Wird Deine Abfindung aufs Arbeitslosengeld angerechnet?

Das Wichtigste in Kürze
- Die Abfindung wird grundsätzlich nicht auf ALG 1 angerechnet. Die Höhe Deiner Abfindung spielt also keine Rolle fürs Arbeitslosengeld.
- Nachteile drohen Dir nur, wenn Du für die Abfindung einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast. Bei einem Aufhebungsvertrag lauert die * Gefahr einer Sperrzeit.
- Wenn Du für eine Abfindung früher Deinen Job aufgibst – also vor Ablauf der Kündigungsfrist – wird Dein Anspruch auf ALG 1 verschoben.
- Wenn Du auf Bürgergeld (Arbeitslosengeld ll) angewiesen bist, pass auf! Hier wird Deine Abfindung angerechnet. Dann bekommst Du weniger Arbeitslosengeld - oder gar keins.
In diesem Ratgeber
1
Wird meine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
2
Vorsicht bei Aufhebungsverträgen: Du kannst eine Sperrzeit beim ALG l bekommen!
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Achtung: Kündigungsfristen umgehen lohnt sich selten!
Du verhandelst gerade mit Deinem Chef über eine Abfindung und hast das Geld so gut wie in der Tasche? Jetzt fragst Du Dich, ob die Abfindung einen Einfluss auf Dein Arbeitslosengeld hat?
Wir erklären Dir, ob und wie Deine Abfindung auf Dein Arbeitslosengeld angerechnet wird. Und vor allem – wie Du das vermeiden kannst!
1.
Wird meine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Deine Abfindung wird nicht auf Dein ALG 1 angerechnet. Wie viel Geld Du mit der Abfindung bekommst, spielt also keine Rolle. Es ist aber wichtig, dass Du die Kündigungsfrist nicht umgehst – auch nicht, wenn Du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst. Dazu unten mehr.
Beim Arbeitslosengeld II (Bürgergeld, früher Hartz 4) sieht die Sache anders aus. Hier wird die Abfindung angerechnet. Entscheidend ist beim Bürgergeld immer, wann Dein Chef die Abfindung zahlt. Schau hier rein, wenn Du mehr darüber wissen willst.
Bist Du gerade im Prozess, die Abfindung zu verhandeln? Da helfen wir Dir gerne. Mit einem professionellen Anwalt an Deiner Seite wird Deine Abfindung um ein vielfaches höher ausfallen. Melde Dich hier für ein kostenfreies Beratungsgespräch an. Unsere Partneranwälte rufen Dich dann zurück – zu Deinem Wunschtermin.
2.
Vorsicht bei Aufhebungsverträgen: Du kannst eine Sperrzeit beim ALG l bekommen!
Es kann trotzdem passieren, dass Du bei einer Abfindung weniger Arbeitslosengeld bekommst. Den Nachteil hast Du aber nicht, weil Du eine Abfindung bekommen hast. Entscheidend dafür ist, wie Du an die Abfindung gekommen bist.
Oft läuft das über einen Aufhebungsvertrag. Darin einigst Du Dich mit Deinem Chef gemeinsam darauf, dass Du Deine Arbeit niederlegst. Beim Aufhebungsvertrag gibt es zwei Fallen:
Du umgehst mit dem Vertrag Deine Kündigungsfrist?
Wenn ihr einen Aufhebungsvertrag abschließt, müsst ihr euch nicht an Kündigungsfristen halten. Das kann ein Vorteil sein, aber eben auch ein Nachteil: Wenn Du mit dem Aufhebungsvertrag Deine Kündigungsfristen verkürzt, ist das für die Arbeitsagentur ein Problem. Dann kann es dazu kommen, dass Du das Arbeitslosengeld erst später bekommst. Die Arbeitsagentur drückt Dir eine “Ruhezeit” auf. Dazu gleich mehr im nächsten Abschnitt!
Du gibst Deinen Job freiwillig auf?
Bei Aufhebungsverträgen gibt es aber noch ein anderes Problem: Dir droht nicht nur die sogenannte Ruhezeit. Auch eine “Sperrzeit” kann das Arbeitsamt Dir aufdrücken. Bei einer Sperrzeit werden Dir bis zu drei Monate von Deinem Anspruch auf Arbeitslosengeld gestrichen. Die Arbeitsagentur meint, Du hast Deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet, indem Du den Vertrag unterschrieben hast. Daher kriegst Du weniger Geld. Du kannst die Sperrzeit aber umgehen, wenn Du einen wichtigen Grund hast, zum Beispiel wenn Deine Arbeitsbedingungen unzumutbar sind.
Wenn der Aufhebungsvertrag richtig formuliert ist, kannst Du eine Sperr- oder Ruhezeit komplett vermeiden. Am besten machst Du das mit einem Anwalt. Wir bei cleverklagen haben Top Anwälte, die sich genau mit solchen Verhandlungen auskennen!
Sollte es schon zu spät sein, solltest Du Deine Chancen und Möglichkeiten prüfen, sie rückgängig zu machen. Eine Klage kann sich lohnen, schließlich entgeht Dir sonst bares Geld! Wir von cleverklagen helfen Dir dabei! Melde Dich hier für ein kostenfreies Beratungsgespräch.
Sperrzeit und Ruhezeit – wo liegt der Unterschied?
Bei der Sperrzeit werden Dir bis zu drei Monate vom Anspruch Deines Arbeitslosengeldes abgezogen. Du kriegst das Geld dann auch nicht später ausgezahlt.
Bei der Ruhezeit wird Dein Anspruch verschoben: Du bekommst das Geld nur später, aber dafür bleibt Dir in der Theorie der volle Anspruch. In der Praxis geht das so nicht immer auf. Dadurch, dass das Arbeitslosengeld erst nach Wochen oder Monaten startet, kannst Du den vollen Anspruch oft nicht komplett ausschöpfen. Nämlich, wenn Du schon früher einen neuen Job findest. Du hast dann insgesamt weniger Arbeitslosengeld.
3.
Achtung: Kündigungsfristen umgehen lohnt sich selten!
Wenn Du mit einem Aufhebungsvertrag Deine Kündigungsfrist verkürzt, bekommst Du weniger Arbeitslosengeld. Daher raten wir Dir, mit Deinem Aufhebungsvertrag Deine Kündigungsfristen nicht zu umgehen. Außer, Dein Chef zahlt Dir eine ungewöhnlich hohe Abfindung – so kannst Du ausgleichen, dass Dir Arbeitslosengeld entgeht. Oder wenn Du sofort einen neuen Job anfängst. Sonst verlierst Du bares Geld.
Fazit
Trotz Abfindung hast Du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Aber es kann sein, dass Dir vom Arbeitslosengeld weniger bleibt, wenn Du Deine Kündigungsfristen verkürzt oder Deinen Job freiwillig aufgibst. Das solltest Du vermeiden!
Ein erfahrener Anwalt kann Dir bei den Verhandlungen um eine Abfindung zur Seite stehen. So gehst Du sicher, dass Dir trotz Abfindung nichts vom Arbeitslosengeld entgeht. Wir von cleverklagen helfen Dir dabei gerne! Vereinbare noch heute ein kostenfreies Beratungsgespräch.
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