Ist eine mündliche Kündigung gültig? | cleverklagen
Ratgeber

Mündliche Kündigung

Ist eine mündliche Kündigung gültig?

Im Streit ruft Dir Dein Chef “Du bist gefeuert” zu. Du stehst jetzt sicher erstmal unter Schock! “Gefeuert” bist Du deshalb aber noch nicht. Denn Du kannst nur schriftlich gekündigt werden. Das gleiche gilt auch umgekehrt: Kündigen kannst Du nur schriftlich. Wenn Dir oder Deinem Chef doch mal eine mündliche Kündigung ausrutscht, gibt es einiges zu beachten.

1.

Darf mein Chef mir mündlich kündigen?

Nein. Mündlich kündigen geht nicht!


Dein Chef kann Dir nur schriftlich kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob er Dir mit einer Kündigungsfrist oder fristlos kündigt: Eine mündliche Kündigung ist nie gültig! Sogar wenn Du noch in der Probezeit bist, kann Dein Chef Dich nur schriftlich kündigen.


Trotzdem solltest Du nicht die Füße still halten. Wir erklären Dir, was zu tun ist, wenn Du mündlich gekündigt wurdest:

2.

Wie wehre ich mich, wenn ich mündlich gekündigt wurde?

Obwohl die mündliche Kündigung rechtlich gesehen nicht gültig ist, musst Du Dich trotzdem gegen sie wehren. Denn ansonsten kann es so wirken, als wärst Du einverstanden. Manchmal tut Dein Chef nämlich einfach so, als sei seine mündliche Kündigung wirksam: Er zahlt kein Gehalt mehr und streicht Dich aus allen Schichtplänen. Häufig folgt dann auch die schriftliche Kündigung.


Wir erklären Dir, wie Du vorgehst. So bist Du auf der sicheren Seite:

Ruhe bewahren

Hattest Du einen Streit mit Deinem Chef, dann versuche die Situation nicht noch weiter zu befeuern. Eventuell lohnt sich ein ruhiges Gespräch und die Sache ist wieder gegessen.

Geh auf jeden Fall weiter zur Arbeit und räume Deinen Platz nicht einfach

Eine mündliche Kündigung ist unwirksam und Du bist offiziell weiter angestellt. Wenn Du nicht erscheinst, kann Dein Verhalten so verstanden werden, dass Du mit der mündlichen Kündigung einverstanden bist! Dann wird es viel schwerer für Dich, die Kündigung im Nachhinein anzufechten!

Melde Dich bei einem Anwalt – Reiche zeitnah eine Kündigungsschutzklage ein!

Die Kündigungsschutzklage ist der offiziell vorgesehene Weg, sich gegen eine Kündigung zu wehren. Melde Dich also nach der mündlichen Kündigung so schnell wie möglich bei einem Anwalt, um die Möglichkeit einer Klage zu besprechen. Wir helfen Dir dabei. Hier kannst Du ein kostenloses Erstgespräch mit unseren Profis für Arbeitsrecht vereinbaren.

3.

Kannst ich selbst mündlich kündigen?

Was für Deinen Chef gilt, gilt auch für Dich: Mündliche Kündigungen sind nicht drin. Wenn Du kündigen willst, musst Du das schriftlich machen.


Hier erklären wir Dir Schritt für Schritt, wie Du ganz einfach (schriftlich) kündigst und was in Deine Kündigung alles rein muss.

Was passiert, wenn Du mündlich kündigst?

Wenn Du mündlich kündigst, gilt das eigentlich rechtlich nicht. Trotzdem solltest Du es nicht leichtfertig tun. Sag niemals einfach so “ich kündige” – auch nicht im Streit! Es könnte sein, dass Dein Chef Dich beim Wort nimmt, und Dir daraufhin schriftlich kündigt. Gegen so eine Kündigung müsstest Du Dich dann mit einer Klage wehren.

Fazit

Dein Chef kann Dich nur schriftlich kündigen. Mündliche Kündigungen sind in Deutschland schlicht unwirksam. Oft tut Dein Chef aber einfach so, als wäre es mit der mündlichen Kündigung getan. Oder er schickt am nächsten Tag direkt eine schriftliche Kündigung hinterher. Deshalb solltest Du Dich selbst bei mündlichen Kündigungen wehren.


Dafür nimmst Du Dir am besten einen Anwalt. Bei cleverklagen bist Du an der richtigen Adresse: Wir helfen Dir dabei, die Sache richtig anzugehen. Nimm noch heute Kontakt mit uns auf für ein kostenfreies Erstgespräch. Mit einem versierten Partner an Deiner Seite begegnest Du Deinem Chef auf Augenhöhe.

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