperrzeit | Ruhezeit | |
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Wird verhängt, weil... |
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Wie vermeidest Du die Sperrzeit / Ruhezeit? | Eine Sperrzeit vermeidest Du, indem Du beweist, dass Du nicht an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Schuld hast.
| Eine Ruhezeit vermeidest Du, indem Du Deine Kündigungsfrist einhältst. |
Dauer | Eine bis zwölf Wochen | Richtet sich danach, um wie viele Wochen Du Deine Kündigungsfrist verkürzt hast. Außerdem spielt die Höhe Deiner Abfindung eine Rolle. |
Folgen | Ein Teil Deines Anspruchs wird gestrichen. | Dein Anspruch verschiebt sich: Du bekommst erst später Arbeitslosengeld ausgezahlt. Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt aber komplett bestehen. |
Fazit
Mit einer Sperr- oder Ruhezeit riskierst Du, dass Dein Konto erstmal leer bleibt.
Bei Aufhebungsverträgen kommt es zum Beispiel auf die richtigen Formulierungen an, mit denen Du eine Sperr- oder Ruhezeit umgehst. Auch mit einer Klage gegen eine Kündigung kannst Du eine Sperrzeit verhindern.
Wir von cleverklagen helfen Dir dabei, Dich zu wehren. Sogar, wenn das Amt Dir schon eine Sperrzeit aufgebrummt hat, ist es nicht zu spät für einen Anwalt. Melde Dich hier für ein kostenfreies Beratungsgespräch an.
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