So berechnest Du Deinen Resturlaub bei Kündigung!

Das Wichtigste in Kürze
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Wie viel Resturlaub Dir bei einer Kündigung bleibt, hängt davon ab, ob Du vor oder nach dem 01. Juli aufhörst zu arbeiten.
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Wenn Dein Job in der zweiten Jahreshälfte endet – nach dem 01. Juli – hast Du mehr Resturlaub. Dann steht Dir Dein gesamter Jahresurlaub zu.
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Du musst schauen, wie viel Urlaub Du bereits genommen hast, und wie viel Urlaub Dir laut Vertrag zusteht.
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Ob Dein Chef Dich gekündigt hat oder Du selbst kündigst, spielt für Deinen Anspruch auf Urlaub keine Rolle.
In diesem Ratgeber
1
Wie berechnest Du Deinen Resturlaub?
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Wie berechne ich den Resturlaub vor dem 01.Juli?
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Wie berechne ich den Resturlaub bei einer Kündigung ab dem 01. Juli?
Hast Du noch Urlaub offen? Auf diese freien Tage musst Du nicht verzichten – Dein Urlaub steht Dir zu! Doch wie viele Tage Resturlaub bleiben Dir nach der Kündigung? Darum geht's in diesem Artikel.
1.
Wie berechnest Du Deinen Resturlaub?
Um Deinen Resturlaub zu berechnen, sind drei Dinge wichtig:
- Wie viele Urlaubstage stehen Dir normalerweise jährlich zu?
Bei einer Fünf-Tage-Woche hast Du mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr, es können aber auch mehr sein. Genaueres findest Du in Deinem Arbeitsvertrag. - Wie viel Urlaub hast Du davon bereits genommen?
- Wann ist Dein letzter Arbeitstag?
Hörst Du in der ersten Jahreshälfte auf (vor dem 01.Juli), dann hast Du nur Anspruch auf einen Teil Deines gesamten Jahresurlaubs. In der zweiten Jahreshälfte (nach dem 01.Juli) hast Du Anspruch auf den gesamten Urlaub.
Übrigens: Wusstest Du, dass Du dich gegen die Kündigung wehren kannst? Innerhalb von drei Wochen! Unsere Mission ist es, Gerechtigkeit ins Arbeitsleben zu bringen. Wir unterstützen Arbeitnehmer dabei, sich gegen unfaire Behandlung zu wehren. Daher bieten wir Dir ein kostenfreies Erstgespräch mit einem unserer Partneranwälte. Meld Dich hier an für den Rückruf!
Bei allgemeinen Fragen zum Thema Resturlaub bei Kündigung schau in diesen Artikel rein. Dort erfährst zum Beispiel, ob Du Dir Deinen Resturlaub auch einfach auszahlen lassen kannst.
Aufgepasst
Dein Urlaub aus dem Vorjahr verfällt nicht einfach so. Nur wenn Dein Chef Dich ausdrücklich auf Deinen offenen Urlaub hingewiesen hat und Du trotzdem nicht frei genommen hast, hast Du Dir den Urlaub vertan. Berücksichtige bei einer Kündigung also auch den Resturlaub aus dem letzten Jahr.
2.
Wie berechne ich den Resturlaub vor dem 01.Juli?
Liegt Dein letzter Arbeitstag in der ersten Jahreshälfte (also vor dem 01. Juli), dann bekommst Du nur einen Teil Deines Jahresurlaubs.
Für jeden gearbeiteten Monat steht Dir ein Zwölftel Deines Jahresurlaubs zu. Bereits genommener Urlaub wird davon abgezogen. Was übrig bleibt, ist Dein Resturlaub.
So musst Du rechnen:
(Anzahl der gearbeiteten Monate / 12 × Urlaubstage laut Arbeitsvertrag ) – genommenen Urlaub = Resturlaub
Beispiel
Sebastian kündigt in der ersten Jahreshälfte
Sebastian arbeitet fünf Tage die Woche als Werbetexter bei einer Berliner Firma und reicht am 01. Mai seine Kündigung ein. Er hat eine Kündigungsfrist von einem Monat. Seinen Job ist er also zum 01. Juni los – noch im 1. Halbjahr. Im Januar hat er seine Weihnachtsferien schon um fünf Tage verlängert. Laut Arbeitsvertrag stehen ihm im Jahr 20 Tage Urlaub zu. Wenn sein Job endet, hat er also fünf Monate gearbeitet und bereits fünf Tage Urlaub eingelöst. Für Sebastian ergibt sich also folgende Rechnung:
(5 volle Monate, die Sebastian vor der Kündigung gearbeitet hat / 12 × 20 Urlaubstage im Jahr) - 6 Tage bereits eingelöster Urlaub = 2,3 Resturlaubstage
Sebastian bleiben also noch 2,3 Resturlaubstage offen.
Hinweis
Entscheidend ist ob Dein letzter Arbeitstag vor oder nach dem 01. Juli liegt. Nicht, wann Du die Kündigung eingereicht hast.
3.
Wie berechne ich den Resturlaub bei einer Kündigung ab dem 01. Juli?
Ab dem 01. Juli – also im zweiten Halbjahr – kannst Du Dich mit der vollen Anzahl Deiner Urlaubstage aus dem Job verabschieden.
Die Rechnung ist hier nicht schwer: Du nimmst einfach Deine bereits genommenen Urlaubstage und ziehst sie von Deinem Jahresurlaub ab.
Urlaubsanspruch laut Arbeitsvertrag – genommener Urlaub = Resturlaub
Beispiel
Lisa kündigt in der zweiten Jahreshälfte
Lisa arbeitet fünf Tage die Woche als Programmiererin bei einer Potsdamer Firma und reicht am 01. Juni ihre Kündigung ein. Laut Arbeitsvertrag hat sie eine Kündigungsfrist von einem Monat. Ihren Job ist sie zum 01. Juli los, also im 2. Halbjahr. Dieses Jahr hat sie zehn Tage Urlaub genommen. Laut Arbeitsvertrag stehen ihr im Jahr 20 Tage Urlaub zu. Die Rechnung ist für Lisa also einfach:
20 Tage Urlaub im Jahr - 10 Tage Urlaub= 10 Tage Resturlaub
Lisa bleiben also 10 Tage Resturlaub.
Achtung: Prüfe Deinen Arbeitsvertrag auf die sogenannte „Pro Rata Temporis“- Klausel!
Wenn Du diese Klausel in Deinem Arbeitsvertrag findest, ist das ärgerlich. Damit verbaut Dein Chef Dir den vollen Urlaubsanspruch im zweiten Halbjahr. Die Klausel betrifft aber nur Urlaub, der über das gesetzliche Minimum hinausgeht. Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen Dir im zweiten Halbjahr trotz der Klausel also 20 Tage Resturlaub zu. Und zusätzlich dann ein Anteil des Urlaubs, der über den Mindesturlaub (20 Tage) hinausgeht.
Hinweis
Es kann sein, dass Du Deine Kündigung vor dem 01. Juli abgegeben hast – trotzdem steht Dir der volle Jahresurlaub zu, wenn Dein letzter Arbeitstag in der zweiten Jahreshälfte ist.
Fazit
Dein Resturlaub bei einer Kündigung hängt entscheidend davon ab, ob Dein letzter Arbeitstag vor oder nach dem 01. Juli liegt. In der ersten Jahreshälfte hast Du Anspruch auf anteiligen Urlaub, im zweiten Halbjahr steht Dir der volle Jahresurlaub zu. Prüfe Deinen Arbeitsvertrag auf Besonderheiten wie die „Pro Rata Temporis“-Klausel und rechne sorgfältig nach. Sicher Dir, was Dir zusteht – wir helfen Dir bei offenen Fragen oder Konflikten mit Deinem Chef!
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