Aufhebungsvertrag rückgängig machen – so wird’s gemacht!

Das Wichtigste in Kürze
- Du kannst einen Aufhebungsvertrag rückgängig machen, wenn Du bedroht, getäuscht oder zur Unterschrift gedrängt wurdest.
- Nur in Ernstfällen gelingt das. Wenn Du keinen triftigen Grund hast, bleibt der Aufhebungsvertrag bestehen.
- Dein Chef kann den Vertrag entweder freiwillig zurücknehmen, oder Du ziehst mit einem Anwalt vor Gericht und setzt dort Dein Recht durch.
- Gewinnst Du den Prozess, bekommst Du ausstehenden Lohn nachgezahlt.
- Bei erfolgreicher Rücknahme musst Du die Abfindung leider zurückzahlen, falls Du eine bekommen hast.
In diesem Ratgeber
1
Kann ich einen Aufhebungsvertrag rückgängig machen?
2
Wie kann ich einen Aufhebungsvertrag anfechten?
3
Welche Fristen muss ich beachten?
4
Was passiert, wenn ich den Aufhebungsvertrag erfolgreich anfechte?
Wenn Du einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast, kannst Du ihn kaum rückgängig machen. Nur in Ausnahmefällen kannst Du ihn nach der Unterschrift “anfechten”. Dafür brauchst Du einen guten Grund – zum Beispiel, wenn Dein Chef Dich getäuscht oder bedroht hat. Hast Du Erfolg, wird der Aufhebungsvertrag für ungültig erklärt. In diesem Artikel erklären wir Dir genau, wie Du vorgehst.
1.
Kann ich einen Aufhebungsvertrag rückgängig machen?
Normalerweise ist es schwierig, einen Aufhebungsvertrag rückgängig zu machen. Wenn Du ihn erst einmal unterschrieben hast, ist die Entscheidung final. Deshalb ist es wichtig, Dir genug Zeit zu nehmen, bevor Du Dich für oder gegen einen Aufhebungsvertrag entscheidest. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen eine Anfechtung möglich ist:
- Du hast aus Versehen unterschrieben (Du wusstest gar nicht, dass es ein Aufhebungsvertrag ist)
- Dein Chef hat Dich getäuscht
- Dein Chef hat Dir gedroht
- Dein Chef hat Dich überrumpelt
- Dein Chef hält sich nicht an die Abmachungen aus dem Vertrag
Aus Versehen unterschrieben?
Du wusstest während der Unterzeichnung gar nicht genau, was im Aufhebungsvertrag steht? Sonst hättest Du nicht zugestimmt? Das ist ein Grund für eine Anfechtung. Solche Fälle kommen in der Praxis aber sehr selten vor.
Beispiel
Du unterschreibst nach einem stressigen Arbeitstag ohne aufzupassen ein Dokument, weil Du denkst, es ist ein aktualisierter Arbeitsvertrag. Dabei war es ein Aufhebungsvertrag.
Dein Chef hat Dich getäuscht?
Ein weiterer Grund für eine Anfechtung ist, wenn Dein Chef Dich absichtlich getäuscht hat. Das passiert, wenn er falsche Informationen verbreitet oder wichtige Details verschweigt, um Dich dazu zu bringen, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
Beispiel
Dein Chef behauptet bei einem Gespräch fälschlicherweise, dass Dein Arbeitsplatz bald wegfällt und eine betriebsbedingte Kündigung unvermeidlich sei. Er legt Dir einen Aufhebungsvertrag vor. Später erfährst Du, dass Dein ehemaliger Arbeitsplatz ausgeschrieben ist. In diesem Fall wurdest Du arglistig getäuscht und kannst den Aufhebungsvertrag anfechten.
Dein Chef hat Dir gedroht?
Wenn Dein Chef Dich vor oder während der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags bedroht hat, ist das ein ziemlich mieser Zug. Das ist ein guter Grund, den Vertrag anzufechten.
Drohungen können verschiedene Formen annehmen: Dein Chef droht, Dich zu versetzen oder Dir keinen Lohn mehr zu zahlen. Es kann sogar passieren, dass er Dir körperliche Gewalt androht, wenn Du nicht unterschreibst.
Achtung: Wenn Dein Chef Dir mit einer Kündigung droht, wenn Du zum Beispiel vorher schon mehrmals abgemahnt wurdest oder es Gründe für eine fristlose Kündigung gibt, kannst Du die Unterschrift nicht rückgängig machen. Wenn Dein Chef aber nur blufft, um Dich unter Druck zu setzen, dann kannst Du durchaus dagegen vorgehen.
Dein Chef hat Dich überrumpelt?
Stell Dir vor, Du gehst nichtsahnend ins Büro und plötzlich hält Dir Dein Chef einen Aufhebungsvertrag hin. Das kann einen ziemlich überrumpeln, besonders wenn Du um Bedenkzeit bittest und Dein Chef das einfach ignoriert. Im Grunde geht es darum, dass Du Dich unfair behandelt fühlst. Wann eine Situation krass genug ist, damit Du den Vertrag anfechten kannst, ist nicht genau festgelegt. Es kommt häufig auf die Details an.
Dein Chef hält sich nicht an die Abmachungen aus dem Vertrag?
Es kommt leider vor, dass der Arbeitgeber nicht einhält, was er im Vertrag versprochen hat. In den meisten Fällen zahlt er die Abfindung nicht – oder erst viel zu spät. Wenn im Aufhebungsvertrag keine Zahlungsfrist ausgemacht wurde, musst Du ihm erstmal eine angemessene Frist setzen. Er reagiert nicht? Dann kannst Du versuchen, die Abfindung einzuklagen. Wenn danach immer noch nicht die Abfindung gezahlt wurde, obwohl Dein Chef eigentlich das Geld hätte, kannst Du vom Aufhebungsvertrag zurücktreten.
Aber Vorsicht
Wenn Dein Chef pleite geht und die Abfindung nicht mehr zahlen kann, sieht es anders aus. Wenn er Insolvenz anmeldet, kannst Du den Vertrag normalerweise nicht mehr rückgängig machen. Du bekommst dann wahrscheinlich über das Insolvenzverfahren einen geringeren Betrag als Deine Abfindung ausgezahlt. Dafür darf Dein Chef zum Zeitpunkt, zu dem der Aufhebungsvertrag verhandelt wurde, von der Insolvenz noch keine Ahnung gehabt haben. Wusste Dein Chef jedoch schon, dass er insolvent geht, kann das als eine arglistige Täuschung gesehen werden. Dann hast Du mehr Chancen, auf Deine volle Abfindung.
2.
Wie kann ich einen Aufhebungsvertrag anfechten?
Wenn Du einen Grund für die Anfechtung hast, kannst Du folgendes machen:
- Schreib eine schriftliche Erklärung und gib sie Deinem Chef. Darin erklärst Du, dass und warum Du den Vertrag anzweifelst. Am Besten lässt Du die Kommunikation direkt von einem Anwalt übernehmen. Dann merkt Dein Chef, dass Du es ernst meinst.
- Wenn Dein Chef die Anfechtung akzeptiert, wird der Aufhebungsvertrag unwirksam. Das bedeutet, dass Du weiterhin unter den alten Bedingungen weiterarbeiten kannst.
- Wenn er stur bleibt und den Aufhebungsvertrag nicht zurückzieht, kannst Du vor Gericht ziehen. Dazu musst Du bei Deinem zuständigen Arbeitsgericht eine Klage einreichen.
- Im Gerichtsprozess musst Du beweisen, warum Du den Vertrag anfechtest. Daher ist es wichtig, dass Du etwas Handfestes, wie digitalen Nachrichtenverkehr hast. Vielleicht kannst Du auch Kollegen als Zeugen auftreten lassen. Ansonsten heißt es: Aussage gegen Aussage. Bei einer Anfechtung musst Du die Drohung oder Täuschung Deines Chefs im Prozess beweisen.
3.
Welche Fristen muss ich beachten?
Du solltest nicht zu lange zögern. Denn: Je nach Grund hast Du unterschiedlich viel Zeit, um den Aufhebungsvertrag anzufechten.
Wenn es um einen Irrtum geht, musst Du schnell handeln. Sobald Du den Irrtum bemerkst, musst Du die Anfechtung innerhalb weniger Tage Deinem Chef geben. In solchen Fällen ist es klug, Dich schnellstmöglich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Bei einer Täuschung oder Drohung hast Du ab dem Moment, in dem Du davon erfährst, ein Jahr Zeit, um die Anfechtung zu erklären. Aber auch hier empfehlen wir Dir, nicht allzu lange zu warten, wenn Du etwas unternehmen willst.
Melde Dich bei uns, wenn Du in so einer Situation steckst. Zusammen schauen wir, wie wir das Beste für Dich rausholen können. Das Beratungsgespräch ist komplett kostenfrei!
4.
Was passiert, wenn ich den Aufhebungsvertrag erfolgreich anfechte?
Du konntest Deinen Aufhebungsvertrag erfolgreich rückgängig machen. Was jetzt? Ganz einfach: Du kannst einfach an Deinem Arbeitsplatz weitermachen, als wäre nichts passiert. Du bekommst weiterhin Dein Gehalt und erscheinst wie gewohnt zur Arbeit. Sogar wenn Dein Chef Dir den Zugang verweigert, hast Du Anspruch auf Bezahlung. Besonders praktisch: Du bekommst Lohn nachgezahlt! Denn Dein Chef schuldet Dir jetzt den ausstehenden Lohn, falls er zwischendurch aufgehört hat, zu zahlen.
Achtung
Du solltest daran denken, dass Du keine Abfindung mehr bekommst, wenn der Vertrag zurückgenommen wird. Und falls Du schon eine Abfindung bekommen hast, musst Du die unter Umständen zurückzahlen.
Fazit
Es ist nicht einfach, einen Aufhebungsvertrag anzufechten. Unmöglich ist es aber auch nicht! Wenn Du Dich bedroht gefühlt hast, getäuscht oder überrumpelt wurdest, solltest Du etwas gegen den Vertrag unternehmen. Wichtig ist, schnell zu handeln, da je nach Grund für die Anfechtung auch sehr kurze Fristen gelten. Die Hilfe von einem Anwalt kann entscheidend sein, um die Anfechtung erfolgreich durchzusetzen. Melde Dich bei cleverklagen, um Unterstützung zu bekommen. Das Beratungsgespräch ist kostenfrei!
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