Der besondere Kündigungsschutz für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung

Das Wichtigste in Kürze
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Als Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung genießt Du besonderen Kündigungsschutz: Dein Chef kann Dir nur mit Zustimmung des Integrationsamts kündigen.
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Mit einem Behinderungsgrad zwischen 30 und 50 kannst Du Gleichstellung beantragen und genießt dann auch den Sonderkündigungsschutz.
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Der besondere Kündigungsschutz greift nach 6 Monaten Anstellung.
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Dein Arbeitgeber muss von Deiner Schwerbehinderung wissen, sonst greift der Sonderkündigungsschutz nicht. Nach einer Kündigung hast Du drei Wochen Zeit, ihn darüber zu informieren!
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Wir unterstützen Dich, wenn Du trotz Schwerbehinderung eine Kündigung erhalten hast!
In diesem Ratgeber
1
Was ist der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer?
2
Was gilt als Schwerbehinderung?
3
Muss mein Chef von meiner Schwerbehinderung wissen, damit ich Sonderkündigungsschutz habe?
4
Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts möglich!
5
Kann mir auch ohne Zustimmung des Integrationsamts gekündigt werden?
6
Keine Kündigung ohne die Schwerbehindertenvertretung!
7
Kann ich in der Probezeit gekündigt werden?
8
Was tun bei Kündigung trotz Schwerbehinderung?
9
Weitere Informationen zu Deiner Kündigung
Ungefähr 1,2 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung sind in Deutschland erwerbstätig. Das sind nur 15% der hier lebenden Menschen, die eine Schwerbehinderung haben. Das liegt daran, dass es für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung leider immer noch nicht so leicht ist, einen Arbeitsplatz zu finden oder zu halten. Der besondere Kündigungsschutz soll helfen. Er soll es schwerbehinderten Arbeitnehmern leichter machen, erfolgreich am Arbeitsleben teilzuhaben.
1.
Was ist der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer?
Als Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung genießt Du zusätzlich zum allgemeinen Kündigungsschutz noch einen extra starken Sonderkündigungsschutz.
Dein Arbeitgeber darf Dir nur kündigen, wenn das Integrationsamt (das heißt auch “Inklusionsamt”) zustimmt. Auch muss er alles mit der Schwerbehindertenvertretung abklären, falls es im Unternehmen eine gibt.
Das gilt für jede Art der Kündigung, sogar für außerordentliche Kündigungen. Also: Selbst, wenn Du zum Beispiel die Arbeit verweigerst, kann Dein Chef Dich nicht im Alleingang rauswerfen.
Dein Chef hat Dir gekündigt? Dann solltest Du Dich schleunigst bei einem Anwalt melden. Wir von cleverklagen sind für Dich da. Unsere Mission ist es, die Arbeitswelt gerechter zu machen. Unsere Partneranwälte beraten Dich gerne am Telefon individuell zu Deiner Situation – kostenfrei. Meld Dich hier an!
Hinweis
Eine Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamts ist unwirksam! Wenn es im Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung gibt, ist eine Kündigung ohne ihre Beteiligung auch unwirksam! Lies hier nach, was zu tun ist, wenn Dein Chef es trotzdem probiert.
2.
Was gilt als Schwerbehinderung?
Eine Behinderung ist eine Beeinträchtigung, welche einen Menschen länger als 6 Monate “an der Teilhabe an der Gesellschaft” hindert. Beim Versorgungsamt wird die Behinderung festgestellt und in “Graden” beschrieben. Das heißt dann “Grad der Behinderung”. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gilt eine Person als “schwerbehindert” und genießt dann den Sonderkündigungsschutz!
Übrigens: Viele Leute haben falsche Vorstellungen von Schwerbehinderungen. Oft kann man die Schwerbehinderung von außen gar nicht erkennen. Zum Beispiel bei Krankheiten wie Tinnitus, Depressionen oder Rheuma.
Beispiel
Mara ist leitende Oberärztin. Sie leidet an Diabetes Typ 1. Diese Erkrankung wird sie ihr Leben lang begleiten. Ihren Blutzucker kontrolliert sie über eine Insulinpumpe, die sie bei jeder Mahlzeit oder wenn sie Sport macht, einstellen muss. Um den Blutzucker stabil zu halten, braucht sie täglich 4 oder mehr Insulininjektionen. Der Therapieaufwand ist damit recht hoch und beeinträchtigt Maras Alltag.
Das Versorgungsamt sieht damit einen Grad der Behinderung von 50 gegeben. Zwar fühlt sich Mara nicht schwerbehindert, merkt aber doch, dass sie wegen des Diabetes nicht so leistungsfähig ist wie die Kolleginnen und etwas mehr Fehltage hat. Sie fürchtet, benachteiligt zu werden, falls es zu Personalkürzungen kommt. Um vom Sonderkündigungsschutz zu profitieren, lässt sie sich einen Schwerbehindertenausweis ausstellen.
Genieße ich mit einer Behinderung unter 50 Grad auch besonderen Kündigungsschutz?
Ja, wenn Du gleichgestellt bist, genießt Du den gleichen Kündigungsschutz wie Arbeitskollegen mit einer Schwerbehinderung. Bei einem Grad der Behinderung zwischen 30 und 50 ist es möglich, bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung zu beantragen.
Gleichgestellt wirst Du, wenn Dein aktueller Arbeitsplatz wegen Deiner Behinderung gefährdet ist oder es Dir wegen der Behinderung schwerer fällt, eine geeignete Arbeit zu finden. Die Agentur für Arbeit sieht deinen Arbeitsplatz als gefährdet an, wenn Du beispielsweise schon öfter abgemahnt wurdest.
Reicht der eingereichte Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung?
Deine Schwerbehinderung (oder die Gleichstellung) muss zum Zeitpunkt der Kündigung vom Versorgungsamt bereits festgestellt worden sein. Nur so hast Du Sonderkündigungsschutz. Du kannst also leider nicht “nachträglich” eine Schwerbehinderung feststellen lassen, selbst wenn die Voraussetzungen dafür eigentlich vorliegen.
Der Sonderkündigungsschutz gilt aber auch, wenn Du zwar noch keinen Schwerbehindertenausweis hast, aber den “Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung” schon gestellt hast. Voraussetzung ist, dass der Antrag durchkommen wird und Du ihn schon 3 Wochen vor dem Zeitpunkt der Kündigung gestellt hast.
Beispiel
Max hat mitbekommen, dass sein Arbeitgeber mehreren Kollegen kündigen möchte. Er geht davon aus, dass er betroffen sein wird und bald die Kündigung im Briefkasten haben wird. Leider hat Max Recht: zwei Tage später flattert die Kündigung ins Haus. Dabei hat er wegen einer schweren Depression theoretisch einen Grad der Behinderung von 60! Um die Kündigung abzuwenden, stellt Max noch schnell einen Antrag auf Anerkennung beim Versorgungsamt. Doch das ist leider zu spät. Zum Zeitpunkt der Kündigung war seine Schwerbehinderung weder offenkundig noch amtlich festgestellt. Der Arbeitgeber kann hier also trotz Schwerbehinderung kündigen.
3.
Muss mein Chef von meiner Schwerbehinderung wissen, damit ich Sonderkündigungsschutz habe?
Ja. Du musst Deinen Chef über Deine Schwerbehinderung informieren. Sollte das noch nicht passiert sein, hast Du dafür drei Wochen Zeit, nachdem Du die Kündigung erhalten hast. Wenn Du Deinen Chef innerhalb dieser Frist nicht über Deine Schwerbehinderung informierst, kannst Du den Sonderkündigungsschutz leider nicht beanspruchen.
Anders ist es, wenn Deine Schwerbehinderung offenkundig ist (Beispiel: Rollstuhl). Dann ist davon auszugehen, dass Dein Chef schon Bescheid weiß.
4.
Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts möglich!
Ein Fehler, den Arbeitgeber oft machen, wenn sie Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung kündigen möchten: Sie vergessen die Zustimmung des Integrationsamts!
Der Kern des Sonderkündigungsschutzes ist, dass Dein Chef Dir nur mit der Zustimmung des Integrationsamts kündigen kann. Das gilt auch für Kleinbetriebe. Einzige Ausnahme: In der Probezeit braucht Dein Chef keine Zustimmung des Integrationsamts!
Beispiel
Rosi arbeitet in einem kleinen Reisebüro mit 6 Angestellten. Sie ist wegen eines Wirbelsäulenschadens auf einen Rollstuhl angewiesen und damit schwerbehindert. Rosi ist schon oft wegen anzüglicher Witze und Bemerkungen gegenüber Kollege Jens aufgefallen. Daraufhin mahnte die Chefin sie ab. Ein paar Wochen später kommt es wieder zu einem Vorfall mit Jens: Rosi schickt ihm eine eindeutig anzügliche E-Mail.
Die Chefin ist zu Recht empört und kündigt Rosi daraufhin fristlos. Aber ohne das Integrationsamt um Zustimmung zu fragen. Obwohl sie “nur” einen Kleinbetrieb leitet, hätte sie die Zustimmung einholen müssen. Auch bei einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung. Die Kündigung ist somit ungültig.
Aber Achtung: Die Leiterin des Reisebüros hätte die Zustimmung des Integrationsamts wahrscheinlich einfach bekommen. Denn massives Fehlverhalten ist ein Kündigungsgrund!
Sollte das Integrationsamt zugestimmt haben, heißt das aber nicht sofort, dass die Kündigung einfach gültig ist und damit stimmt! Denn durch den Sonderkündigungsschutz hast Du gute Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage. Mehr dazu hier.
Was macht das Integrationsamt?
Das Integrationsamt (oder: Inklusionsamt) steht auf Deiner Seite. Es achtet darauf, dass Dein Sonderkündigungsschutz eingehalten wird. Es stellt sicher, dass Deine Schwerbehinderung nicht der Grund für die Kündigung ist. Das Integrationsamt prüft also ganz genau, wieso Dir Dein Arbeitgeber kündigen möchte.
So geht das Integrationsamt dabei vor:
- es hört den Betriebs- oder Personalrat an
- es hört die Schwerbehindertenvertretung an
- Du selbst wirst angehört
- es berücksichtigt alle individuellen Umstände, die zu der Kündigung geführt haben
- es prüft den Kündigungsgrund
- wenn nötig, werden zusätzlich Fachleute befragt
- es wägt die Interessen des Arbeitgebers (z.B. wirtschaftliche Situation) und des Arbeitnehmers (z.B. Chancen auf dem Arbeitsmarkt) ab
Beispiel
In einem Schnellrestaurant mit Drive-In läuft es schlecht. Seit die Autobahn in der Nähe fertig gebaut wurde, kommen viel weniger Autofahrer vorbei. Die Chefin des Schnellrestaurants beschließt daher, das Drive-In zu schließen und zwei ihrer Mitarbeiter zu kündigen. Sie kündigt den zwei Mitarbeitern betriebsbedingt. Einer dieser Mitarbeiter hat einen Schwerbehindertenausweis. Die Chefin muss also die Zustimmung des Inklusionsamts einholen.
Das Inklusionsamt sieht ein, dass es dem Betrieb wirtschaftlich so schlecht geht, dass Mitarbeiter entlassen werden müssen. Es weist aber auch darauf hin, dass die Chefin ihrem schwerbehinderten Mitarbeiter auch einen anderen Arbeitsplatz anbieten muss, wenn sie einen hat. Die Chefin kann aber leider keinen anderen Arbeitsplatz anbieten. Das Inklusionsamt stimmt der Kündigung also leider zu.
5.
Kann mir auch ohne Zustimmung des Integrationsamts gekündigt werden?
In bestimmten Ausnahmefällen ist keine Zustimmung des Integrationsamts nötig:
- wenn Du noch keine 6 Monate im Betrieb angestellt warst
- wenn Deine Schwerbehinderung zum Zeitpunkt der Kündigung nicht amtlich festgestellt war, Du also keinen Schwerbehindertenausweis hast
- wenn Dein Arbeitsvertrag befristet ist und die Befristung abläuft
6.
Keine Kündigung ohne die Schwerbehindertenvertretung!
Eine Kündigung ohne die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ist ungültig!
In Betrieben, in denen mehr als fünf Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung angestellt sind, gibt es eine Schwerbehindertenvertretung. Wenn es in Deinem Unternehmen eine gibt, muss Dein Arbeitgeber sie vor der Kündigung anhören. Das gilt auch für fristlose Kündigungen und in der Probezeit!
Die Schwerbehindertenvertretung setzt sich für Deine Interessen ein und kann viel bewirken! Dein Arbeitgeber muss dort erklären, wieso er Dir kündigen möchte. Dann muss er Zeit für eine Stellungnahme geben. Die Schwerbehindertenvertretung kann Maßnahmen vorschlagen, wie Dir der Arbeitsalltag erleichtert werden kann. Diese Maßnahmen sind sehr individuell. Manchmal reicht ein neuer rückenschonender Bürostuhl oder ein funktionierender Treppenlift, um den Arbeitsplatz besser zu machen und damit eine Kündigung abzuwenden.
Du wurdest ohne Anhörung der Schwerbehindertenvertretung gekündigt?
Dann ist die Kündigung unwirksam! Wir helfen Dir gerne. Melde Dich hier für einen kostenlosen Rückruf durch einen unserer Partneranwälte!
7.
Kann ich in der Probezeit gekündigt werden?
Ja, in der Probezeit kann Dein Arbeitgeber Dir trotz Schwerbehinderung kündigen. Eine Zustimmung vom Integrationsamt braucht er nicht. Er muss die Kündigung dem Integrationsamt aber innerhalb von vier Tagen mitteilen. Sonst ist auch die Kündigung in der Probezeit ungültig!
8.
Was tun bei Kündigung trotz Schwerbehinderung?
Es lohnt sich für Dich, gegen Deine Kündigungen vorzugehen!
Das machst Du mit einer sogenannten Kündigungsschutzklage. Die reichst Du beim Arbeitsgericht ein. Das Gericht klärt dann, ob Deine Kündigung rechtens ist. Oft zahlen Arbeitgeber im Zuge des Gerichtsprozesses auch eine Abfindung, um sich friedlich zu trennen.
Wir von cleverklagen sind auf diese Verfahren spezialisiert. Wir können mit Dir eine Strategie entwickeln. So können wir Deine Kündigung abzuwenden oder Dir eine saftige Abfindung herausschlagen. Melde Dich hier für eine kostenlose Erstberatung – einer unserer Partneranwälte ruft Dich dann umgehend zurück!
9.
Weitere Informationen zu Deiner Kündigung
Im Folgenden geben wir Dir einige Hinweise und Informationen zu Spezialfällen, damit Du genau weißt, was Du jetzt machen kannst.
Eine Kündigung ist noch nicht erfolgt, aber Du fürchtest eine Kündigung
Falls Du eine Kündigung fürchtest und Deine Schwerbehinderung offensichtlich ist (Beispiele: Rollstuhl, Taubheit) oder schon amtlich durch einen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen ist, kannst Du erstmal durchatmen. Denn Du bist vom Sonderkündigungsschutz abgesichert.
Ist Deine Schwerbehinderung noch nicht amtlich nachgewiesen, solltest Du das schnell nachholen. Beantrage einen Schwerbehindertenausweis!
Generell gilt natürlich: Wenn es in Deinem Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung oder einen Personalrat gibt, solltest Du Dich nicht scheuen, diese um Hilfe zu bitten. Denn dazu sind diese Stellen ja da!
Der Arbeitgeber weiß zum Zeitpunkt der Kündigung nichts von der Schwerbehinderung
Informiere Deinen Chef! Hat Dich eine Kündigung erreicht, hast Du jetzt drei Wochen Zeit, Deinen Chef über Deinen Schwerbehindertenstatus oder Deine Gleichstellung in Kenntnis zu setzen.
Du hast eine Schwerbehinderung und Dir wurde wegen Krankheit gekündigt?
Hat Dein Chef Dir krankheitsbedingt gekündigt und vorher kein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt, verstößt er gegen den Kündigungsschutz. Es würde sich für Dich lohnen, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Wir helfen Dir dabei gern und vertraulich - vereinbare hier einen kostenlosen Rückruf durch einen unserer Partneranwälte.
Kündigung erfolgte ohne Zustimmung des Integrationsamts? Das geht nicht!
Wurde Dir ohne die Zustimmung des Integrationsamts gekündigt, kannst Du Dich dagegen wehren! Mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Wir stellen Dir gern einen fähigen Rechtsanwalt an Deine Seite. Vereinbare hier einen kostenlosen Erstberatungstermin - wir rufen Dich direkt zurück!
Wichtig: In Ausnahmefällen braucht Dein Chef keine Zustimmung vom Integrationsamt. (siehe oben)
Kündigung erfolgte mit Zustimmung des Integrationsamts
Auch wenn das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat: Du kannst Dich wehren!
Durch den Sonderkündigungsschutz hast Du gute Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage. Innerhalb von drei Wochen musst Du diese beim Arbeitsgericht erheben. Wir von cleverklagen arbeiten täglich mit diesen Klagen und können Dir wertvollen Beistand leisten. Vereinbare hier Deinen kostenlosen Rückruf, wir beraten Dich zu Deiner individuellen Situation.
Zusätzlich hast Du einen Monat Zeit, um Widerspruch gegen die Entscheidung des Integrationsamts einzulegen. Das Gericht soll dann feststellen, dass die Zustimmung falsch war. So eine Klage heißt deswegen auch Feststellungsklage.
Zwei Verfahren auf einmal – das klingt erstmal nach viel Stress. Wir unterstützen Dich hierbei gern. Melde Dich hier für einen kostenlosen Rückruf – einer unserer Partneranwälte meldet sich dann bei Dir und nimmt sich Zeit, um alle weiteren Schritte mit Dir zu klären.
Gut zu wissen
9 von 10 Schwerbehinderungen entstanden durch eine Krankheit. Deswegen kommen die sogenannten “krankheitsbedingten Kündigungen” häufiger vor.
Fazit
Als schwerbehinderte Person ist es unglaublich schwierig, Dir zu kündigen. Das solltest Du zu Deinem Vorteil nutzen. Lass Dich nicht falsch behandeln! Wir bei cleverklagen kennen Deine Rechte sehr gut, und helfen Dir gerne. Solltest Du in einer blöden Situation stecken, in der Du Dich fragst, wie Du Dich wehren kannst: Ruf uns an! Die Erstberatung ist kostenfrei, wir helfen Dir gerne weiter.
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