Die Kündigungsfrist in der Probezeit: Einfach erklärt!

Das Wichtigste in Kürze
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In der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen – für Dich und für Deinen Chef.
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Zwei Wochen bedeutet: Wenn Dir an einem Dienstag gekündigt wurde, dann ist Dein letzter Arbeitstag auch ein Dienstag, nur zwei Wochen später.
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Während der Kündigungsfrist musst Du weiter zur Arbeit kommen.
In diesem Ratgeber
1
Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
2
Wann ist mein letzter Arbeitstag?
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Muss ich weiter zur Arbeit erscheinen, wenn ich in der Probezeit gekündigt habe?
Du dachtest, Du hast ihn endlich gefunden: Deinen Traumjob! Aber schon kurz nachdem Du angefangen hast, merkst Du: es passt nicht. Jetzt fragst Du Dich, ob Du einfach gehen kannst? Und was ist mit Deinem Chef: Kann er Dir sofort kündigen? Welche Frist müsst ihr einhalten? In diesem Artikel beantworten wir alle Deine Fragen zur Kündigungsfrist in der Probezeit.
1.
Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Die Kündigungsfrist in der Probezeit ist zwei Wochen lang. Das gilt für Dich und Deinen Chef.
Die Probezeit ist dafür da, dass Dein Chef und Du euch kennenlernen könnt. In dieser Zeit könnt Ihr Euch gegenseitig beschnuppern und schauen, ob es für eine langfristige Zusammenarbeit passt. Daher ist die Kündigungsfrist hier kürzer als während der “normalen” Anstellung.
Übrigens: Das Ende Deines Arbeitsverhältnisses muss nicht unbedingt innerhalb der Probezeit liegen.
Aufgepasst
Die Probezeit muss im Arbeitsvertrag geregelt sein! Wenn keine Probezeit vereinbart wurde, muss Dein Chef die “normale” Kündigungsfrist aus Deinem Arbeitsvertrag einhalten. Die Zwei-Wochen-Frist gilt dann nicht mehr für ihn. Mehr über reguläre Kündigungsfristen findest Du in unserem Artikel zur Kündigungsfrist.
2.
Wann ist mein letzter Arbeitstag?
Es kommt auf den Wochentag an. Hast Du die Kündigung an einem Montag bekommen, dann ist Dein letzter Arbeitstag auch ein Montag - zwei Wochen später. Dasselbe gilt auch, wenn Du selbst kündigen möchtest.
Beispiel
Julia übergibt ihrer Chefin ihre Kündigung an einem Mittwoch. Das bedeutet, dass ihr letzter Arbeitstag am Mittwoch 2 Wochen später ist.
Übrigens
Das Datum auf der Kündigung ist für die Kündigungsfrist nicht relevant! Sondern der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung übergeben wird. Ab dann beginnt die Frist zu laufen.
3.
Muss ich weiter zur Arbeit erscheinen, wenn ich in der Probezeit gekündigt habe?
Ja! Du musst weiter zur Arbeit erscheinen. Leider kannst Du nicht einfach so aufhören.
Das gilt genauso für Deinen Chef: Er muss Dich auch noch für die Dauer der Kündigungsfrist weiter beschäftigen und auch bezahlen. Die einzige Möglichkeit, die Arbeit sofort zu beenden, ist, einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.
Fazit
Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt zwei Wochen. So lange musst Du noch zur Arbeit erscheinen. Dir kommt bei Deiner Kündigung etwas merkwürdig vor? Insbesondere, wenn Du besonderen Kündigungsschutz hast, darf Dein Chef Dir eventuell gar nicht kündigen. Zum Beispiel, wenn Du schwanger bist. Unsere Anwälte beraten Dich zu Deiner Situation. Melde Dich hier für eine kostenfreie Beratung!
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