Kündigung im Kleinbetrieb: Kann ich mich wehren?

Das Wichtigste in Kürze
- Kleinbetriebe sind Unternehmen, in denen zehn oder weniger Mitarbeiter in Vollzeit angestellt sind. Teilzeitmitarbeiter zählen auch mit – anteilig.
- Dein Chef darf ohne Grund kündigen und er muss davor nicht abmahnen.
- Die Kündigungsfrist muss trotz Kleinbetrieb eingehalten werden.
- Besonderer Kündigungsschutz (zB für Schwangere, Schwerbehinderte oder Arbeitnehmer in Elternzeit) gilt auch im Kleinbetrieb.
- Du kannst Dich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehren.
- Prüfe genau: Ist der Betrieb, bei dem Du arbeitest, wirklich ein “Kleinbetrieb”? Hier tricksen Chefs gerne, um geringeren Kündigungsschutz vorzutäuschen.
In diesem Ratgeber
1
Arbeite ich überhaupt in einem “Kleinbetrieb”? Die Definition!
2
Kann mein Chef mir einfach so kündigen?
3
Wie wehre ich mich gegen die Kündigung?
4
Wenn mein Chef diese Fehler gemacht hat, ist die Kündigung unwirksam!
Wer im Kleinbetrieb gekündigt wird, sorgt sich meistens doppelt: Du hast nicht dieselben Rechte wie Angestellte in großen Unternehmen. Denn die meisten Vorschriften des sogenannten "Kündigungsschutzgesetz" sind nicht auf Kleinbetriebe anwendbar! Das heißt aber nicht, dass Du gar keine Rechte genießt. Auch Du bist geschützt.
Wir erklären Dir, was Du tun kannst und wie Du Dich erfolgreich gegen eine Kündigung wehrst!
1.
Arbeite ich überhaupt in einem “Kleinbetrieb”? Die Definition!
Wenn in Deinem Betrieb zehn oder weniger Mitarbeiter in Vollzeit arbeiten, dann arbeitest Du in einem sogenannten Kleinbetrieb.
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- Mitarbeiter im Mutterschutz werden mitgezählt, eventuelle Vertretungen aber nicht doppelt berechnet.
- Mitarbeiter in Elternzeit werden mitgezählt
- Azubis, Praktikanten und Geschäftsführer werden nicht mitgezählt
Eine Ausnahme gilt, wenn Du vor dem 01.01.2004 eingestellt wurdest: Hier liegt die Grenze für einen Kleinbetrieb bei nur fünf Mitarbeitern!
Auch Teilzeit-Mitarbeiter werden anteilig angerechnet. Das funktioniert so:
- Vollzeitarbeitnehmer = 1 Mitarbeiter
- Teilzeitbeschäftigter 30 – 40 h pro Woche = 1 Mitarbeiter
- Teilzeitbeschäftigter 20 – 30 h pro Woche = 0,75 Mitarbeiter
- Teilzeitbeschäftigter mit bis zu 20 h pro Woche = 0,5 Mitarbeiter
Der “Betrieb” ist nicht zwangsläufig dasselbe wie ein “Unternehmen” - auch ein Teil eines Unternehmens kann ein Betrieb sein. Damit eine Einheit als “Betrieb” gilt, muss sie selbständig verwaltet sein, zum Beispiel eigene Personalentscheidungen treffen können. Beispiele dafür sind eine einzelne Filiale einer großen Modekette, ein einzelnes Restaurant einer Fastfood-Franchise oder das Berlin-Büro eines großen Konzerns.
Wenn Du in einem Kleinbetrieb arbeitest, kann Dir Dein Chef leichter kündigen. Manchmal tun Arbeitgeber aber nur so, als handle es sich bei Euch um einen Kleinbetrieb. Prüfe mit Hilfe unserer Infos sorgfältig, ob es sich bei Deinem Arbeitgeber wirklich um einen Kleinbetrieb handelt. Wenn Dein Chef hier trickst, kannst Du die Kündigung nahezu 100% sicher kippen!
Der Begriff "Betrieb" und die Mitarbeiteranzahl sind nicht gleichzusetzen mit zum Beispiel der Filiale einer Supermarktkette oder Modekette oder einem Büro oder einer Niederlassung einer großen Firma. Es kann also sein, dass in Deinem Büro oder Deiner Filiale nur acht Personen arbeiten, aber diese zu einem Gemeinschaftsbetrieb mit anderen Filialen oder Niederlassungen gehören. Das kann man nie pauschal sagen und muss überprüft werden. Gibt es zwischen einzelnen Filialen keinen Personalaustausch und steht im Arbeitsvertrag nur die einzelne Filiale als Arbeitsort, gilt diese Filiale als einzelner Betrieb. Gibt es regen Personalaustausch und wird zwischen den Filialen viel gewechselt, gelten diese Filialen zusammen als Betrieb.
Beispiele
Sven arbeitet in einer kleinen Filiale einer Modekette, in der nur acht Personen beschäftigt sind. Sein Arbeitsvertrag nennt nur diese Filiale als Seinen Arbeitsort und es gibt keinen regelmäßigen Austausch von Personal mit anderen Filialen. In diesem Fall ist die Chance groß, dass diese Filiale als eigenständiger Betrieb gilt und als Kleinbetrieb eingestuft wird. Das würde bedeuten, sein Chef kann ihm unter bestimmten Bedingungen leichter kündigen.
Laura arbeitet in einem Büro eines großen Unternehmens, das acht Mitarbeiter hat. Es gibt jedoch einen ständigen Austausch von Personal mit anderen Büros des Unternehmens und ihr Arbeitsvertrag erwähnt, dass sie in verschiedenen Büros eingesetzt werden kann. In diesem Fall könnten alle Büros zusammen als ein gemeinsamer Betrieb gelten, und ihr Arbeitsplatz wäre möglicherweise kein Kleinbetrieb mehr. Das bedeutet, der Kündigungsschutz wäre strenger und Lauras Chef könnte ihr nicht so einfach kündigen.
Achtung
Dein Chef hat Dich mit der Behauptung gekündigt, im Kleinbetrieb hättest Du keinen Schutz – aber es handelt sich gar nicht um einen Kleinbetrieb? Wehr Dich unbedingt! Unsere Partneranwälte helfen Dir gerne dabei. Hier kannst Du Dich für eine kostenlose Erstberatung anmelden.
2.
Kann mein Chef mir einfach so kündigen?
Dein Chef hat es im Kleinbetrieb leichter, Dir zu kündigen, als es bei großen Betrieben der Fall wäre. Er muss keinen Kündigungsgrund nennen und Dich auch nicht abmahnen! Trotzdem gibt es wichtige Voraussetzungen, die er einhalten muss.An welche Regeln er sich halten muss, erfährst Du im Absatz “Wenn Dein Chef diese Fehler gemacht hat, ist die Kündigung ungültig”!
3.
Wie wehre ich mich gegen die Kündigung?
Du kannst gegen die Kündigung klagen! Du musst die “Kündigungsschutzklage” innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen. Am besten holst Du Dir dafür Unterstützung von einem Anwalt.
Wenn Du die Klage gewinnst, kannst Du Deinen Job zurückbekommen oder eine Abfindung verhandeln. So kannst Du richtig viel Geld rausholen! Vor allem, wenn Dein Chef Fehler gemacht hat bei der Kündigung, hast Du einen perfekten Hebel für die Kündigungsschutzklage.
4.
Wenn mein Chef diese Fehler gemacht hat, ist die Kündigung unwirksam!
Wir haben Dir alle Regeln aufgelistet, an die Dein Chef sich beim Kündigen halten muss. Wenn ihm Fehler unterlaufen sind, kannst Du die Kündigung angreifen - und so deine Wiedereinstellung oder eine Abfindung erreichen. Deswegen lies Dir alle Punkte aufmerksam durch!
Hat Dein Chef die Kündigungsfrist berücksichtigt?
Dein Chef muss die Kündigungsfrist einhalten, die in Deinem Arbeitsvertrag steht. Außerdem gibt es gesetzliche Mindestkündigungsfristen, die er nicht unterschreiten darf. Nur in der seltenen Ausnahme der fristlosen Kündigung darf er Dich sofort entlassen - aber dafür musst Du wirklich schlimmen Mist gebaut haben.
Wenn Dein Chef die Frist umgeht, kannst Du klagen. Dann muss er Dir bis zum eigentlichen Ablauf der Frist Dein Gehalt weiterzahlen. Hier kannst Du also noch Geld rausschlagen. Wir helfen Dir gerne bei der Klage. Du hast kein Risiko – wenn Du die Klage nicht gewinnst, zahlst Du keinen Cent.
Hat Dein Chef eventuellen Sonderkündigungsschutz berücksichtigt?
Einige Arbeitnehmer haben besonderen Kündigungsschutz. Zum Beispiel Schwangere, Schwerbehinderte oder Arbeitnehmer in Eltern- oder Pflegezeit. Sie haben jeweils unterschiedliche Grade an Schutz, aber ihnen allen kann nur sehr schwer gekündigt werden. Dieser Schutz gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens! Wenn Du mehr darüber wissen willst, lies unseren Artikel: “Der Sonderkündigungsschutz - gilt er auch für Dich?”.
Hat Dein Chef Dich diskriminiert?
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss auch im Kleinbetrieb eingehalten werden! Du darfst nicht diskriminiert werden: Niemand darf Dich aufgrund Deiner Religion, Abstammung, Deines Alters, Geschlechts oder Deiner sexuellen Identität entlassen!
Hat Dein Chef die formalen Vorgaben eingehalten?
Es gibt formale Vorgaben: Die Kündigung muss schriftlich (ausgedruckt und unterschrieben) bei Dir eingehen! Eine Kündigung per SMS, E-Mail oder sogar mündlich ist nicht gültig. Mehr zum Thema Form findest Du hier.
Handelt es sich wirklich um einen Kleinbetrieb?
Es muss sich wirklich um einen Kleinbetrieb handeln! Hier schummeln Arbeitgeber oft und “verrechnen” sich bei der Anzahl ihrer Mitarbeiter. Falls Du hier unsicher bist, schau nochmal im Absatz “Arbeite ich überhaupt in einem Kleinbetrieb?” nach.
Wenn Du den Eindruck hast, dass Dein Chef Fehler gemacht hat, solltest Du Dich unbedingt bei einem Anwalt melden! Mit seiner Hilfe kannst Du Dich wehren und Deinen Job zurückkriegen oder eine Abfindung bekommen. Unsere Partneranwälte helfen Dir gern - melde Dich hier für eine kostenfreie Erstberatung an und erhalte zum gewünschten Zeitpunkt einen Rückruf.
Melde Dich bei uns
Wenn Du den Eindruck hast, Dein Chef hat Fehler gemacht, melde Dich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht! Wir helfen Dir gerne. Melde Dich hier für eine kostenfreie Beratung durch unsere Partneranwälte an!
Fazit
Auch im Kleinbetrieb bist Du nicht rechtlos, wenn Du gekündigt wirst! Obwohl Dein Chef keinen Grund nennen muss, gibt es andere klare Regeln, die er einhalten muss – von der Kündigungsfrist bis zum Sonderkündigungsschutz. Nutze diese Vorgaben zu Deinem Vorteil. Mit einer Kündigungsschutzklage kannst Du Dich wehren und Deinen Job zurückbekommen oder eine Abfindung erstreiten. Lass Dich beraten und handle schnell – unsere Anwälte stehen Dir zur Seite!
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