Du willst Deine Kündigungsfrist verkürzen? So kannst Du früher gehen!

Das Wichtigste in Kürze
- Es ist möglich, Deine Kündigungsfrist zu verkürzen: Mit einem Aufhebungsvertrag!
- Du brauchst dafür die Zustimmung Deines Chefs.
- Eine fristlose Kündigung erlaubt es Dir, sofort zu gehen. Aber dafür brauchst Du einen sehr triftigen Grund. Du kannst nur fristlos kündigen, wenn es bei Dir auf Arbeit richtig schlimm ist.
In diesem Ratgeber
1
Der Aufhebungsvertrag : Gemeinsame Sache mit dem Chef?
2
Die Freistellung: Zwei Arbeitgeber gleichzeitig?
3
Die fristlose Kündigung: Wenn’s wirklich dringend ist!
Du hast den Vertrag für Deinen neuen Traumjob unterschrieben. Nur die lange Kündigungsfrist aus Deinem alten Job droht Dir, einen Strich durch die Rechnung zu machen. Aber keine Sorge: Es ist möglich, früher aus Deinem Job zu gehen! In diesem Artikel zeigen wir Dir, wie Du Deine Kündigungsfrist verkürzen kannst.
1.
Der Aufhebungsvertrag : Gemeinsame Sache mit dem Chef?
Mit einem Aufhebungsvertrag kannst Du Deinen aktuellen Job schnell beenden und in Deinen neuen Traumjob starten.
Das Besondere daran: Im Gegensatz zur Kündigung, die nur von einer Seite ausgesprochen wird, ist der Aufhebungsvertrag eine Vereinbarung von beiden Seiten. Dein Chef und Du müssen beide einverstanden sein. In diesem Vertrag müsst ihr die Kündigungsfrist nicht einhalten. Ihr könnt sie verkürzen oder sogar ganz weglassen!
Die Schwierigkeit: Dein Chef muss zustimmen. Es gibt keine Garantie dafür, dass er genauso Feuer und Flamme ist wie Du!
Aber oft sind Arbeitgeber offen für solche Vereinbarungen, denn sie wissen: Ein Mitarbeiter, der mit seinen Gedanken schon im neuen Job ist, bringt nicht mehr die volle Leistung. Also, trau Dich und sprich es an!
Wie bittest Du Deinen Chef um einen Aufhebungsvertrag? Dafür haben wir den passenden Artikel für Dich!
Keine Sorge. Falls es mit dem Aufhebungsvertrag nicht klappt, haben wir noch andere Optionen in petto.
2.
Die Freistellung: Zwei Arbeitgeber gleichzeitig?
Du kannst auch eine “unbezahlte Freistellung” mit Deinem Chef vereinbaren. Dabei musst Du trotz Deiner Kündigungsfrist nicht mehr zur Arbeit gehen. Dein Chef verzichtet in diesem Fall auf Deine Arbeitskraft und Du verzichtest auf Deinen Lohn.
Wenn Dein Chef einverstanden ist und Dich freistellt, kannst Du in der Zeit schon bei Deinem neuen Arbeitgeber anfangen. Wichtig ist, dass Du Deinen neuen Arbeitgeber über die Situation informierst, um Ärger zu vermeiden. Alles weitere kannst Du in unserem Artikel zur Freistellung durchlesen!
3.
Die fristlose Kündigung: Wenn’s wirklich dringend ist!
Wenn Du fristlos kündigst, kannst Du sofort gehen. Auf der Stelle. Die Kündigungsfrist fällt weg. Für eine fristlose Kündigung brauchst Du einen schlimmen Grund. Zum Beispiel: Mobbing, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, oder wenn Dein Chef Dein Gehalt wiederholt nicht zahlt. Die fristlose Kündigung ist nur dann eine Option, wenn es unerträglich für Dich ist, eine Sekunde länger in der Firma zu bleiben.
Lies alles darüber in unserem Artikel, wie man selber fristlos kündigt!
Fazit
Du kannst Deine Kündigungsfrist bei einem Jobwechsel verkürzen. Am besten mit einem Aufhebungsvertrag. So ein Vertrag ist immer Verhandlungssache. Daher unser Tipp: Nimm Dir einen Anwalt zur Seite. Wir helfen Dir dabei! Vereinbare hier ein kostenloses Beratungsgespräch. So kannst Du sicherstellen, dass Du bei den Verhandlungen mit Deinem Chef auf Augenhöhe bist!
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