Selber kündigen ohne Sperre beim Arbeitsamt? So geht's! | cleverklagen
Ratgeber

Selbst kündigen - Arbeitslosengeld

Selber kündigen ohne Sperre beim Arbeitsamt? So geht's!

Der Job ist unerträglich geworden. Es führt kein Weg daran vorbei - Du musst da raus. Obwohl Du noch keinen neuen Job hast. Aber dafür gibt es ja das Arbeitslosengeld - oder? Nicht ganz! Denn wenn Du selber kündigst, dann brummt Dir die Bundesagentur für Arbeit (früher: Arbeitsamt) eine Sperrzeit von drei Monaten auf.


Aber wir haben gute Nachrichten: Du kannst Dich gegen die Sperre wehren! Welche Möglichkeiten Du hast, erklären wir Dir in unserem Artikel.

1.

Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich selbst kündige?

Wenn Du selbst kündigst, sperrt Dir das Arbeitsamt normalerweise Dein Arbeitslosengeld! Denn es gilt als “eigenes Verschulden” – Du hast Dich ja schließlich selbst entschlossen.


Wenn das Arbeitsamt Dich sperrt, bekommst Du für bis zu drei Monate kein Arbeitslosengeld. Das Geld wird auch nicht nachträglich ausgezahlt. Das bedeutet, dass Du insgesamt weniger Geld erhältst, wenn Du gesperrt wurdest.


Wieso? Das Arbeitslosengeld funktioniert wie eine Versicherung: Während Du arbeitest, zahlst Du Beiträge (die werden automatisch von Deinem Gehalt abgezogen) in diese Versicherung ein. Wenn Du dann Deinen Job verlierst, springt die “Versicherung” ein und zahlt Dir Geld. Aber nur, wenn Du nichts dafür kannst, dass Du arbeitslos wirst. Du kannst die Sperrfrist aber umgehen. Wir erklären Dir, wie das geht!

2.

Wie kann ich selbst kündigen - ohne Sperre?

Um eine Sperre zu vermeiden musst Du zwei Dinge beachten:

  1. Du brauchst einen triftigen Grund, warum Du kündigst. Deine Kündigung muss "unumgänglich" sein. Zum Beispiel, weil Du auf der Arbeit gemobbt wurdest, oder weil der Job Deiner Gesundheit geschadet hat. Diesen Kündigungsgrund musst Du beim Arbeitsamt nachweisen können!
  2. Du musst Dich rechtzeitig arbeitslos und arbeitssuchend melden. Wie das geht, kannst Du hier nachlesen.

Ein guter Kündigungsgrund, den Du auch beweisen kannst!

Du musst beim Arbeitsamt glaubhaft machen, dass Du keine andere Wahl hattest als zu kündigen. Dann bekommst Du keine Sperre aufgebrummt.

Die Arbeitsagentur hat klare Kriterien dafür festgelegt, was als wichtiger Kündigungsgrund gilt. Wenn Du aus einem dieser Gründe kündigst (und beweisen kannst, dass das wirklich der Grund ist), bekommst Du keine Sperre. Hier einige Beispiele:

  • Du hast Erfahrungen mit Mobbing, sexueller Belästigung oder psychischem Druck am Arbeitsplatz gemacht.
  • Deine Gesundheit ist beeinträchtigt, und Dein Arzt hat geraten, dass Du Deinen Job aufgeben solltest. In diesem Fall ist ein ärztliches Attest erforderlich!
  • Du musst aufgrund der beruflichen Versetzung deines Ehepartners in eine andere Stadt umziehen.
  • Du hattest Aussichten auf einen neuen Job. Dann ist der neue Job weggefallen, aber Du hast den alten schon gekündigt. In diesem Fall musst Du die nachvollziehbare Erwartung auf den neuen Job beweisen (zum Beispiel mit E-Mail-Verkehr mit dem Arbeitgeber).
  • Du schließt eine Lebensgemeinschaft und Dein Partner (oder Deine Partnerin) lebt in einer anderen Stadt. Dann ist der Umzug ein wichtiger Kündigungsgrund.
  • Du übernimmst die Pflege eines Familienmitglieds.
Tipp

Bevor Du kündigst, solltest Du Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen. Dein zuständiger Berater kann beurteilen, ob Dein Kündigungsgrund anerkannt wird. Auf diese Weise kannst Du sicherstellen, dass Du keine Sperrfrist bekommst!

3.

So meldest Du Dich rechtzeitig arbeitslos und arbeitssuchend!

Viele denken, “arbeitslos” und “arbeitssuchend” sind das gleiche. Die Bundesagentur für Arbeit unterscheidet aber, ob Du als arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet bist. Du bist arbeitslos, wenn Du keinen Job hast. Als arbeitssuchend gilst Du, wenn Du Arbeit suchst - völlig egal, ob Du gerade angestellt bist oder nicht. Wir erklären Dir, welche Schritte Du wann unternehmen musst, um erfolgreich ans Arbeitslosengeld zu kommen:

ZeitpunktMaßnahme
Drei Monate, bevor Deine Beschäftigung endetMelde Dich arbeitssuchend!
  • Solltest Du kurzfristig von Deiner Kündigung erfahren oder selbst kündigen, hast Du drei Tage Zeit.
  • Das geht bequem online!
Frühestens drei Monate vor dem Ende Deiner Anstellung, spätestens einen Tag nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Melde Dich arbeitslos

  • Die Agentur für Arbeit kommt einem entgegen: Seit 2022 kannst Du Dich online arbeitslos melden.
  • Wenn Du möchtest, kannst Du es aber auch persönlich vor Ort tun.
  • Website der Agentur der Arbeit findest Du eine einfache Anleitung.

Zwei Wochen vor Deinem letzten Arbeitstag

Beantrage Arbeitslosengeld

  • Das geht entweder online, per Post oder persönlich.
  • Die unkomplizierteste Variante ist es, sich online arbeitslos zu melden!

4.

Du hast bereits gekündigt und eine Sperre beim Arbeitslosengeld bekommen?

Wenn es bei Dir bereits so weit ist, dass Du eine Sperre bekommen hast: Keine Angst. Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch gegen die Sperrzeit einlegen! Wie das geht, erklären wir Dir hier.

Fazit

Einen guten Grund für Deine Kündigung zu finden lohnt sich, denn eine Sperre von drei Monaten tut sehr weh! Wie Deine Chancen stehen, ist sehr abhängig von Deinem individuellen Fall. Wir würden Dir immer raten, zunächst mit einem Anwalt zu sprechen. Bei cleverklagen ist die erste Beratung immer kostenfrei! Danach kannst Du Deine Situation besser einschätzen und die richtigen Schritte einleiten.

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