Kündigungsfrist “zum 15.” - Einfach erklärt!

Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Du “zum 15.” kündigen musst, ist Dein letzter Arbeitstag immer der 15. eines Monats.
- Jetzt kommt es darauf an, wie lang Deine Frist ist. Genau diese Anzahl an Wochen oder Monaten musst Du dann vor dem 15. des gewünschten Enddatums kündigen.
- Das klingt kompliziert, mit unseren Beispielen wirst Du es aber verstehen!
- Sobald Du die Kündigung übergeben hast, beginnt die Frist. Nicht ab dem Datum, das auf der Kündigung steht!
In diesem Ratgeber
1
Wann muss ich kündigen, wenn die Frist “zum 15.” ist?
In Deinem Arbeitsvertrag steht, man kann nur “zum 15.” kündigen. Was bedeutet das ? Wann genau sollst Du jetzt kündigen!? Und wann kann Dein Chef Dir kündigen? Wir klären Dich auf!
1.
Wann muss ich kündigen, wenn die Frist “zum 15.” ist?
Es kommt darauf an, welche Formulierung in Deinem Arbeitsvertrag steht. Deswegen schau als aller erstes in Deinen Vertrag! Es ist abhängig davon, wie die Kündigungsfrist formuliert ist. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: “x Wochen zum 15.” oder “x Monate zum 15.”.
Achtung!
Deine Kündigungsfrist beginnt in dem Moment, an dem Du die Kündigung überreicht hast. Nicht ab dem Datum, dass Du auf den Kündigungsbrief geschrieben hast! Achte also darauf, dass Du die Kündigung rechtzeitig übergibst!
X Monate zum 15.
Wenn in Deinem Vertrag von “Monaten” die Rede ist, dann geht es immer um ganze Kalendermonate. Der letztmögliche Tag, um zum gewünschten Termin aufzuhören, ist dann immer der 15. des Vormonats (oder Vor-Vor-Monats – bei zwei Monaten Frist, des Vor-Vor-Vor-Monats – bei drei Monaten Frist, und so weiter). Das Arbeitsverhältnis endet dann zum 15. des Folgemonats.
Du kannst natürlich auch früher kündigen. Allerdings läuft Deine Frist trotzdem immer bis zum 15. des Folgemonats. Wenn Du die Kündigung ein paar Tage früher abgibst, kannst Du nicht ein paar Tage früher gehen.
Beispiel
Wenn Du zum 15. Mai kündigen willst, musst Du die Kündigung spätestens am 15. April abgegeben haben! Wenn Du die Kündigung früher abgibst - zum Beispiel zum 09. April - musst Du trotzdem bis zum 15. Mai arbeiten. Wenn Du sie zu spät abgibst - zum Beispiel erst am 20. April - musst Du bis zum 15. Juni arbeiten. Fast einen ganzen Monat länger!
X Wochen zum 15.
Eine Woche sind genau sieben Tage. Wenn Deine Kündigungsfrist eine Woche beträgt, muss die Kündigung genau sieben Tage vor dem 15. bei Deinem Chef gelandet sein. Das Arbeitsverhältnis endet dann zum 15. des Monats. Wenn die Frist mehrere Wochen beträgt, dann entsprechend mehrere Wochen vorher,
- Bei einer Frist von 1 Woche: 7 Tage vor dem 15.
- Bei einer Frist von 2 Wochen: 14 Tage vor dem 15.
- Bei einer Frist von 3 Wochen: 21 Tage vor dem 15.
- Bei einer Frist von 4 Wochen: 28 Tage vor dem 15.
Beispiel
Solltest Du zum 15. November kündigen wollen und hast 4 Wochen Kündigungsfrist, musst Du die Kündigung spätestens am 18. Oktober einreichen. Gibst Du sie früher ab, also zum Beispiel am 12. Oktober, musst Du trotzdem bis zum 15. November arbeiten. Solltest Du sie später abgeben, musst Du bis zum 15. Dezember arbeiten.
Eselsbrücke
Ist der 15. ein Dienstag – dann ist der letztmögliche Tag, um die Kündigung zu übergeben, damit Du zum gewünschten Termin aufhören kannst, auch ein Dienstag. Der Wochentag muss immer derselbe sein.
Fazit
Jetzt weißt Du, wann Du kündigen musst! Sollten da aber immer noch ein paar Fragezeichen in Deinem Kopf sein, kannst Du auch noch unseren Artikel zur allgemeinen Kündigungsfristen lesen, der sollte alles aufklären. Deine Rechte als Arbeitnehmer sind uns sehr wichtig. Solltest Du Probleme mit Deinem Chef rund um die Kündigung bekommen, melde Dich bei uns für eine kostenfreie Erstberatung.
Cookie Kategorien
Diese Website verwendet Cookies zu Funktions- und Statistikzwecken. Durch Klicken auf „Alle Erlauben“ bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist und erlaubst uns, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung. Dort kannst Du auch Deine Einwilligung jederzeit ändern.
Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.
Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).
Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.
Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.