Das Betriebliche Eingliederungsmanagement – einfach erklärt! | cleverklagen
Ratgeber

BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement – einfach erklärt!

Lange krankgeschrieben oder nicht mehr wie früher arbeitsfähig? Bevor eine krankheitsbedingte Kündigung droht, muss Dein Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. Dabei wird eine mögliche negative Gesundheitsprognose geprüft. Was ist dieses mysteriöse “BEM”? Wir erklären Dir alles Wichtige!

1.

Was ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Prozess, der Deinen Arbeitsplatz schützen soll: Es geht darum, Deine Krankheit und Deinen Arbeitsplatz besser aufeinander abzustimmen, sodass Du in Zukunft nicht mehr so viel fehlst.


Wenn Du längere Zeit krankgeschrieben bist, kannst Du Deine Arbeit oft nicht mehr in vollem Umfang machen. Vielleicht hast Du viel verpasst, oder die Betriebsabläufe haben sich in der Zwischenzeit geändert. Oder aber, die Krankheit hat Folgen hinterlassen, und Du kannst nicht mehr dieselben Aufgaben wie zuvor übernehmen.


Dein Chef könnte jetzt auf die Idee kommen, Dir zu kündigen – darf er aber nicht! Eine Kündigung muss immer das letzte Mittel sein, um ein solches Problem zu lösen. Vorher muss Dein Arbeitgeber mildere Mittel probieren, um Dir die Arbeit im Betrieb trotz Deines Gesundheitszustandes zu ermöglichen. Er muss Dir das sogenannte “betriebliche Eingliederungsmanagement” (BEM) anbieten.


Falls Dein Chef Dich in so einer Situation kündigt, solltest Du DIch unbedingt beim Anwalt melden. Hier kannst Du eine kostenlose Erstberatung durch unsere Partneranwälte bekommen!

2.

Wann muss mir mein Chef ein BEM anbieten?

Warst Du innerhalb eines Jahres mindestens sechs Wochen krank, muss Dein Arbeitgeber Dir ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten. Ohne dieses Angebot hat eine Kündigung wegen Deiner Krankheit keinen Bestand.


Ausnahmen gelten, wenn Du nach einer Krankheit vollständig geheilt bist. Das kann bei Sportunfällen der Fall sein, wenn Du Dir zum Beispiel das Knie verletzt. Wenn Dein Knie nach einer OP und etwas Ruhezeit wieder beim Alten ist, wird keine Eingliederung notwendig sein. Aber nicht bei allen Erkrankungen ist der Fall so klar. Oft sind nach der Heilung anhaltende Veränderungen notwendig, um einen Rückfall zu vermeiden.

3.

So sieht das BEM konkret aus – Das passiert, das wird erreicht

Die Eingliederung beginnt mit einer Einladung Deines Chefs zu einem Gespräch. Darin sollen erstmal Ziele und Maßnahmen des BEMs bestimmt werden. Dieser Prozess wird individuell auf Deine persönliche Situation zugeschnitten.


Wie das betriebliche Eingliederungsmanagement schlussendlich aussieht, hängt stark von Deinem Leiden ab. Es steht nirgendwo geschrieben, wie lange ein BEM insgesamt dauert. Das hängt stark von Deinem Krankheitsbild ab. Daher kann ein BEM von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten andauern.


Wir haben für Dich eine unvollständige Liste mit Maßnahmen zusammengestellt, die Teil einer Eingliederung sein können:

  • Manchmal reicht es schon, den Arbeitsplatz umzugestalten, sodass er Deiner Gesundheit weniger schadet (z.B. ein barrierefreier Arbeitsplatz, ein ergonomischer Bürostuhl oder spezielle Lampen bei Lichtempfindlichkeiten).
  • Ihr einigt euch darauf, Deine Aufgaben umzugestalten. Es kann aber auch notwendig sein, dass Du in eine andere Abteilung versetzt wirst.
  • Flexible Arbeitszeiten und Teilzeitmodelle sind ebenfalls denkbar. Auch die Option, öfter von zu Hause zu arbeiten, kann Deiner Genesung zugutekommen.
  • Fortbildungen und Qualifizierungen: Denkbar ist auch, dass Du Dich durch Weiterbildungen auf eine neue Stelle im Unternehmen vorbereitest.
  • Sport- und Bewegungsprogramme, die Deine Gesundheit fördern.
  • Zugang zu Psychologen, Sozialarbeitern oder Selbsthilfegruppen.
  • Das Angebot, eine Reha-Klinik zu besuchen.


Alle diese Maßnahmen müssen vorher mit Dir besprochen werden, und Du musst einverstanden sein.

4.

Muss ich das BEM mitmachen?

Nein, zur Teilnahme kann Dich niemand zwingen. Es gibt kein Gesetz, dass Dir das BEM vorschreibt. Trotzdem kann es Dir schaden, wenn Du das Angebot Deines Chefs ablehnst.


Warum? Dein Chef ist verpflichtet, Dir das Angebot eines BEM zu machen, wenn Du innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank bist. Lehnst Du sein Angebot ab, ist er seiner Verpflichtung nachgegangen. Ist das BEM gescheitert, hat er größere Chancen, mit einer krankheitsbedingten Kündigung durchzukommen.

Wer nimmt am Gespräch über das BEM teil?

In der Regel wird Dir Dein Chef oder Dein unmittelbarer Vorgesetzter ein Einladungsschreiben schicken. In den Prozess können auch der Betriebs- und Personalrat einbezogen werden. Wenn Du eine Schwerbehinderung hast, kann außerdem die Schwerbehindertenvertretung dazukommen. Außerdem können auch Externe dazu gebeten werden: Ärzte oder Rehakliniken. Du kannst dabei frei darüber entscheiden, ob und wie viele Stellen beteiligt werden.

Vorsicht!

Wenn Du die Einladung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement ablehnst, kann Dein Chef Dich leichter kündigen.

5.

Drohen mir Nachteile durch das BEM?

Wenn Du weiterhin für Deinen Chef arbeiten willst, kannst Du mit einem BEM viel gewinnen. Schließlich ist das Ziel, den Job an Deine Krankheit besser anzupassen.


Der einzige Nachteil ist, dass Dein Chef im BEM-Gespräch mehr über Deinen Gesundheitszustand und Krankheit erfahren kann. Grundsätzlich bist Du nicht verpflichtet, ihm Deine Diagnose mitzuteilen. Im BEM-Gespräch geht es eher um die Auswirkungen Deiner Krankheit auf Deine Arbeitsfähigkeit, als um die genaue Krankheit selbst. Aber vielen Arbeitnehmern fällt es schwer, in diesen Gesprächen unkonkret zu bleiben – so dass sich der Chef am Ende doch meist ein klareres Bild von der Krankheit machen kann.

6.

Ich wurde wegen Krankheit gekündigt, ohne dass mein Chef mir vorher ein BEM angeboten hat! Was nun?

In einem solchen Fall ist die Kündigung Deines Chef höchstwahrscheinlich nicht wirksam. Du solltest auf jeden Fall rechtzeitig (innerhalb von drei Wochen) eine Kündigungsschutzklage erheben.


Krankheitsbedingte Kündigungen ohne vorheriges BEM scheitern vor Gericht praktisch immer. Dein Chef wird eher versuchen, Deine Kündigung auf etwas anderes zu stützen, als Deine Krankheit, damit er Dich los wird. Dagegen solltest Du vorgehen und klagen!


Eine Klage ist für Dich vermutlich nichts Alltägliches, daher such Dir am besten Hilfe vom Anwalt. Mit einem versierten Partner an Deiner Seite begegnest Du Deinem Chef auf Augenhöhe. Wir haben erstklassige Partneranwälte, die auf Kündigungssituationen spezialisiert sind. Vereinbare noch heute einen Termin zur kostenfreien Erstberatung. Wir von cleverklagen sind für Dich da!

Aufgepasst!

Auch wenn Dein Chef meint, mit einem Gespräch von zehn Minuten hat sich das BEM erledigt, dann hat er sich getäuscht. Er muss sich ins Zeug legen und im Zweifelsfall beweisen, dass er nachhaltig versucht hat, Deinen Arbeitsplatz zu schützen. Hat er das BEM zu früh beendet oder nur halbherzig durchgeführt, dann kann er Dich nicht wirksam kündigen. Kündigt er Dich trotzdem, hast Du mit einer Klage gegen die Kündigung – also mit einer Kündigungsschutzklage – gute Chancen.

Fazit

Nach einer längeren Krankheit kann das betriebliche Eingliederungsmanagement Dir durchaus helfen, wieder in Deinem Job durchzustarten. Es ist ein Angebot, Deinen Arbeitsplatz besser an Deine Gesundheit anzupassen. Das kannst Du für Dich nutzen.


Wenn Du gekündigt wurdest, ohne, dass Dir vorher ein BEM angeboten wurde, solltest Du über rechtliche Schritte nachdenken! Generell sollte Dir klar sein, wie schwierig es ist, Dir als Arbeitnehmer zu kündigen. Eine Klage ist immer ein super Mittel, um eine Abfindung aus einer blöden Situation rauszuschlagen oder sogar Deinen Job zurückzubekommen! Unsere Partneranwälte stehen Dir zur Seite. Vereinbare noch heute ein kostenfreies Erstgespräch!

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