Wann muss ich kündigen, wenn ich vier Wochen Kündigungsfrist habe? | cleverklagen
Ratgeber

4 Wochen Kündigungsfrist

Wann muss ich kündigen, wenn ich vier Wochen Kündigungsfrist habe?

Kündigungsfristen können wirklich verwirrend sein. Aber keine Sorge! Wir erklären Dir, wann Du kündigen musst, wenn Deine Kündigungsfrist vier Wochen beträgt!

1.

Im Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist von “Vier Wochen”?

In Deinem Arbeitsvertrag steht, Du hast eine vierwöchige Kündigungsfrist? Die Formulierung in Deinem Vertrag kann so oder ähnlich lauten:


“Das Arbeitsverhältnis kann nach Ende der Probezeit beiderseits nur mit einer Frist von 4 Wochen beendet werden.“


Dann ist Deine Kündigungsfrist genau vier Wochen lang. Vier Wochen sind 28 Tage. Wochenende und Feiertage werden mitgezählt! Du musst also allerspätestens 28 Tage vor Deinem gewünschten Beendigungstermin kündigen. Wir raten Dir: kündige ein paar Tage früher, zur Sicherheit.

Hinweis

Die Frist beginnt in dem Moment, an dem die Kündigung bei Deinem Arbeitgeber ankommt. Nicht ab dem Datum, dass Du auf den Kopf der Kündigung geschrieben hast. Achte also darauf, dass Du die Kündigung rechtzeitig überreichst!

Aber Achtung! Du darfst nicht zu jedem beliebigen Datum kündigen.

Neben den Abmachungen im Arbeitsvertrag gibt es auch ein Gesetz, das Mindest-Kündigungsfristen festlegt. Und da steht leider, dass man nicht jederzeit kündigen kann. Sondern nur zu festgelegten Tagen: Zum Ende des Monats, oder zum 15. des Monats.


Wenn es in Deinem Vertrag nicht genauer festgelegt ist, kannst Du selber entscheiden, ob Du zum Ende des Monats oder zum 15. kündigen möchtest!


Beim Kündigen gibt es einiges zu beachten. Wenn Du alles richtig machen willst, lies unseren Artikel: “Kündigungsschreiben Step by Step” durch.

Eselsbrücke

Schau Dir an, welchen Wochentag der Tag hat, der Dein letzter Arbeitstag sein soll. Ist der 15. beispielsweise ein Mittwoch, so musst Du Deine Kündigung spätestens am Mittwoch – vier Wochen früher – abgeben.

2.

Im Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist von “Vier Wochen zum Monatsende”?

Diese Formulierung bedeutet, dass Du spätestens vier Wochen vor dem Monatsende kündigen musst. Du kannst immer nur zum Monatsende kündigen - also insgesamt nur zwölf mal im Jahr. Das “Monatsende” ist immer der letzte Tag eines Kalendermonats.

  • Wenn Du früher als 28 Tage vor Monatsende kündigst, läuft die Frist trotzdem bis zum Monatsende.
  • Wenn Du später als 28 Tage vor dem Monatsende kündigst, dann dauert es länger, bis Du gehen kannst – nämlich bis zum Ende des nächsten Monats!


Das letztmögliche Kündigungsdatum hängt von der Länge des Monats ab - hier eine Auflistung:

Länge des Monats in Tagen Spätestes Kündigungsdatum
29 1. desselben Monats
30 2. desselben Monats
31 3. desselben Monats
28 (Sonderfall, gibt es nur im Februar) 31. Januar

Beispiel

Wenn Du ab dem 30. April nicht mehr arbeiten willst, musst Du Deine Kündigung spätestens am 2. April überreicht haben. Solltest Du Deine Kündigung nur einen Tag später, am 3. April überreichen, läuft deine Kündigungsfrist schon einen Monat länger – bis Ende Mai!

3.

Kündigungsfrist ist “Vier Wochen zum 15.”

Deine Kündigung muss spätestens 28 Tage vor dem 15. des Beendigungsmonats bei Deinem Chef ankommen. Dein letzter Arbeitstag ist dann der 15. des Monats.


Das Datum hängt von der Länge des Monats ab - hier eine Auflistung:

Länge des Monats in Tagen Spätestes Kündigungsdatum
28 15. des Vormonats
29 16. des Vormonats
30 17. des Vormonats
31 18. des Vormonats

Beispiel

Wenn Du zum 15. April kündigen willst, musst Du die Kündigung spätestens am 18. März einreichen. Gibst Du sie früher ab, also zum Beispiel am 12. März musst Du trotzdem bis zum 15. April arbeiten. Solltest Du sie später abgeben, musst Du bis zum 15. Mai arbeiten.

Fazit

Kündigungsfristen sind kompliziert. Hoffentlich konnten wir Dir helfen, die Sache verständlicher zu machen. Solltest Du Fragen haben, meld Dich bei uns. Wir klären Dich gerne über Deine Rechte auf!

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