Arbeitslosengeld bei Abfindung: Was ist zu beachten? | cleverklagen
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Arbeitslosengeld bei Abfindung: Was ist zu beachten?

Dir wurde gekündigt und Du hast eine Abfindung bekommen? Klar, eine kleine Geldsumme ist erstmal ein gutes Trostpflaster. Aber wenn Du keinen neuen Job in Aussicht hast, bist Du trotzdem erstmal auf Arbeitslosengeld angewiesen. Wie wirkt sich jetzt die Abfindung auf Dein Arbeitslosengeld aus? Wir erklären es Dir genau.

1.

Hat meine Abfindung Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld I ?

Gute Nachrichten: Die Abfindungssumme hat keinen Einfluss auf die Höhe vom Arbeitslosengeld I. Das Geld wird nicht von Deinem Arbeitslosengeld abgezogen und senkt Deine Bezüge nicht.


Wenn Du die Abfindung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage erkämpft hast, bist Du meist auf der sicheren Seite. Aber Achtung! Es gibt zwei Szenarien, in denen Du Probleme bekommen kannst:

Wenn Dein Chef und Du mit dem Vertrag die Kündigungsfrist umgehen wollt, dann wird Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach hinten verschoben (“Ruhezeit”).

Und zwar, bis die Kündigungsfrist eigentlich abgelaufen wäre. Solange musst Du dann von Deiner Abfindung oder Ersparnissen leben. Du bekommst dann ab dem Zeitpunkt, wo die Kündigungsfrist eigentlich abgelaufen wäre, Arbeitslosengeld. Und zwar so lange, wie es Dir auch normalerweise zusteht. Das sind 12 Monate, bei Arbeitnehmern über 58 können es bis zu 24 Monate sein.

Wenn das Arbeitsamt den Eindruck hat, Du wärst selbst an Deiner Arbeitslosigkeit schuld, dann verhängt es Dir eine Sperre.

Deswegen musst Du unbedingt ganz genau überprüfen, was in Deinem Aufhebungsvertrag steht, bevor Du ihn unterschreibst. Wenn da zum Beispiel steht, dass Du verhaltensbedingt gekündigt werden solltest, aber stattdessen einen Aufhebungsvertrag gewählt hast, dann bekommst Du Probleme. Oder auch, wenn gar kein Grund da steht - denn dann hast Du ja “freiwillig” den Vertrag unterschrieben. Dann bekommst Du eine Zeit lang kein Arbeitslosengeld. Es wird auch nicht nachgezahlt oder nach hinten verschoben. Insgesamt bekommst Du also weniger Arbeitslosengeld.

Aufgepasst: Die “Sperrzeit” beim Arbeitslosengeld!

Bei einer Sperrzeit wird Dir für eine Weile kein Arbeitslosengeld ausgezahlt. Anders als bei der “Ruhezeit”, wird Dein Anspruch nicht nur nach hinten verschoben, sondern insgesamt verkürzt. So bekommst Du insgesamt weniger Geld!


Die Sperre bekommst Du vom Arbeitsamt aufgebrummt, wenn Du aktiv zum Verlust deines Arbeitsplatzes beigetragen hast. Hier zählt nicht, ob Du der Meinung bist, ob Du aktiv dazu beigetragen hast. Es zählt zunächst nur die Meinung der Agentur für Arbeit. Diese Entscheidung ist aber gerichtlich überprüfbar. Zunächst kannst Du einen Einspruch einlegen. Sollte das nicht zum gewünschten Erfolg führen, kannst Du dann Klage beim Gericht einreichen.


Zunächst sollten wir aber sehen, wann die Arbeitsagentur meint, dass Du selber verantwortlich für Deine Arbeitslosigkeit bist:

  • Wenn Du wegen schwerer Fehltritte eine verhaltensbedingte Kündigung bekommen hast.
  • Wenn Du einen Aufhebungsvertrag ohne Not unterzeichnet hast, und so Deinen Arbeitsplatz “freiwillig” aufgegeben hast.
Wir helfen Dir

Deine Abfindung steht noch gar nicht? Wir helfen Dir gerne, die höchstmögliche Abfindung zu verhandeln. Mit einem erfahrenen Anwalt an Deiner Seite wirst Du eine weitaus höhere Summe herausschlagen können. Hier kannst Du Dich für eine kostenfreie telefonische Beratung anmelden. Unsere Anwälte hören sich alles ganz genau an und geben Dir eine erste Einschätzung zur möglichen Abfindungshöhe.

2.

Wie ist es mit Arbeitslosengeld ll (Bürgergeld)?

Wenn Du auf ALG ll (Bürgergeld, ehemals Hartz 4) angewiesen bist, musst Du mit Deiner Abfindung aufpassen. Die Abfindung kann einen Einfluss auf die Höhe des Geldes, was Du vom Amt bekommst (Bezüge) haben. Entscheidend ist, wann Dir Dein Chef die Abfindung auszahlt:

  • Wenn du die Abfindung vor Deinem Antrag auf Bürgergeld bekommen hast, dann wird sie nicht komplett angerechnet. Sie wird dann als “Vermögen” betrachtet und es gibt Freibeträge, die nicht angefasst werden.
  • Wenn Du die Abfindung nach dem Antrag bekommst, wird sie vollständig angerechnet. Das bedeutet, Dein Anspruch verringert sich um den Betrag der Abfindung! Das liegt daran, dass die Abfindung dann als “Einkommen” gedeutet wird.
Wichtig

Wenn Dein Chef Dir eine Abfindung zugesagt hat, dann sollte er sie Dir unbedingt schnell auszahlen – und zwar noch vor Deinem Antrag auf Arbeitslosengeld stellst! Wenn er hier trödelt, verlierst Du viel Geld.

Wir helfen Dir!

Zum Glück beeinflusst Deine Abfindung die Höhe des Arbeitslosengeldes l nicht. Aber trotzdem solltest Du aufpassen, dass Du keine Sperrzeit aufgebrummt kriegst! Noch kniffliger wird es beim Bürgergeld: Hier musst Du unbedingt darauf achten, dass Dein Chef Dir die Abfindung vor Deiner Antragstellung auszahlt.


Wenn Du Fragen hast, meld Dich bei uns. Wir helfen Dir: cleverklagen prüft mit Dir, ob Dein Arbeitslosengeld gefährdet sein könnte. Außerdem können wir Dir eine höhere Abfindung rausschlagen! Melde Dich hier für einen kostenfreien Rückruf durch einen unserer Partneranwälte an.

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