Die Kündigung “zum Monatsende” – Was bedeutet das? | cleverklagen
Ratgeber

Kündigung “zum Monatsende”

Die Kündigung “zum Monatsende” – Was bedeutet das?

Steht in Deinem Arbeitsvertrag, dass Du “zum Monatsende” kündigen musst? Was soll das genau heißen? Wann musst Du genau kündigen? Wir haben Antworten für Dich!

1.

Kündigung “zum Monatsende” - Wann muss ich kündigen?

Wenn in Deinem Arbeitsvertrag steht, dass Du nur “zum Monatsende” kündigen darfst, bedeutet das: Dein Arbeitsvertrag endet immer am Monatsende. "Das Monatsende" ist immer der letzte Tag im Kalendermonat.


Egal, wann Du kündigst: Du kannst nur zu 12 Terminen im Jahr die Arbeit beenden – jeweils zum Ende jeden Monats. Das sind der 31. Januar, der 28. Februar, der 31. März, und so weiter…


Du weißt jetzt, “zu wann” Du kündigen kannst. Aber wie viel Vorlauf braucht es? Das hängt von Deiner Kündigungsfrist ab.


Deine Frist beträgt mindestens vier Wochen (das ist gesetzlich festgelegt), kann aber auch länger gehen. Deswegen geht der erste Blick immer in den Arbeitsvertrag! Dort findest Du die genaue Anzahl der Wochen oder Monate, die Du einhalten musst.

Achtung!

Auch Dein Chef muss die Kündigungsfrist einhalten! Wenn er das nicht tut, kannst Du Dich wehren. Spring hier hin, sollte das bei Dir der Fall sein.

Du hast den Arbeitsvertrag aufgeschlagen? Super. Wir erklären Dir, was dort steht:

Vier Wochen zum Monatsende

Du musst spätestens vier Wochen vor Monatsende kündigen. Vier Wochen sind genau 28 Tage.

  • Wenn Du später als 28 Tage vor Monatsende kündigen solltest, dauert es noch bis zum Ende des nächsten Monats, bis Du gehen kannst!
  • Solltest Du früher als 28 Tage vor Monatsende kündigen, läuft die Frist trotzdem bis zum Monatsende.


Hier ist noch eine praktische Tabelle für Dich. Finde auf einen Blick heraus, wann Du kündigen musst:

Länge des Monats in Tagen spätestes Kündigungsdatum
28 15.
29 16
30 17
31 18

Eine Eselsbrücke

Eine Eselsbrücke: Wenn der letzte Tag des Monats auf einen Montag fällt, dann ist Dein Kündigungstag auch ein Montag - nur X Wochen früher. Das gilt natürlich für jeden Wochentag. Gehe einfach im Kalender genau vier Wochen zurück!

X Monate zum Monatsende

Wenn in Deinem Arbeitsvertrag von “Monaten” die Rede ist, geht es immer um den Kalendermonat. Also den ganzen Juli, den ganzen August, etc. Egal, wie viele Wochen der Monat hat. Du musst also am letzten Tag (dem Monatsende) des Monats kündigen. Je nachdem, wie lang Deine Frist ist, eben länger oder kürzer im Voraus.


Die Kündigung ist spätestens am letzten Tag des Vormonats (oder Vor-vor, oder Vor-vor-vor-Monats fällig. Das ist – je nach Monat – der 30. oder 31. (oder 28/29 im Februar).

  • Wenn Du früher kündigst, dann musst Du trotzdem bis Ende des Monats arbeiten. Du kannst nicht einfach mitten im Monat aufhören.
  • Wenn Du zu spät kündigt, musst Du bis Ende des nächsten Kalendermonats arbeiten.
Beispiel

Du willst zum 31. Januar kündigen. Deine Kündigungsfrist ist “drei Monate zum Monatsende”.Also musst Du die Kündigung bis zum 31. Oktober im Vorjahr übergeben haben. Wenn Du sie schon am 3. Oktober abgibst, musst Du trotzdem noch bis zum 31. Januar arbeiten. Bist Du später dran - erst am 1. November, musst Du leider noch bis zum 28. Februar arbeiten.

Achtung!

Die Kündigung muss zu den normalen Arbeitszeiten eingehen! Am letztmöglichen Tag um 23:55 Uhr gilt nicht mehr. Dein Chef muss die Chance haben, die Kündigung noch am selben Tag zu lesen.

2.

Dein Chef hat die Kündigungsfrist nicht eingehalten - wie geht es weiter?

Auch Dein Chef muss sich an die Kündigungsfrist halten. Wenn er das nicht tut, solltest Du Dich wehren! Als Arbeitnehmer hast Du viel mehr Rechte als Du glaubst. Wenn er die Frist abkürzt, hast Du Anspruch auf Nachzahlung Deines Gehalts. Bis zum Ende der korrekten Kündigungsfrist.


Wie gehst Du vor? Du musst eine Kündigungsschutzklage einreichen. Das Gericht wird dann sicherstellen, dass alle Fristen eingehalten werden und Du Dein Gehalt weiterhin erhältst. Dafür solltest Du Dir Hilfe von einem Anwalt holen. Er leitet Dich durch den Jura-Dschungel. Wir helfen Dir gerne! Melde Dich hier für eine kostenlose Beratung. Unsere Anwälte sind Profis im Arbeitsrecht.

Fazit

Arbeitsverträge können ziemlich kompliziert sein. Das macht es für Laien schwer, den Überblick zu behalten. Deswegen gibt es uns! Unsere Mission ist es, Arbeitnehmer über ihre Rechte im Arbeitsleben aufzuklären. Falls Du Fragen hast, melde Dich hier zum kostenlosen telefonischen Beratungsgespräch.: Nach unserem Gespräch bist Du mit allen wichtigen Informationen ausgestattet und kannst Dir in aller Ruhe überlegen, welche Schritte Du als nächstes unternehmen möchtest.

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