Von Vollzeit auf Teilzeit wechseln – So reduzierst Du die Arbeitszeit!

Das Wichtigste in Kürze
- Du hast einen Anspruch auf Teilzeit, wenn Dein Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt und Du schon länger als 6 Monate angestellt bist.
- Natürlich kannst Du auch im Kleinbetrieb versuchen, Teilzeit zu beantragen. Fragen kostet nichts!
- Du kannst die Dauer der Teilzeit auch zeitlich begrenzen. Das ist die “Brückenteilzeit”.
- Dein Chef kann den Antrag auf Teilzeit aus betrieblichen Gründen ablehnen.
- Dein Chef darf Dir nicht kündigen, weil Du einen Antrag auf Teilzeit gestellt hast!
In diesem Ratgeber
1
Gibt es einen Anspruch auf Teilzeit?
2
Wie wechsle ich von Vollzeit auf Teilzeit? Schritt-für-Schritt-Anleitung
3
Kann mein Antrag auf Teilzeit abgelehnt werden?
4
Ein Antrag auf Teilzeit ist kein Kündigungsgrund!
5
Von Teilzeit auf Vollzeit: Kann ich irgendwann wieder zurück?
6
Welche Nachteile habe ich, wenn ich in Teilzeit wechsle?
Ein Vollzeitjob kann ganz schön schlauchen. Zeit für Familie, Hobbies oder Ehrenamt bleibt da kaum. Viele Menschen legen immer mehr Wert auf eine gute Work-Life-Balance und überlegen, weniger zu arbeiten. Auf Teilzeit zu wechseln kann hier eine Lösung sein. Kommt das auch für Dich in Frage? Und geht das denn so einfach?
1.
Gibt es einen Anspruch auf Teilzeit?
Du kannst immer einen Antrag auf Teilzeit bei Deinem Chef stellen. Manche Arbeitnehmer haben sogar einen Anspruch darauf! Du hast einen Anspruch auf Teilzeit, wenn:
- in dem Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter angestellt sind. Ob diese Mitarbeiter in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten, ist egal. Azubis zählen nicht dazu.
- Du schon seit sechs Monaten dort arbeitest.
Dein Arbeitgeber darf nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Also, wenn zum Beispiel Deine Aufgaben von niemandem sonst gemacht werden können. In einigen Fällen gibt es besondere Regeln für die Teilzeit. Wir stellen sie Dir vor:
Teilzeit in Eltern- und Pflegezeit
Du hast Anspruch auf Teilzeit in der Eltern- und Pflegezeit. Du darfst in Elternzeit 32 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Du jemanden pflegen musst, kannst Du 6 Monate eine Auszeit nehmen oder auf Teilzeit wechseln.
Teilzeit mit Schwerbehinderung
Wenn Du eine Schwerbehinderung hast, ist es egal, wie viele Angestellte bei Dir im Betrieb arbeiten oder wie lang Du selbst schon dort angestellt bist. Wenn Du wegen der “Art und Schwere” der Schwerbehinderung eine kürzere Arbeitszeit brauchst, hast Du darauf Anspruch. Das kann Dein Chef nur ablehnen, wenn es für ihn unzumutbar ist. Also, wenn zum Beispiel der ganze Betrieb umgestellt werden müsste. Wenn Dein Chef ablehnt, solltest Du das von einem Arbeitsgericht prüfen lassen. Oft sehen die Entscheidungen von Chefs dann plötzlich alt aus.
Teilzeit im Kleinbetrieb
In Kleinbetrieben hast Du keinen Anspruch auf Teilzeit. Das heißt aber nicht, dass Du es nicht versuchen kannst. Schildere Deinem Arbeitgeber, was Du möchtest und wie der Arbeitsalltag für Dich besser werden kann. Die meisten Vorgesetzten haben ein Interesse daran, dass sich ihre Angestellten auf der Arbeit wohl fühlen. Es kann also gut sein, dass er auf Deine Wünsche eingeht. Ihr verhandelt dann auf freiwilliger Basis, wie Deine Teilzeit gestaltet werden soll.
Aufgepasst
Deinen Anspruch auf Teilzeit kannst Du einklagen, wenn Dein Chef oder Deine Chefin nicht mitmacht.
2.
Wie wechsle ich von Vollzeit auf Teilzeit? Schritt-für-Schritt-Anleitung
Du spielst mit dem Gedanken, Deine Arbeitszeit zu verringern? Weißt aber nicht, wie Du das anstellen sollst? Hier ein kleiner Leitfaden:
Mach Dir Gedanken
Als erstes solltest Du Dir Gedanken machen, wie Deine Arbeitszeit auf die Woche verteilt werden soll und wer Aufgaben von Dir in Zukunft übernehmen könnte.
Sprich mit Deinem Chef oder Deiner Chefin!
Dann such das Gespräch mit Deinem Chef und schlage Deine Ideen vor. Das solltest Du frühzeitig machen: Spätestens drei Monate vor der Teilzeit muss der Antrag beim Arbeitgeber sein. Auch im Kleinbetrieb: Ein offenes Gespräch kann sich lohnen. Vielleicht findet ihr gemeinsam eine Lösung, wie Du Deine Arbeitszeit reduzieren kannst.
Schreibe den Antrag!
Es muss kein Brief sein, eine Mail ohne Unterschrift reicht. Hier haben wir ein kleines Muster für Dich:
Sehr geehrter Herr/Sehr geehrte Frau X,
hiermit beantrage ich die Reduzierung meiner Arbeitszeit gemäß § 8 TzBfG. Unter Berücksichtigung der 3-Monats-Frist möchte ich ab dem [Datum einfügen] statt bisher __ Stunden nur noch __ Stunden in der Woche/ im Monat arbeiten. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Schreibens schriftlich.
Sollten Sie Einwände gegen meine Arbeitszeitwünsche haben, bitte ich um ein klärendes Gespräch.
Mit freundlichen Grüßen,
[Dein Name]
Wenn Du nur für eine gewisse Zeit in Teilzeit gehen möchtest, füge diesen Satz ein:
Die Verringerung meiner Arbeitszeit soll vorerst gelten bis zum xx.yy.zzzz.
Die Gründe für Deinen Antrag auf Teilzeit musst Du nicht schreiben.
Auf Antwort warten
Spätestens einen Monat vor Deinem gewünschten Teilzeit-Beginn muss Dein Arbeitgeber Dir schriftlich geantwortet haben. Wenn er nicht reagiert, kannst Du davon ausgehen, dass Du Teilzeit hast. Wenn er Teilzeit ablehnt und Du aber unbedingt eine brauchst, kannst Du vors Arbeitsgericht ziehen. Vor allem, wenn Du einen Anspruch auf Teilzeit hast. Vorher nochmal beim Chef anzuklopfen und ihn zu erinnern, kann für euer Verhältnis sicher nicht schlecht sein. Vielleicht hat er einfach vergessen, zu antworten. Eine Klage sollte wirklich das allerletzte Mittel sein! Nach einer Klage kann die Stimmung auf der Arbeit schon mal eisig werden…
Arbeitsvertrag ändern!
Ihr müsst keinen komplett neuen Vertrag schreiben, eine Ergänzung im alten Vertrag reicht. Dein Chef und Du unterschreibt nochmal – fertig.
Wichtig!
Spätestens drei Monate vor Beginn der Teilzeit musst Du Deinen Antrag einreichen!
3.
Kann mein Antrag auf Teilzeit abgelehnt werden?
Ja, aber nur aus festgelegten Gründen. Die Gründe müssen meistens im Betrieb selbst liegen. Erlaubte Gründe sind zum Beispiel:
- der Arbeitsablauf wird massiv gestört, wenn Du nicht mehr voll arbeitest
- die Sicherheit des Betriebs ist nicht mehr gewährleistet, wenn Du weniger arbeitest
- es kostet viel Geld, Deine wegfallende Arbeitszeit auszugleichen
- zu viele andere Mitarbeiter sind gerade in Teilzeit (dann kann Dein Antrag wegen “Unzumutbarkeit” abgelehnt werden)
Diese Gründe solltest Du unbedingt überprüfen. Vielleicht behauptet Dein Chef auch nur, dass der Arbeitsablauf massiv gestört werden würde, wenn Du nicht mehr voll arbeitest. Schau Dir die Argumentation genau an!
Es gibt auch Tarifverträge, in denen steht, aus welchen Gründen ein Antrag auf Teilzeit abgelehnt werden darf. Wenn Du einen Tarifvertrag hast, solltest Du mal nachschauen.
Hat Dein Arbeitgeber Deinen Antrag aus berechtigten betrieblichen Gründen abgelehnt, kannst Du erst nach 1–2 Jahren wieder einen neuen Antrag stellen. Ganz schöner Mist. Aber ob Dein Arbeitgeber überhaupt berechtigt ablehnen durfte, solltest Du gerichtlich überprüfen lassen!
4.
Ein Antrag auf Teilzeit ist kein Kündigungsgrund!
Dein Chef darf Dir nicht kündigen, weil Du einen Antrag auf Teilzeit stellst! Wenn er nicht einverstanden ist und gute Gründe nachweisen kann, darf er den Antrag ablehnen. Aber ein Antrag auf Teilzeit ist kein Kündigungsgrund!
Er darf Dir auch nicht kündigen, wenn er will, dass Du Deine Arbeitszeit änderst und Du aber nicht. Es ist Dein Recht, Dich zu weigern. Melde Dich bei uns, wenn Du eine Kündigung bekommen hast! Wir prüfen die Kündigung und holen Dir Deinen Job zurück oder eine fette Abfindung.
5.
Von Teilzeit auf Vollzeit: Kann ich irgendwann wieder zurück?
Ein Recht auf die alte Vollzeitstelle gibt es nicht. Aber Dein Chef muss Dich bevorzugen, wenn im Betrieb eine Vollzeitstelle frei wird, die zu Dir passen würde.
Es gibt hier eine andere Möglichkeit: die “Brückenteilzeit”. Wie der Name schon sagt, ist diese Teilzeit eine Brücke, also ein Übergang, zwischen zwei Vollzeiten. Eine Brückenteilzeit dauert mindestens ein Jahr und höchstens 5 Jahre. Sprich Deinen Arbeitgeber darauf an und frage, ob das für Dich eine Möglichkeit ist. Du vereinbarst dann schriftlich mit Deinem Chef, wie lange Deine Teilzeit gehen soll. Danach arbeitest Du wieder so, wie zuvor, also in Vollzeit.
Hinweis
In Betrieben mit mehr als 45 Angestellten hast Du einen Anspruch auf Brückenteilzeit. Wenn Du schon länger als 6 Monate dort arbeitest.
6.
Welche Nachteile habe ich, wenn ich in Teilzeit wechsle?
Weniger Gehalt.
Klar, wer weniger arbeitet, bekommt auch weniger Geld. Aber es gibt gute Nachrichten: Wenn Du statt 40 nur noch 20 Stunden arbeitest, bekommst Du aber nicht automatisch nur noch die Hälfte des Gehaltes. Denn: Mit einem geringeren Gehalt zahlst Du auch weniger Steuern.
Gefahr, dass Du die gleiche Arbeit in weniger Zeit machen musst und dafür weniger Geld bekommst!
Wenn Du Deine Arbeitszeit reduzierst, aber Deine Aufgaben nicht, hast Du außer einer schnellen Erschöpfung wenig von der Teilzeit! Achte also darauf, Aufgaben an Kollegen abzugeben. Es hilft auch, die neue Aufgabenverteilung im Vertrag aufzuschreiben.
Gefahr, dass Du immer in Teilzeit bleiben wirst (die berüchtigte Teilzeitfalle)!
Gerade Frauen mit Familie sind davon betroffen. Sie sind immer noch stärker durch Erziehungsarbeit belastet. Erst war die Teilzeit als Zwischenlösung geplant, doch dann sind plötzlich 5 Jahre vergangen und Du hängst immer noch in der Teilzeitstelle. Und so sind es leider Frauen, die am häufigsten von der Altersarmut betroffen sind. Womit wir beim nächsten Nachteil wären.
Weniger Rente
Wer weniger arbeitet, zahlt auch weniger in die Rentenkasse ein. Am Ende bekommst Du also weniger Rente. Rechne nochmal durch, ob das für Dich geht. Es gibt im Internet Rentenrechner, die Dir helfen können. Zum Beispiel dieser hier.
Tipp
Wenn Du von Vollzeit auf Teilzeit wechseln willst, spiele ein paar Alternativen mit diesem Rechner durch. Den stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereit. Wie hoch wäre Dein neues Gehalt? Oder andersherum – wie viele Stunden weniger pro Woche kannst Du Dir leisten?
Fazit
Die Arbeitswelt ändert sich. Viele Menschen wollen weniger arbeiten und gehen in Teilzeit. Der Gewinn: mehr Freizeit, mehr Flexibilität, mehr Zeit für ein Ehrenamt, für die Familie. Alle Angestellten können einen Antrag auf Teilzeit stellen! In Unternehmen mit über 15 Angestellten gibt es sogar einen Anspruch auf Teilzeit. Aber rechne das ganze gut aus.
Reicht Dir das Geld? Denke auch an die Zukunft. Vielleicht kann eine Brückenteilzeit für Dich die Lösung sein. Häufig möchte Dein Arbeitgeber keine Teilzeitstelle genehmigen obwohl er es rechtlich eigentlich muss. Dann kannst Du mit ihm auch über einen Aufhebungsvertrag verhandeln, inklusive hoher Abfindung. Melde Dich bei uns für eine kostenfreie Erstberatung mit unseren erfahrenen Anwälten.
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