Arbeitslosengeld bei Aufhebungsvertrag - was steht Dir zu? | cleverklagen
Ratgeber

Aufhebungsvertrag - Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld bei Aufhebungsvertrag - was steht Dir zu?

Ein Aufhebungsvertrag hat einige Vorteile gegenüber einer Kündigung. Dir drohen aber auch Nachteile. Kannst Du Arbeitslosengeld bekommen, wenn Du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst?


Hier erfährst Du alles Wichtige rund um das Thema Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld.

1.

Bekommst Du trotz Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld?

Auch wenn Du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld I! Nach der Kündigung bekommst Du dann 60% Deines Nettogehalts, wenn Du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate angestellt warst. Allerdings ist das Arbeitslosengeld gedeckelt. Du bekommst maximal 2237 Euro, auch wenn 60% deines Nettogehalts mehr wären.


Allerdings kann es Dir gekürzt werden: Die Arbeitsagentur prüft, wie Du arbeitslos geworden bist. Sie wollen wissen, ob Du einen guten Grund für die Unterzeichnung hattest. Wenn Du keinen hattest, bist Du nach Meinung der Behörde “selbst schuld” an Deiner Arbeitslosigkeit. Dann bekommst Du eine sogenannte Sperrzeit. Für drei Monate kriegst Du dann kein Geld.


Wenn Du eigentlich Anspruch auf 12 Monate Geld hast, kriegst Du bei einer Sperrzeit also nur neun Monate lang ALG. Du kriegst also insgesamt weniger Geld.


Die gute Nachricht: So eine Sperre lässt sich vermeiden!

Brauchst du Hilfe?

Falls Du Hilfe beim Aufsetzen eines Aufhebungsvertrages wünschst, melde Dich bei uns. Unsere Partneranwälte beraten Dich in einem kostenfreien Telefonat. Mit professioneller Hilfe kannst Du eine weitaus höhere Abfindung verhandeln!

2.

Wie vermeide ich eine Sperrzeit?

Eine Sperrzeit kannst Du vermeiden. Und zwar, wenn Du Deinen Aufhebungsvertrag aus wichtigem Grund unterschreibst. Außerdem musst Du im Vertrag die Kündigungsfristen einhalten. Bei einem wichtigen Grund sieht die Arbeitsagentur ein, dass Du trotz Aufhebungsvertrag nichts für Deine Arbeitslosigkeit kannst. Du hattest quasi keine andere Wahl, als den Vertrag zu unterzeichnen.


Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn…

  • Dein Chef Dir versichert hat, dass Du bald gekündigt wirst.  
    Stattdessen hast Du den Aufhebungsvertrag unterschrieben. Einer Sperrzeit kannst Du entkommen, wenn Dein Chef gedroht hat, Dich zu feuern. Er muss Dich aber auch tatsächlich kündigen können. Dafür musst Du zumindest kündbar sein. Wenn Du laut Deinem Arbeitsvertrag unkündbar bist und trotzdem unterschrieben hast, dann liegt kein wichtiger Grund vor.

  • Du auf Empfehlung Deines Arztes kündigst

    Wenn Dein Job Dich krank macht, dann geht Deine Gesundheit vor. So sieht das auch die Agentur für Arbeit und Du bekommst keine Sperrzeit, wenn Du einen Aufhebungsvertrag wegen Krankheit abschließt. Um das zu beweisen, brauchst Du eine ärztliche Empfehlung, Deinen Job zu verlassen. Hier haben wir für Dich eine Checkliste, was Du bei dem Attest Deines Arztes beachten musst.

  • Du zu Deinem Ehepartner umziehst

    Wenn Du deshalb selbst kündigst, kriegst Du keine Sperre.

  • Du Dich mit Deinem Partner um ein Kind kümmerst

    Auch wenn Du aus diesem Grund wegziehen und kündigen musst, kriegst Du keine Sperrzeit.

  • Du Dich um ein Familienmitglied kümmerst

    Das zählt zwar als wichtiger Grund, aber die Arbeitsagentur schaut hier sehr genau hin. Es kommt darauf an, um wen genau Du dich kümmerst und ob es Alternativen gibt. Also zum Beispiel ein Pflegeheim. Umso näher Dir der Pflegebedürftige steht, desto wahrscheinlicher ist es, dass Du keine Sperre kriegst.

  • Du einen neuen Job in Aussicht hast und deswegen unterschreibst

    Auch wenn es nicht geklappt hat, kannst Du ohne Sperre davonkommen. Du musst der Arbeitsagentur aber beweisen, dass Du eindeutige Aussichten auf den Job hattest – zum Beispiel eine konkrete Zusage.

3.

Wann musst Du Dich beim Arbeitsamt melden?

Spätestens am dritten Tag nach der Unterschrift musst Du das Arbeitsamt über den Aufhebungsvertrag informieren und Dich arbeitslos melden. Verlier also keine Zeit! Verpasst Du diese Frist, bekommst Du eine Sperrzeit von einer Woche. Bei Deiner nächstgelegenen Arbeitsagentur kannst Du Dich entweder online oder persönlich arbeitslos melden.

Hinweis

Wir haben Dir eine Anleitung geschrieben, wie Du Dich arbeitslos meldest.

4.

Bekommst Du Arbeitslosengeld, wenn Du im Aufhebungsvertrag eine Abfindung verhandelt hast?

Trotz Abfindung hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Du kommst aber nur dann in den vollen Genuss des Arbeitslosengeldes, wenn Du trotz des Aufhebungsvertrags bei Deiner Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag bleibst. Verkürzt Du die Frist, kriegst Du entweder eine Sperrzeit oder Deine Abfindung wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Fazit

Bei einem wichtigen Grund für den Aufhebungsvertrag ist die Sache klar: Du hattest keine andere Wahl und hast Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur kann sich trotzdem quer stellen. Oft kommt es auf die richtigen Formulierungen im Vertrag an, ob Du Dir Arbeitslosengeld sichern kannst oder nicht. Wir von cleverklagen können Dir dabei helfen. Auch bei den Verhandlungen um die Höhe Deiner Abfindung stehen wir Dir zur Seite. Kontaktiere uns noch für eine kostenfreie Beratung. So musst Du Dir nach dem Abschied von Deinem Job keine Sorgen um Deine Finanzen machen!

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