Kündigung wegen Krankheit: Ist das erlaubt? | cleverklagen
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Kündigung wegen Krankheit

Kündigung wegen Krankheit: Ist das erlaubt?

Krankheit schützt vor Kündigung nicht! Das überrascht Dich? Damit bist Du nicht alleine. Die meisten Deutschen nehmen an, dass ihr Arbeitgeber sie nicht kündigen kann, wenn sie krank sind. In Wahrheit kommen Kündigungen wegen Krankheit aber sehr oft vor. Allerdings wird es für Deinen Chef sehr schwierig, die Kündigung auch durchzusetzen. Wir erklären Dir, wie Du Dich wehrst!

1.

“Keine Kündigung während der Krankschreibung”? Leider ein Mythos!

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass einem nicht gekündigt werden kann, während man krank ist. Eine Krankheit ist kein “Spielstop” in der Arbeitswelt. Auch eine Krankschreibung vom Arzt schützt Dich nicht vor einer Kündigung.


Dennoch kann Dir nicht “einfach so” gekündigt werden. Denn es gilt der allgemeine Kündigungsschutz. Dieser greift, wenn Du länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mindestens zehn Arbeitnehmern arbeitest. Dein Chef braucht dann einen wirklich guten Grund, um Dich vor die Tür zu setzen. Diese Gründe muss er im Falle eines Rechtsstreits auch beweisen können. Und das ist gar nicht so einfach!


Daher nicht verzagen! Du kannst Dich besser wehren, als Du glaubst. Wir helfen Dir gerne dabei. Melde Dich hier für eine kostenfreie Beratung am Telefon an. Unsere Partneranwälte hören sich Deine Situation genau an, und sagen Dir, was Du tun kannst.

Hinweis

Zum Thema Abfindung bei Krankheit haben wir einen ganzen Artikel geschrieben, Du findest ihn hier.

2.

Kannst Du Dich gegen die Kündigung wehren?

Ja! Du hast als Arbeitnehmer eine Menge Rechte. Mit dem richtigen Partner an deiner Seite ist es möglich, Dir Deinen Job zurückzuholen, oder eine hohe Abfindung herauszuschlagen. Vor allem, wenn Dein Chef versucht, Dich mit der Begründung “Krankheit” loszuwerden. Du wirst sehen, wie schwierig es für ihn ist, seine Kündigung vor Gericht zu verteidigen.


Es empfiehlt sich eigentlich immer, eine Kündigung wegen Krankheit vor Gericht anzugreifen. Dazu erhebst Du eine sogenannte Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Das Ziel dieser Klage ist es, festzustellen, dass Dein Chef Dich zu unrecht vor die Tür gesetzt hat. Dann muss er Dich wieder einstellen. Oft ist es aber so, dass man nach einer Kündigung gar nicht mehr zur alten Arbeit zurück möchte. Deswegen geht es bei einer Kündigungsschutzklage oft darum, eine gerechte Abfindung gezahlt zu bekommen.


Das funktioniert bei der Kündigung wegen Krankheit besonders gut. Denn Dein Chef muss nachweisen, dass Du auch in Zukunft nicht in der Lage sein wirst, zu arbeiten. Dafür benötigt er medizinische Gutachten. Dazu gleich mehr.


Bei cleverklagen haben wir Top Anwälte und Anwältinnen. Nimm gerne ein kostenfreies Erstgespräch in Anspruch! Du kannst Deinen telefonischen Termin direkt hier vereinbaren. Wir besprechen mit Dir Deine individuelle Situation und entwickeln zusammen einen Schlachtplan. Wenn Du möchtest, helfen wir Dir danach auch, Deine Rechte gegenüber Deinem Chef durchzusetzen. Es liegt in Deiner Hand!

3.

Kündigung aufgrund von Krankheit: Wann darf der Chef das?

Die gesetzlichen Hürden für eine krankheitsbedingte Kündigung liegen in Deutschland sehr hoch. Es gibt sehr viele bestimmte, ganz genaue Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Fangen wir damit an, dass Dein Chef Fehlzeiten von bis zu 30 Tagen (6 Wochen) ohne Fragen akzeptieren muss! Hat Dein Chef sich nicht daran gehalten, kannst Du die Kündigung vor Gericht angreifen mit einer Kündigungsschutzklage.

Die “Interessenabwägung” : Ist die Kündigung gerecht?

Vor allen Dingen muss die Kündigung “gerecht” sein. Man schaut sich Deine Situation und die Deines Arbeitgebers an und vergleicht. Dabei spricht unter Juristen auch von der “Interessenabwägung”. Das “Interesse” Deines Chefs, Dich zu entlassen, wird dann mit Deinem “Interesse” abgewogen, Deinen Job zu behalten. Wenn die “Interessenabwägung” zu Deinen Gunsten ausgeht, darf er nicht kündigen!


Folgende Fragen werden dabei beachtet:

  • Ist eine Weiterbeschäftigung für Deinen Arbeitgeber noch zumutbar?
  • Wirst Du Deinen Job in Zukunft wieder machen können?
  • Gibt es andere Wege als eine Kündigung?
  • Wen trifft es härter?


Im Folgenden gehen wir einige Szenarien durch, in denen eine Kündigung wegen Krankheit “ungerecht” und damit angreifbar ist.

Ist Deinem Chef die Weiterbeschäftigung zumutbar?

Wenn es Deinem Arbeitgeber zugemutet werden kann, Dich trotz Krankheit weiterzubeschäftigen, darf er Dich nicht kündigen. Er darf Dich nur kündigen, wenn es ihn richtig Geld kostet, dass Du nicht zur Arbeit erscheinst. Wenn es den Ablauf massiv stört, und andere Mitarbeiter dadurch ihre Arbeit nicht beenden können. Zum Beispiel weil Du Fachspezialist bist. Ist die Einschränkung hingegen weniger gravierend, ist es ihm zumutbar, Dich trotz Krankheit weiter zu beschäftigen.

Wirst Du in Zukunft wieder voll arbeitsfähig sein? Die “Negativprognose”

Dein Chef darf Dich nur kündigen, wenn man sicher ist, dass die Krankheit auch in Zukunft anhält. Dein Chef muss das glaubhaft belegen können. Es muss klar sein, dass keine Aussicht auf Besserung besteht. Das nennt man Negativprognose. Gelingt dieser Nachweis nicht, ist die Kündigung unwirksam.


Eine Aussage über Deine Gesundheit, die auch vor Gericht Bestand hat, kann nur Dein Arzt machen. Und für Deinen Chef ist es sehr schwierig, diese Dokumente von Deinem Arzt zu bekommen. Außerdem kannst Du mit Deinen eigenen Beweisen dagegenhalten. Du kannst zum Beispiel Deinen Arzt von seiner Schweigepflicht freistellen. Dann kann er bestätigen, dass Du in Zukunft weniger Probleme mit Deiner Gesundheit haben wirst.

4.

Häufige Kurzerkrankungen: Wann ist es “die eine Erkältung zu viel”?

Manchmal ist es wie verhext: Man ist einfach ständig erkältet, fängt sich Viren ein und das Immunsystem ist am Schuften. Dann musst Du Dich unter Umständen oft krankschreiben lassen. Das sind dann “häufige Kurzerkrankungen”.


Sechs Wochen Krankheit muss Dein Chef auf jeden Fall akzeptieren. Wenn Du länger ausfällst, muss er beweisen, dass Du auch in Zukunft arbeitsunfähig bist. Kann er eine Prognose vorlegen, dass Du 15 bis 20 Prozent der jährlichen Arbeitstage fehlen wirst, dann kann er Dir unter Umständen kündigen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

5.

Langzeiterkrankung: Zu lange am Stück krank ?

Manchmal ist es aber nicht nur ein Schnupfen oder eine Grippe. Manchmal zieht man sich ein chronisches Leid zu, oder eine ernsthafte Krankheit. Bei Langzeiterkrankungen wird unterschieden, ob Du gar nicht mehr arbeiten kannst oder ob du unter veränderten Bedingungen weiterarbeiten kannst.

  • Wenn Du unter veränderten Bedingungen weiterarbeiten kannst, kann man Dir nicht kündigen.
Beispiel

Wenn Du beim Bäcker arbeitest und eines Tages eine Mehlallergie entwickelst. Dann kannst Du zwar nicht mehr unten im Backraum arbeiten, aber vielleicht kannst Du Dich im Büro um die Logistik kümmern.

  • Anders ist es, wenn Du wegen Deiner Krankheit mehr als acht Monate nicht mehr arbeiten kannst. Wenn dann nicht absehbar ist, dass sich Dein Zustand innerhalb von 24 Monaten verbessert, wird die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit durchgehen, da es keine Möglichkeit gibt, Dich im Betrieb zu beschäftigen.

6.

So kannst Du trotz Krankheit weiterarbeiten: Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Eine Kündigung sollte immer das letzte mögliche Mittel sein! Dein Chef muss zunächst prüfen, ob es nicht auch mildere Mittel gibt. Er muss versuchen, Dich trotz der Krankheit weiterzubeschäftigen. Diesen Prozess nennt man betriebliches Eingliederungsmanagement

Beispiel

Wenn eine Schornsteinfegerin wegen chronischer Rückenschmerzen nicht mehr auf Dächer klettern kann, sollte ihr eine Stelle im Service oder der Verwaltung der Firma angeboten werden.

Erst wenn auch diese Versuche scheitern, kann Dir Dein Chef endgültig wegen Krankheit kündigen. Wenn Dein Arbeitgeber diese Bemühungen nicht geleistet hat, ist die Kündigung unwirksam!

Hinweis

Betriebliches Eingliederungsmanagement beinhaltet viele Maßnahmen, die den Wieder-Einstieg im Job erleichtern sollen. Wir erklären es Dir im Detail! Zu dem Thema gibt es einen eigenen Artikel, Du findest ihn hier.

7.

Sonderkündigungsschutz bei Krankheit

Der Sonderkündigungsschutz gilt für Arbeitnehmer, die besonders schützenswert sind. Eine Kündigung ist dann nochmal deutlich schwieriger oder sogar unmöglich! Je nachdem, welcher Personengruppe Du angehörst, gibt es für Dich unterschiedliche Schutzmaßnahmen. Der Sonderkündigungsschutz gilt zum Beispiel für Schwangere, die Elternzeit, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder.

Wir helfen Dir!

Sich gegen seinen Chef zu wehren kann eine einschüchternde Vorstellung sein. Und die Bürokratie ist überfordernd. Das muss aber nicht so sein! Mit einem guten Verhandlungspartner an Deiner Seite stehen Deine Chancen sehr gut. Du kannst Deinen Job zurück bekommen oder eine Abfindung erhalten! Bei cleverklagen arbeiten wir mit hochqualifizierten Anwälten für Arbeitsrecht, die Dich gerne unterstützen. Die Erstberatung bei cleverklagen ist kostenfrei!

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