Wie schreibt man eine Kündigung? Schritt für Schritt zum perfekten Kündigungsschreiben

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Kündigung muss immer ausgedruckt sein und unterschrieben werden!
- Eine Kündigung per SMS, Whatsapp, E-Mail oder per Anruf ist nicht gültig!
- Halte Deine Kündigung kurz und knapp.
- Du musst deutlich machen, dass Du kündigst. Das muss ganz klar geschrieben werden.
- Denk daran: Auch wenn Du selber kündigst, musst Du immer noch die Kündigungsfrist aussitzen!
In diesem Ratgeber
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Wie schreibe ich eine Kündigung? Step by Step zum perfekten Schreiben
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Dein Chef will sich auch trennen?!
Wenn Du Deinen Job kündigen willst, führt kein Weg am Kündigungsschreiben vorbei. Doch wie kann man es so schreiben, dass es sachlich formuliert ist und vor allem rechtlich gültig ist?
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Wie schreibe ich eine Kündigung? Step by Step zum perfekten Schreiben
Es gibt ein paar Vorgaben, die Du dringend einhalten solltest! Ein paar davon sind sogar Pflicht. Andere Tipps von uns sind optional, aber empfehlenswert. Gehe einfach unseren Baukasten durch und entscheide bei den optionalen Tipps selbst, ob Du sie benutzen möchtest oder nicht:
Diese Dinge sind Pflicht:
Schriftform
Das wichtigste zuerst: das Schreiben muss schriftlich – auf Papier ausgedruckt – eingereicht werden! Eine mündliche Mitteilung reicht nicht aus. Auch eine Kündigung per SMS, Whatsapp, E-Mail oder anderem ist nicht erlaubt.
Briefkopf
Oben links auf das Kündigungsschreiben gehören Deine persönlichen Daten. Dein vollständiger Name und Deine aktuelle Adresse.. Darunter kommt der (Firmen-)Name und die Anschrift Deines Arbeitgebers.
Datum
Es braucht zwei Daten: Das Datum des Schreibens kommt oben rechts auf den Brief. Im Text nennst Du dann das Datum, an dem das “Beschäftigungsverhältnis” endet. Dabei musst Du unbedingt auf Deine Kündigungsfrist achten!
Betreff
Du brauchst für Dein Kündigungsschreiben eine Betreffzeile. Am besten, Du schreibst einfach “Kündigung”. Dazu kommt zum Beispiel Deine Personalnummer.
Anrede
Du kannst nicht einfach nur “Sehr geehrte Damen und Herren” schreiben. Du musst die Kündigung entweder an Deinen Chef, Deine Chefin oder an die Personalabteilung richten.
Kündigungserklärung
Die Absicht der Kündigung muss deutlich und klar benannt werden. Am besten direkt im ersten Satz. “Hiermit kündige ich…”. Damit ist unmissverständlich klar, um was es geht. Entweder Du nennst dann auch noch das Datum oder einfach “zum nächstmöglichen Zeitpunkt”.
Unterschrift
Sehr wichtig: Du musst Deine Kündigung selber unterschreiben! Dein getippter Name oder ein eingefügtes Bild Deiner Unterschrift reichen nicht aus.
Diese Dinge sind optional:
An diese Tipps musst Du Dich nicht halten, denn das Kündigungsschreiben ist auch ohne sie gültig. Wir raten Dir dennoch dazu.
Bitte um Arbeitszeugnis
Wir empfehlen Dir dringend, im Kündigungsschreiben um ein Arbeitszeugnis zu bitten. Darauf hast Du einen Anspruch. Du brauchst es auch für weitere Bewerbungen bei neuen Jobs. Mit einer Formulierung wie „Zusätzlich bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses“ ist es schon getan.
Empfangsbestätigung
Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, kannst Du Dir den Empfang Deiner Kündigung bestätigen lassen. Dein Chef ist aber nicht dazu verpflichtet, dem nachzukommen. Deswegen ist es am besten, wenn Du Deine Kündigung vor Zeugen überreichst oder einen Brief per Einschreiben schickst.
So bittest Du Deinen Chef um eine Empfangsbestätigung: „Bestätigen Sie mir bitte kurz den Empfang der Kündigung in schriftlicher Form.“
Begründung
Du bist nicht verpflichtet, einen Grund für Deine Kündigung anzugeben. Wenn Du es aber gerne möchtest, achte darauf, dass Du sachlich bleibst!
Grußformel
Wir raten Dir, dass Du am Ende einen freundlichen Gruß schreibst. Bedank’ Dich auch gerne für die Zeit im Unternehmen. Das hinterlässt einen guten Eindruck. Und man weiß ja nie, wann man sich im Leben noch einmal begegnet.
Achtung: Kündigungsfristen!
Denke daran, dass Du Deine Kündigungsfrist einhalten musst. Du kannst alles zu den Fristen in unserem Artikel zu den Kündigungsfristen nachlesen. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn die Kündigung bei Deinem Chef angekommen ist.
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Dein Chef will sich auch trennen?!
Bist Du mit dem Kündigungswunsch nicht allein? Wenn Dein Chef sich auch trennen will, hast Du Chancen auf eine Abfindung. Wir beraten Dich! Meld Dich hier für ein Telefonat mit einem unserer Anwälte - das Erstberatungsgespräch ist kostenfrei!
Fazit
Ein Kündigungsschreiben muss schriftlich, klar formuliert und unterschrieben sein, um rechtlich gültig zu sein. Mit unserem Musterformular kannst Du sicherstellen, dass Dein Schreiben allen Anforderungen entspricht. Und falls Dein Chef sich ebenfalls trennen möchte, könnten sich Chancen auf eine Abfindung ergeben – lass Dich dazu beraten! Meld Dich hier für eine kostenfreie Beratung am Telefon!
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