Urlaubsanspruch bei Kündigung - So gehst Du vor!

Das Wichtigste in Kürze
- Auch nach einer Kündigung hast Du Anspruch auf Deinen Urlaub!
- Wie viel Resturlaub Dir bleibt, hängt davon ab, wann Dein Arbeitsverhältnis endet: Ab dem 01. Juli eines Jahres steht Dir mehr Urlaub zu!
- Zwischen Urlaub auszahlen oder einlösen kannst Du leider nicht wählen. Urlaub bekommst Du nur ausgezahlt, wenn Du ihn anders nicht einlösen kannst oder Dein Arbeitgeber zustimmt.
In diesem Ratgeber
1
Hast Du nach einer Kündigung Anspruch auf Urlaub?
2
Resturlaub: Wie viele Urlaubstage stehen Dir zu?
3
Urlaubsabgeltung bei Kündigung - Bares auszahlen oder Ferien?
4
Wie wird Deine Urlaubsabgeltung berechnet?
5
Dein Chef hat Dich freigestellt - wirkt sich das auf Deinen Resturlaub aus?
6
Zu viel Urlaub genommen - Musst Du jetzt alles zurückzahlen?
7
Kann Dein Chef Deinen Urlaub verweigern?
Häufig hast Du nach einer Kündigung noch Urlaub offen. Doch kannst Du den überhaupt noch einlösen? Und wie viel Urlaub bleibt Dir nach der Kündigung? Willst Du Dir Deinen Urlaub lieber auszahlen, statt die Füße hochzulegen?
Wir beantworten alle Deine Fragen rund um das Thema Urlaubsanspruch.
1.
Hast Du nach einer Kündigung Anspruch auf Urlaub?
Keine Sorge: Egal ob Du gekündigt wurdest oder selbst gekündigt hast, Dein Urlaubsanspruch verfällt nicht. Das ist gesetzlich geregelt. Im sogenannten Bundesurlaubsgesetz steht: “Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.” Das gilt auch nach einer Kündigung. Übrigens: Wie Du gekündigt wurdest, hat auf Deinen Urlaubsanspruch keine Auswirkung. Auch bei einer fristlosen Kündigung bleibt Dein Anspruch bestehen.
Jetzt musst Du Deinen Resturlaub berechnen.
Aufgepasst!
Allerdings musst Du die Kündigung gar nicht auf Dir sitzen lassen. Wusstest Du, dass Du Dich gegen eine Kündigung wehren kannst? Mithilfe eines Anwalts. Unsere Partneranwälte können Dir Deinen Job zurückholen oder Dir eine schöne Abfindung erkämpfen. Melde Dich hier für einen kostenfreien telefonischen Beratungstermin!
2.
Resturlaub: Wie viele Urlaubstage stehen Dir zu?
Dir stehen gesetzlich bei einer Fünf-Tage Woche mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr zu. Bei einer 6-Tage Woche stehen Dir mindestens 24 Tage zu.
Natürlich kann Dein Arbeitgeber Dir auch mehr Urlaub gönnen - aber niemals weniger als die gesetzliche Vorgabe. Schau am besten in Deinen Arbeitsvertrag. Dort findest Du die genaue Anzahl der Urlaubstage, die Dir in einem Kalenderjahr zustehen.
Wie viele Tage Resturlaub Dir nach einer Kündigung dann tatsächlich noch bleiben, hängt von dem Zeitpunkt Deiner Kündigung ab.
Der Resturlaub wird bei einer Kündigung im 1. Halbjahr (bis einschließlich 30. Juni) anders berechnet, als bei einer Kündigung im 2. Halbjahr (01. Juli bis 31. Dezember). Im zweiten Halbjahr hast du einen größeren Urlaubsanspruch! Manchmal kann es sich also lohnen, mit Deiner Kündigung noch etwas zu warten…
Dabei gilt das Ende der Kündigungsfrist, nicht das Datum Deiner Kündigung! Lies hier nach, wie Du Deinen Urlaubsanspruch genau berechnest.
3.
Urlaubsabgeltung bei Kündigung - Bares auszahlen oder Ferien?
Leider darfst Du Dir nicht aussuchen, ob Du Geld bekommst oder in den Urlaub fährst. Prinzipiell ist eine Auszahlung möglich, einen Anspruch darauf hast Du aber nicht. Nur wenn Du Deine offenen Urlaubstage nicht mehr in Natura kannst, muss Dir der überschüssige Urlaub ausgezahlt werden.
Zum Beispiel, weil Deine Kündigungsfrist kürzer ist, als die Anzahl Deiner offenen Resturlaubstage. Oder auch dann, wenn Dein Chef Dir den Urlaub nicht genehmigt, weil er Dich bis zum Ende Deiner Kündigungsfrist im Betrieb braucht. natürlich gibt es auch noch die Möglichkeit, dass Dein Chef einer Auszahlung des Urlaubs zustimmt.
Aufgepasst!
Einen Anspruch auf Auszahlung hast Du nicht. Dein Chef kann entscheiden, ob du Geld oder Freizeit für Deine Urlaubstage bekommst.
4.
Wie wird Deine Urlaubsabgeltung berechnet?
Wenn Dein Chef Deinen Urlaub auszahlt, ist die erste Frage natürlich, wie viel Geld Du bekommst:
Dafür berechnet man Deinen durchschnittlichen Tageslohn. Zur Berechnung sind die letzten 13 Wochen Deines Arbeitsverhältnisses wichtig. Das sind circa 3 Monate.
Außerdem musst Du die Anzahl der Tage Deines Resturlaubs kennen,
Beispiel
Lucas arbeitet fünf Tage die Woche als Softwareentwickler bei einem Start-Up und kündigt zum 01. September. Laut Arbeitsvertrag stehen ihm im Jahr 20 Tage Urlaub zu und er hat bislang noch keinen Urlaub genommen. In den letzten 13 Wochen hat Lucas fünf Tage die Woche gearbeitet, also insgesamt 65 Tage. Brutto verdient Lucas 6.000€ im Monat. Für seine Rechnung bedeutet das:
Arbeitslohn in 13 Wochen: Da Lucas 6.000€ im Monat verdient, hat er in 3 Monaten (also 13 Wochen) insgesamt 18.000€ (6.000€ × 3 = 18.000€) verdient.
Arbeitstage in 13 Wochen: Lucas hat 65 Tage in den letzten 13 Wochen gearbeitet.
Resturlaub: Lucas hat noch 20 Tage Resturlaub.
(18.000€ / 65 gearbeitete Tage) × 10 Tage Resturlaub = 5.538,46€
Somit hat Lucas also Anspruch auf 5.538,46€ für seinen nicht genommenen Urlaub.
Formel
Dein durchschnittlicher Tageslohn (Dein Arbeitslohn in 13 Wochen / Arbeitstage in 13 Wochen) × Resturlaub = Abgeltungsanspruch
5.
Dein Chef hat Dich freigestellt - wirkt sich das auf Deinen Resturlaub aus?
Eine Freistellung bedeutet, dass Du nach einer Kündigung nicht mehr zur Arbeit zu kommen brauchst - trotz Kündigungsfrist. Du wirst aber weiterhin bezahlt. Man unterscheidet zwischen einer unwiderruflichen und einer widerruflichen Freistellung. Wenn Dein Chef Dich unwiderruflich freistellt, schickt er Dich in den Zwangsurlaub. Das wird von Deinem Urlaubsanspruch abgezogen, da Du dann definitiv nicht mehr zur Arbeit kommen musst. Bei einer widerruflichen Freistellung kann er Dich bei Not am Mann nochmal ins Büro bitten. Eine widerrufliche Freistellung hat auf Deine Resturlaubstage keinen Einfluss.
6.
Zu viel Urlaub genommen - Musst Du jetzt alles zurückzahlen?
Keine Sorge, zurückzahlen musst Du Urlaub in keinem Fall. Selbst wenn Du vor Deiner Kündigung schon mehr Urlaubstage genommen hast, als Dir zu dem Zeitpunkt eigentlich zustehen.
Beispiel
Du löst schon im Februar alle Deine Urlaubstage ein, da Du eine längere Reise geplant hast. Bei einer Fünf-Tage Woche sind das 20 Tage im Jahr. Kurz nach Deiner Reise wird Dir unerwartet eine neue Stelle angeboten. Du nimmst sie direkt an und verlässt Deinen alten Job noch vor dem 30. Juni. Du hast bereits zwanzig Tage Urlaub genommen. Im ersten Halbjahr stehen Dir aber nicht volle 20 Tage Urlaub zu.
In einem solchen Fall ist das Gesetz auf Deiner Seite. Zu viel genommenen Urlaub musst Du nicht zurückzahlen. Allerdings bist Du offiziell verpflichtet, diesen Überschuss in Deinem nächsten Arbeitsverhältnis auszugleichen. Dann steht Dir im ersten Jahr weniger Urlaub zu.
Laut Gesetz muss Dein alter Chef Dir bei der Kündigung eine sogenannte “Urlaubsbescheinigung” mitgeben. Da steht dann drauf, wie viel Urlaub Du bereits eingelöst hast und wie viel Du noch offen hast. Allerdings passiert das in der Praxis nur selten und ein neuer Arbeitgeber prüft so gut wie nie, wie viel Urlaub Du bei Deinem vorherigen Job genommen hast.
7.
Kann Dein Chef Deinen Urlaub verweigern?
Ja und Nein!
Dein Urlaubsanspruch bleibt auf jeden Fall bestehen. Aber wenn Dein Chef gute Gründe hat, darf er während der Kündigungsfrist Deinen Urlaubsantrag verweigern. Zum Beispiel wenn die Urlaubsanträge Deiner Kollegen oder dringende betriebliche Gründe Deinem Urlaubswunsch entgegenstehen. Wird Dir der Urlaub verweigert, muss Dein Chef Dir diesen aber auszahlen.
Fazit
Um Deinen Urlaub brauchst Du Dir auch nach einer Kündigung keinen Kopf zu machen. Der steht Dir in jedem Fall zu - auch wenn Du selbst gekündigt hast oder fristlos gekündigt wurdest. Wenn Dein Chef Dich um Deinen wohlverdienten Urlaub bringen will, dann sind wir von cleverklagen für Dich da. Mit einem kompetenten Anwalt an Deiner Seite begegnest Du Deinem Arbeitgeber auf Augenhöhe. Vereinbare noch heute ein kostenfreies Erstgespräch mit uns. So bekommst du die Erholung, die Du verdienst!
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