Personenbedingte Kündigung erhalten? So kannst Du Dich wehren!

Das Wichtigste in Kürze
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Dein Chef kündigt Dir “personenbedingt”, wenn er meint, dass Du Deine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kannst, selbst wenn Du möchtest.
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Es liegt kein falsches Verhalten oder Arbeitsunwilligkeit vor.
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Der häufigste Grund für eine personenbedingte Kündigung ist Krankheit.
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Dein Chef muss vor der Kündigung alles probieren, um Dich an anderer Stelle im Betrieb einzusetzen. Die personenbedingte Kündigung ist das letzte Mittel!
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Du kannst Dich gegen die Kündigung wehren: Mit einer Kündigungsschutzklage! Dafür hast Du drei Wochen Zeit, ab Erhalt der Kündigung. So kannst Du eine Abfindung bekommen! Oder Deinen Job zurück.
In diesem Ratgeber
1
“Personenbedingte Kündigung”: Was ist das überhaupt?
2
Personenbedingte Kündigung erhalten: Was kann ich tun?
3
Was sind die Gründe für eine personenbedingte Kündigung?
4
Weitere Anforderungen, die Dein Chef erfüllen muss – sonst ist die Kündigung unwirksam!
5
Muss ich erstmal abgemahnt werden?
Es kommt vor, dass man seinen Job nicht mehr machen kann. Oft kann man die Gründe dafür gar nicht beeinflussen – zum Beispiel, wenn man krank wird. Dann kann es leider passieren, dass einem “personenbedingt” gekündigt wird. Wir erklären Dir, was Du jetzt wissen musst und vor allem auch: Wie Du Dich wehren kannst!
1.
“Personenbedingte Kündigung”: Was ist das überhaupt?
Bei einer personenbedingten Kündigung liegt der Kündigungsgrund "in der Person des Arbeitnehmers" - also “in Dir". Das klingt etwas merkwürdig. Es bedeutet eigentlich nur: Du bist nicht mehr in der Lage, Deine Arbeit zu machen.
Beispiel
Wenn Dir die Arbeitserlaubnis entzogen wird oder Du so krank wirst, dass Du den Job nicht mehr machen kannst.
Es geht also nicht darum, dass Du falsches Verhalten an den Tag gelegt hättest! Das wäre eine “verhaltensbedingte” Kündigung. Es kann gut sein, dass Du eigentlich noch sehr gerne weiterarbeiten würdest, aber schlicht und ergreifend nicht kannst.
2.
Personenbedingte Kündigung erhalten: Was kann ich tun?
Du musst Deine Kündigung nicht einfach hinnehmen! Wenn Du Kündigungsschutz hast (Du arbeitest seit mindestens sechs Monaten in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern), dann kannst Du eine Kündigungsschutzklage einreichen. Besonders gut stehen Deine Chancen, wenn Du besonderen Kündigungsschutz hast (zum Beispiel, weil Du schwanger bist oder eine Schwerbehinderung hast).
Achtung
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden! Danach gilt die Kündigung automatisch als wirksam, selbst wenn grobe Fehler darin waren.
Mit der Klage kannst Du Deinen Job wieder bekommen. Häufig will man gar nicht an den alten Arbeitsplatz zurück. Eine Kündigung belastet das Verhältnis zum Chef sehr stark. Dann kannst Du eine Abfindung herausschlagen. Du nutzt die Kündigungsschutzklage als Druckmittel: Dein Chef will eine Gerichtsverhandlung vermeiden. Die ist nämlich meist teurer für ihn, als eine Abfindung zu zahlen!
Aber wie klagt man überhaupt? Wir helfen Dir dabei! Unsere Partneranwälte sind darauf spezialisiert, Arbeitnehmern zu helfen. In einer kostenlosen Beratung am Telefon hören wir uns Deinen Fall genau an und zeigen Dir Deine Optionen auf. Vereinbare hier einen Rückruf!
Wichtig
Wenn Dein Chef bei der Kündigung einen Fehler gemacht hat, dann ist sie unwirksam. Dann steigt Deine Chance auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage und eine hohe Abfindung!
3.
Was sind die Gründe für eine personenbedingte Kündigung?
Dein Chef kann nicht jeden beliebigen Grund für die personenbedingte Kündigung heranziehen. Es gehen nur ganz bestimmte Gründe. Außerdem muss Dein Arbeitgeber die Gründe nachweisen können - und das ist teilweise sehr schwer für ihn! Hier ein paar Beispiele für Gründe, in der Fachsprache “Leistungsmängel” genannt, die eine personenbedingte Kündigung auslösen können, aber nicht müssen:
Objektive Gründe
- Lange Krankheiten
- Unfälle
- Entzug des Führerscheins oder der Arbeitserlaubnis
- starke mangelnde Sprachkenntnisse
- mangelnde persönliche oder fachliche Leistung
- Verlust der Zulassung
- Untersuchungshaft
- Haftstrafe
Subjektive Gründe
- Eine Weltanschauung, die mit dem Job nicht vereinbar ist,
- körperliche Schwäche
- Lohnpfändung
Darf mir wegen Krankheit gekündigt werden?
Ja. Der häufigste Kündigungsgrund bei der personenbedingten Kündigung ist Krankheit. Aber Dein Chef kann Dich nicht einfach so kündigen, weil Du mal krank bist. Die Krankheit muss wirklich lang sein und es darf keine Aussicht auf Besserung geben. Wir haben einen Artikel zu dem Thema geschrieben, in dem Du ausführliche Informationen findest. Lies hier nach.
“Low Performer" als Begründung für eine personenbedingte Kündigung : Darf mir wegen schlechter Leistung gekündigt werden?
Ja, Dir darf wegen schlechter Leistung gekündigt werden. Ein sogenannter “Low Performer” ist ein Mitarbeiter, der im Vergleich mit Kollegen eine deutlich schlechtere Leistung erbringt.
Dass Deine Arbeit wirklich "schlecht genug" ist, muss Dein Arbeitgeber nachweisen. Auch, dass keine Leistungssteigerung bei Dir zu erwarten ist! Das zu beweisen ist sehr schwer und gelingt Arbeitgebern nur selten. Kann Dein Chef die nötigen Beweise nicht liefern, darf er Dir nicht personenbedingt kündigen!
Nur kleine Ausfälle? Kündigung ungültig!
Eine Kündigung ist nur zulässig, wenn das Geschäft wegen Dir nicht mehr reibungslos läuft. Du musst eine unzumutbare Belastung für Deinen Chef und Deine Kollegen sein!
Kleine Ausfälle gelten nicht. Denn Dein Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass genug Personalreserven da sind, um Arbeitsausfälle zu kompensieren. Erst wenn die Ausfälle einen zumutbaren Rahmen überschreiten, kann eine Kündigung infrage kommen. Das beginnt normalerweise bei mehr als 6 Wochen Ausfall im Jahr.Du hast mit Deiner Klage gute Chancen, wenn Dein Chef die Schäden übertrieben darstellt!
Nur kurzfristig beeinträchtigt? Kündigung nicht erlaubt!
Dir darf nur gekündigt werden, wenn Du Deinen Job auch in der Zukunft nicht verlässlich erledigen kannst. Das ist die sogenannte “Negativprognose”. Dafür muss Dein Chef nachweisen können, dass Du Dich in Zukunft nicht ausreichend in Deiner Arbeit verbessern wirst. Bloße Zweifel Deines Arbeitgebers reichen nicht. Kann Dein Chef die Negativprogrognose nicht beweisen, stärkt das Deine Position vor Gericht!
4.
Weitere Anforderungen, die Dein Chef erfüllen muss – sonst ist die Kündigung unwirksam!
Es müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Kündigung wirksam ist. Wenn hier ein Fehler passiert, dann ist die Kündigung unwirksam und vor allem: sehr gut angreifbar. Dann hast Du die besten Chancen bei der Klage und Abfindung.
Wurden alle Fristen eingehalten?
Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden! Du kannst sie in deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag finden. Selbst wenn sich Deine Situation von heute auf morgen geändert hat, darf Dein Chef Dich nicht am nächsten Tag vor die Tür setzen. Wenn Dein Chef die Fristen nicht eingehalten hat, solltest Du Dich auf jeden Fall bei einem Anwalt melden. Hier kannst Du eine kostenfreie Beratung durch einen unserer Partneranwälte buchen. Wir helfen Dir gerne.
Stimmen die Formalitäten?
Dein Chef muss viele Formalitäten einhalten. Die Kündigung muss immer auf Papier ausgedruckt sein und per Hand unterschrieben werden. Sonst ist sie nicht gültig. Es gibt noch mehr Regeln, wir erklären sie Dir hier.
Hat Dein Chef alle Alternativen ausprobiert?
Dir darf nur gekündigt werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Dein Chef muss alles versucht haben, um Dich irgendwie im Betrieb zu behalten. Die Kündigung muss der letzte Ausweg sein.
Wenn ein anderer passender Arbeitsplatz zur Verfügung steht, muss er Dir diesen angeboten haben. Auch eine Umschulung ist eine gute Möglichkeit, Dich weiterhin im Betrieb zu behalten. All diese Möglichkeiten muss Dein Arbeitgeber ausreichend geprüft haben, und zwar bevor er Dir kündigt. Hat er das nicht gemacht, hast Du gute Chancen bei einer Kündigungsschutzklage.
5.
Muss ich erstmal abgemahnt werden?
Nein. Eine Abmahnung ist dafür da, den Arbeitnehmer zu ermahnen, sein Verhalten zu ändern. Bei einer personenbedingten Kündigung wird aber davon ausgegangen, dass Du auch in Zukunft schlicht und ergreifend** nicht in der Lage** sein wirst, deinen Job zu erledigen. Dann kann auch eine Abmahnung keine Besserung verschaffen. Deswegen muss Dein Chef Dich auch nicht abmahnen.
Fazit
Wenn Du den Artikel durchgearbeitet hast, weißt Du, ob Dein Chef einen Fehler bei Deiner Kündigung gemacht hat. Hat er einen Fehler gemacht, hast Du sehr gute Chancen bei einer Kündigungsschutzklage und damit auf eine Abfindung! Aber auch wenn Dein Chef keine Fehler gemacht hat, kannst Du Dich wehren! Wenn Du Dir unsicher bist: Melde Dich hier für eine kostenfreie Beratung durch unsere Partneranwälte an!!
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