Kündigung zum nächstmöglichen Termin – was heißt das genau?

Das Wichtigste in Kürze
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Bei einer Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" ist Dein letzter Arbeitstag nicht angegeben. Es liegt in Deiner Verantwortung, das Ende der Kündigungsfrist herauszufinden.
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Die Dauer Deiner Kündigungsfrist variiert je nach Arbeitsvertrag und Deiner Betriebszugehörigkeit. Auch vertragliche Regelungen können eine Rolle spielen.
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Dein Chef sichert sich mit der Formulierung “zum nächstmöglichen Zeitpunkt” ab. Für Kündigungen gibt es nämlich strenge Regeln: Wenn das Beendigungsdatum falsch genannt wird, könnte die Kündigung ungültig sein, wenn man diese nicht anders verstehen könnte. Hier nennt er kein Datum, also kann er auch keinen Fehler machen.
In diesem Ratgeber
1
Was ist eine Kündigung “zum nächstmöglichen Termin”?
2
Ist das Kündigen “zum nächstmöglichen Zeitpunkt” erlaubt?
3
Wann ist der “nächstmögliche Termin?”
4
Was ist eine “Fristlose Kündigung mit hilfsweiser ordentlicher Kündigung zum nächstmöglichen Termin”?
5
Wie kannst Du Dich gegen die Kündigung wehren?
Auf Deinem Tisch landet eine Kündigung, laut der Dein Arbeitsverhältnis “zum nächstmöglichen Zeitpunkt” endet. Was soll das denn bedeuten? Hier nehmen wir das Ganze genauer unter die Lupe.
1.
Was ist eine Kündigung “zum nächstmöglichen Termin”?
Dein Chef muss in der Kündigung angeben, wann Dein letzter Arbeitstag ist. Wenn er dabei einen Fehler macht, kann die Kündigung dadurch ungültig werden. Deshalb verwenden Arbeitgeber gerne die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Wenn das in der Kündigung steht, liegt es an Dir, das Ende Deiner Kündigungsfrist herauszufinden. Das ist dann das Ende des Arbeitsverhältnisses - also Dein letzter Arbeitstag.
Dein Chef hat Dir zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt? Du musst das nicht auf Dir sitzen lassen. Mit Hilfe eines Anwalts kannst Du die Kündigung rückgängig machen oder Dir eine Abfindung erkämpfen! Unsere Anwälte haben schon zahllose solcher Fälle begleitet und helfen Dir gerne. In einem kostenlosen Telefonat beraten sie Dich ausführlich zu Deinem individuellen Fall! Melde Dich hier für den Rückruf an.
2.
Ist das Kündigen “zum nächstmöglichen Zeitpunkt” erlaubt?
Das Kündigen zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist eigentlich erlaubt. Aber es gibt Ausnahmen. Nämlich, wenn es für Dich sehr schwer ist, Deine Kündigungsfrist selbst herauszufinden. Es geht aber natürlich nicht darum, ob Du einfach keine Lust hast nachzuschauen, sondern um folgende spezifische Fälle:
- Wenn mehrere, verschiedene Fristen in Deinem Arbeitsvertrag stehen
- Wenn die Kündigungsfrist in Deinem Arbeitsvertrag länger ist, als gesetzlich erlaubt
- Wenn ein Tarifvertrag auf Dich anwendbar ist, der andere Fristen enthält als Dein Arbeitsvertrag
Hinweis
Grundsätzlich geht es darum, ob Dein Arbeitsvertrag unklare oder widersprüchliche Angaben zur Kündigungsfrist enthält. Dann ist eine Kündigung “zum nächstmöglichen Termin” nicht erlaubt.
3.
Wann ist der “nächstmögliche Termin?”
Der “nächstmögliche Termin” hängt von der Dauer Deiner Kündigungsfrist ab. Die ist unterschiedlich, je nachdem, was in Deinem Arbeitsvertrag steht und wie lange Du schon für Deinen Chef arbeitest. Wenn nichts im Arbeitsvertrag steht, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
Wie lange hast Du gearbeitet? | Kündigungsfrist |
---|---|
Probezeit | 2 Wochen |
nach Abschluss der Probezeit bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende |
2 Jahre | 1 Monat zum Ende des Monats |
5 Jahre | 2 Monate zum Ende des Monats |
8 Jahre | 3 Monate zum Ende des Monats |
10 Jahre | 4 Monate zum Ende des Monats |
12 Jahre | 5 Monate zum Ende des Monats |
15 Jahre | 6 Monate zum Ende des Monats |
20 Jahre | 7 Monate zum Ende des Monats |
4.
Was ist eine “Fristlose Kündigung mit hilfsweiser ordentlicher Kündigung zum nächstmöglichen Termin”?
Es ist nicht ungewöhnlich, bei fristlosen Kündigungen folgendes zu lesen:
"Wir kündigen Ihnen außerordentlich fristlos. Hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin."
Damit Dein Chef Dir fristlos kündigen darf, muss schon etwas Schlimmes passiert sein. Für fristlose Kündigungen gibt es sehr strenge Voraussetzungen. Häufig reichen die Kündigungsgründe eigentlich nicht aus, damit Dein Chef Dich fristlos kündigen kann!
Deswegen schreiben viele Arbeitgeber “hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin” als Backup. Wenn die fristlose Kündigung sich als ungültig herausstellen sollte, ist im Kündigungsschreiben zusätzlich eine ordentliche (“normale”) Kündigung enthalten. In solchen Fällen solltest Du ganz genau hinsehen!
5.
Wie kannst Du Dich gegen die Kündigung wehren?
Du kannst gegen die Kündigung klagen! Dafür hast Du drei Wochen Zeit. Verpasst Du diese Frist, wird die Kündigung automatisch gültig. Dann kannst Du nichts mehr dagegen machen.
Hier kannst Du mehr über die Kündigungsschutzklage lesen. Unser Rat: Hol Dir einen Anwalt als Unterstützung. Das lohnt sich! Denn wenn Du gewinnst, bekommst Du den Job zurück oder kriegst eine Abfindung. Mit einem erfahrenen Anwalt stehen Deine Chancen viel besser. Wir helfen Dir gerne. Melde Dich hier für ein kostenloses Erstgespräch.
Achtung
Die drei Wochen zählen, sobald Du theoretisch Kenntnis von der Kündigung genommen haben kannst. Also sogar, wenn sie ungeöffnet in Deinem Briefkasten liegt.
Fazit
Es ist wichtig, dass die Kündigungsfrist klar und eindeutig festgelegt ist! Falls Du Fragen oder Unsicherheiten zu Deiner erhaltenen Kündigung hast, ist cleverklagen da, um Dir zu helfen. Das Beratungsgespräch ist komplett kostenfrei. Melde Dich hier an.
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