Abfindung bei Betriebsschließung: was ist möglich?

Das Wichtigste in Kürze
- Auch bei einer Betriebsschließung ist es möglich, eine gute Abfindung zu bekommen.
- Dein Chef muss vieles beachten, wenn er Dir kündigt. Macht er Fehler, kann Deine Abfindung sehr hoch ausfallen.
- Die Höhe der Abfindung berechnet sich aus Deiner Beschäftigungsdauer und Deinem Gehalt.
- Du kannst Dich innerhalb von drei Wochen mit einer Klage gegen Deine Kündigung wehren.
In diesem Ratgeber
1
Kann ich bei Betriebsschließung eine Abfindung bekommen?
2
Habe ich gute Chancen auf eine Abfindung?
3
Wie hoch kann meine Abfindung sein?
4
Hat Dein Chef die Kündigungsfrist eingehalten?
5
Mit der richtigen Hilfe zur hohen Abfindung!
Du machst Dir Gedanken, dass Dein Arbeitsplatz dicht macht und Du Deinen Job verlieren könntest? Oder Du weißt schon, dass der Betrieb schließen wird, und fragst Dich, ob Du eine Abfindung bekommen kannst? Im Folgenden werden wir Deine drängendsten Fragen beantworten und Dir bestimmt auch die ein oder andere Sorge nehmen können.
1.
Kann ich bei Betriebsschließung eine Abfindung bekommen?
Kann gut sein! Zunächst einmal aber leider ein kleiner Dämpfer: Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Du kannst Deinen Chef also nicht zwingen, eine Abfindung zu bezahlen. Nur wenn Dein Chef in der Kündigung Fehler gemacht hat, kannst du eine Abfindung erkämpfen. Wir erklären Dir, worauf Du achten musst! Das soll lieber ein Profi für Dich übernehmen? Hier kannst Du eine kostenfreie Beratung durch einen unserer Partneranwälte vereinbaren.
Was ist ein “Betrieb”?
Unter einem "Betrieb" versteht man eine “organisatorische und räumliche Einheit”. Betriebe sind zum Beispiel eine Fabrik, ein Modegeschäft oder ein Restaurant. Es gibt Unternehmen, die aus mehreren Betrieben bestehen. Das sind vor allem größere Unternehmen, die verschiedene Standorte haben. Wenn ein Standort seine Personalangelegenheiten selbständig organisiert, dann handelt es sich um einen eigenständigen Betrieb.
2.
Habe ich gute Chancen auf eine Abfindung?
Wenn Dein Arbeitsplatz endgültig seine Tore schließt, darf Dein Chef Dir grundsätzlich kündigen. Aber: jede Kündigung muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Weil das Ganze ziemlich kompliziert ist, passieren dabei häufig Fehler. Wenn Deinem Arbeitgeber bei der Kündigung ein Fehler unterläuft, ist die Kündigung unwirksam. Und dann hast Du gute Chancen auf eine Abfindung.
Mithilfe unseres Artikels kannst Du überprüfen, ob Dein Arbeitgeber einen Fehler gemacht hat, den Du ausnutzen kannst, um eine Abfindung zu bekommen:
Es liegt gar keine Betriebsschließung vor
Vor Gericht wird unter anderem oft gestritten, ob überhaupt eine Betriebsschließung vorliegt oder nicht. Wenn keine Betriebsschließung vorliegt, darf Dein Arbeitgeber nicht einfach so kündigen. Dann hast Du sehr gute Chancen, eine Abfindung zu erhalten.
Vorübergehende Schließung
Wenn Dein Betrieb nur für einen bestimmten Zeitraum schließt, kann Dir deshalb nicht gekündigt werden.
Beispiel
Nach einem Brand in einer Bar gibt es monatelange Renovierungsarbeiten, sie wird aber danach wieder geöffnet. Eine Kündigung wegen Betriebsschließung ist hier nicht möglich.
Der Betrieb wird verkauft
Wenn ein Betrieb verkauft werden soll, handelt es sich nicht um eine Betriebsschließung. Dein Arbeitgeber kann Dir deshalb nicht kündigen.
Mehr noch: Der neue Eigentümer des Betriebes ist gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsverhältnisse fortzusetzen. Auch er darf Dir bloß wegen des Unternehmenskaufs nicht kündigen. Der Unternehmenskauf ist an sich kein Kündigungsgrund.
Betriebsschließung in Planung
Eine Kündigung ist nicht gerechtfertigt, solange Dein Arbeitgeber eine Betriebsschließung bloß plant, aber noch keine konkreten Schritte unternommen hat.
Beispiel
Der wichtigste Auftraggeber eines Metallbauunternehmens macht Andeutungen, dass er die Zusammenarbeit beenden möchte. Das würde das Aus für den Betrieb bedeuten. Wenn das Unternehmen nun Mitarbeiter aufgrund dieser Angst entlässt, ist dies nicht rechtens.
Insolvenzverfahren als Begründung für Kündigung
Wenn der Betrieb, in dem Du arbeitest, insolvent ist, kann es sein, dass er geschlossen wird. “Insolvenz” bedeutet, dass der Betrieb überschuldet oder zahlungsunfähig ist, also seine Rechnungen nicht mehr begleichen kann. Er ist “pleite”.
Ein Insolvenzverfahren bedeutet aber nicht automatisch, dass der Betrieb schließen muss! Oft geht es auch mehr um die Möglichkeit eines Neuanfangs. Das heißt, Dir kann nicht einfach gekündigt werden, weil ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Wurde außerdem ein Insolvenzverwalter eingesetzt, kann nur noch dieser über Deine Kündigung entscheiden - und nicht mehr Dein bisheriger Chef.
Betriebsschließung in Etappen
Wenn ein größerer Betrieb geschlossen wird, erfolgen die Kündigungen oft in mehreren Wellen. Das heißt, dass erst eine bestimmte Art von Stelle abgebaut wird, danach die nächste. Dein Arbeitgeber muss in jeder Kündigungswelle eine “Sozialauswahl” durchführen.
Das heißt: Er muss diejenigen Mitarbeiter zuerst kündigen, die von einer Kündigung am wenigsten Nachteile zu erwarten hätten. Es geht beispielsweise darum, ob der Mitarbeiter schnell einen neuen Job finden kann. Hierbei werden Faktoren wie Alter, Unterhaltspflichten, Betriebszugehörigkeit und mögliche Schwerbehinderungen berücksichtigt.
Beispiel
Petra ist 43 Jahre alt, alleinerziehende Mutter und arbeitet seit 18 Jahren im Baumarkt “Megabau” in Stuttgart. Lukas ist 21, und arbeitet seit 9 Monaten auch bei Megabau, aber in Freiburg. Er hat weder eine Freundin noch Kinder, ist aber sehr zufrieden damit. Diese beiden Megabau-Märkte sind unter derselben Verwaltung. Nun wird beschlossen, diese beiden Megabau-Filialen gleichzeitig zu schließen. Nach der Sozialwahl muss immer noch Lukas zuerst gekündigt werden, obwohl die beiden nicht einmal in derselben Stadt arbeiten.
Diese Sozialauswahl muss korrekt abgelaufen sein. Das wird auch vor Gericht überprüft. Sollte Deinem Chef ein Fehler unterlaufen sein, dann hast Du gute Chancen auf eine Abfindung.
Abteilungsschließung?
Die Abteilungsschliessung ist ein Sonderfall, bei der noch einmal andere Regeln gelten als bei einer Betriebsschließung. Bei einer Abteilungsschließung kommt es immer sehr auf den individuellen Fall an. Wenn Du Fragen dazu hast, kannst Du uns am Telefon Deinen Fall schildern und eine gute Einschätzung bekommen.
3.
Wie hoch kann meine Abfindung sein?
Eine Abfindung kann Dir helfen, Deine finanziellen Sorgen etwas zu beruhigen. Wir finden: Dir steht eine Entschädigung zu! Da es keine gesetzlichen Vorgaben zur Abfindungshöhe gibt, ist sie Verhandlungssache. Wir haben für Dich einen praktischen Abfindungsrechner entwickelt, mit dem Du ausrechnen kannst, wie hoch Deine Abfindung werden könnte. Alles weitere zum Thema “Abfindungshöhe” kannst Du hier nachlesen.
Mit einem guten Verhandlungspartner an Deiner Seite kannst Du die höchste Abfindung herausschlagen. Melde Dich hier an, um einen kostenlosen Erstberatungstermin mit unseren Anwälten zu vereinbaren.
Abfindung bei Betriebsschließung mit Betriebsrat
Deine Chancen auf eine hohe Abfindung sind besser, wenn es in dem Unternehmen, in dem Du arbeitest, einen Betriebsrat gibt.
Dein Arbeitgeber muss den Betriebsrat rechtzeitig darüber informieren, wenn er den Betrieb für immer stilllegen möchte. Denn er muss einen sogenannten "Interessenausgleich" mit dem Betriebsrat finden. Das bedeutet, dass er mit dem Betriebsrat sogar darüber diskutieren muss, ob der Betrieb überhaupt geschlossen wird! Der Betriebsrat hat also eine große Machtposition, die für Dich als Mitarbeiter sehr wichtig ist.
Steht der Entschluss zur Betriebsschließung, so verhandelt der Betriebsrat mit Deinem Arbeitgeber über die Konditionen des Stellenabbaus. Bei den Verhandlungen versucht der Betriebsrat, die beste Lösung für die Beschäftigten zu finden. Dazu zählt natürlich auch die Zahlung von angemessenen Abfindungen. Das Ergebnis dieser Verhandlung nennt sich auch “Sozialplan”. Der Sozialplan ist für Deinen Arbeitgeber verbindlich!
4.
Hat Dein Chef die Kündigungsfrist eingehalten?
Bei Dir liegen die Voraussetzungen für eine Abfindung nicht vor? Keine Sorge. Wir haben noch ein Ass im Ärmel!
Denn selbst wenn Dein Arbeitgeber alle Vorgaben für eine Betriebsschließung erfüllt, muss er immer noch Deine Kündigungsfrist einhalten. Während dieser Frist muss Dein Arbeitgeber Dein volles Gehalt bezahlen. Oft verkürzen Arbeitgeber die Frist einfach und stellen die Gehaltszahlungen ein. Du solltest genau prüfen, ob sich Dein Arbeitgeber an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hat.
Die Kündigungsfrist bestimmt sich nach dem Gesetz, außer in Deinem Arbeits-, beziehungsweise Tarifvertrag ist etwas anderes vereinbart. Deswegen solltest Du immer zuerst in Deinen Arbeitsvertrag nachsehen. Du kannst alles zu den Kündigungsfristen hier nachlesen. Die gesetzlichen Mindestfristen müssen eingehalten werden
Mit der richtigen Hilfe zur hohen Abfindung!
Wir hoffen, dass wir Dir mit unserem Artikel helfen konnten, Deine Lage besser einzuschätzen. Da Betriebsschließung ein kompliziertes Thema sind, raten wir Dir, mit einem Experten zu sprechen. Wir haben erstklassige Anwälte für Arbeitsrecht für Dich ausgesucht. Vereinbare hier eine kostenlose Erstberatung. Unsere Anwälte sind auf das Verhandeln von Abfindungen spezialisiert. Sie können Dir genau sagen, wie viel wirklich bei Dir drin ist.
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