Alles, was Du über die Pflegezeit wissen musst!

Das Wichtigste in Kürze
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Wenn Du Dich um einen kranken Angehörigen kümmern musst, kannst Du Deinen Job pausieren. Das nennt man Pflegezeit. Dann arbeitest Du für die Dauer der Pflege nur noch reduzierte Stunden oder gar nicht mehr.
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Je nach Situation, kannst Du unterschiedlich lang in Pflegezeit gehen.
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Du hast mindestens 15 Kollegen? Dann muss Dein Chef Dir erlauben, in Pflegezeit zu gehen. Bei weniger Mitarbeitern kommt es auf das Pflegemodell an, das Du wählen willst.
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Während der Pflegezeit kann Dir nur in ganz seltenen Ausnahmen gekündigt werden.
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In der Pflegezeit bekommst Du nur bis zu zehn Tage Geld von der Pflegekasse. Danach bekommst Du kein Gehalt mehr. Es gibt aber die Möglichkeit, einen zinsfreien Kredit aufzunehmen.
In diesem Ratgeber
1
Was ist die Pflegezeit?
2
Wie lange kann ich in Pflegezeit gehen?
3
Wann darf ich in Pflegezeit gehen?
4
Wie beantrage ich die Pflegezeit?
5
Was passiert mit meinem Lohn während der Pflegezeit?
6
Kann ich während der Pflegezeit gekündigt werden?
Wenn Du Angehörige pflegen musst, kannst Du auf Arbeit eine Auszeit beantragen. Währenddessen musst Du nicht zur Arbeit gehen. Das Besondere dabei: Dir kann deswegen nicht gekündigt werden! Außerdem kannst Du für diese Zeit finanzielle Unterstützung beantragen. Das nennt man “Pflegezeit”. In diesem Artikel erklären wir Dir alles, was Du darüber wissen musst.
1.
Was ist die Pflegezeit?
Wenn ein naher Angehöriger von Dir Pflege benötigt, kannst Du Pflegezeit beantragen. In dieser emotionalen Zeit kannst Du Deine Arbeit reduzieren, um Dich um Deine Familie zu kümmern. Und dabei bist Du komplett vor Kündigungen geschützt!
Je nachdem, wie intensiv die Pflege ist, kannst Du bis zu einem Jahr Pflegezeit nehmen. Entweder Du gehst in Teilzeit oder Du nimmst Dir komplett frei. Du hast außerdem die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen. Es gibt verschiedene Modelle, zwischen denen Du wählen kannst. Je nach Fall kannst Du unterschiedlich lange Pflegezeit beantragen.
Hinweis
Als nahe Angehörige gelten: Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Ehepartner, Geschwister oder eigene Kinder.
2.
Wie lange kann ich in Pflegezeit gehen?
Das kommt darauf an, in welcher Situation Du steckst. Ist es ein überraschender Notfall? Oder willst Du langfristig zuhause bleiben und die Pflege selbst übernehmen? Das sind Deine Optionen:
Zehn Tage für akute Fälle:
Bei akuten Fällen, in denen Du schnell reagieren musst, kannst Du sofort für zehn Tage eine Pflegezeit anmelden. Zum Beispiel, wenn Du Dich um eine weitere Pflege kümmern musst.
Bis zu sechs Monate, wenn Du selbst pflegst:
Wenn Du die Pflege komplett selbst übernimmst, kannst Du Dich für bis zu sechs Monaten komplett von der Arbeit befreien lassen.
Bis zu 24 Monate, wenn Du in Teilzeit selbst pflegst:
Wenn Du in Teilzeit pflegst und Deine Arbeitszeiten reduzieren möchtest, kannst Du das für 24 Monate tun. Hier musst Du mindestens 15 Stunden pro Woche weiter arbeiten.
Bis zu drei Monate, wenn Du Angehörige in Ihrer letzten Lebensphase begleiten willst:
Dafür kannst Du eine vollständige Freistellung oder reduzierte Arbeitszeit für maximal drei Monate einfordern. Wichtig: Hier musst Du nicht selber die Pflege übernehmen! Du kannst das Familienmitglied auch begleiten, während das Hospiz die Pflege übernimmt.
3.
Wann darf ich in Pflegezeit gehen?
Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit Du ohne Probleme in Pflegezeit gehen kannst:
- Ein naher Angehöriger muss pflegebedürftig sein und dabei mindestens Pflegegrad 1 haben. “Pflegegrad 1” bedeutet: Die betroffene Person ist in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt. Sie braucht daher Unterstützung bei der Hygiene oder beim Ankleiden.
UND
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In großen Unternehmen hast Du das Recht, jederzeit in Pflegezeit zu gehen. Bei kleinen Unternehmen ist das leider nicht automatisch so. Deine Firma braucht eine bestimmte Anzahl an Mitarbeitern, damit Du Pflegezeit einfordern kannst:
- Ab 16 Mitarbeitern kannst Du Dich bis zu sechs Monate komplett freistellen.
- Ab 26 Mitarbeitern kannst Du bis zu 24 Monate mit reduzierter Arbeit in Pflegezeit gehen. Bei akuter Pflege bis 10 Tage gibt es keine Mindestanzahl an Kollegen. Dieses Recht hast Du, egal wie groß oder klein Deine Firma ist.
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Wenn die Pflegezeit mehr als zehn Tage dauern soll, muss die Pflege bei der Person selbst oder bei Dir zu Hause stattfinden.
Was ist der Pflegegrad?
Ein Pflegegrad wird in fünf Stufen (Pflegegrad 1 bis 5) eingeteilt. Pflegegrad 1 beschreibt den geringsten und Pflegegrad 5 den höchsten Unterstützungsbedarf. Es wird geschaut, wie sehr die betroffene Person in ihrer Selbstständigkeit behindert ist. Die Einstufung wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder anderen zuständigen Begutachtungsstellen festgestellt. Je nach Pflegegrad bekommt man unterschiedliche Leistungen von der Pflegeversicherung.
4.
Wie beantrage ich die Pflegezeit?
Du musst Deinem Chef rechtzeitig Bescheid sagen. Spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn der Pflegezeit. Wenn Du 24 Monate pflegen willst, sind es sogar mindestens acht Wochen. Außer natürlich in unvorhersehbaren Akutsituationen – da gibt es für Dich keine Frist. Informiere Deinen Chef schriftlich. Diese Infos sollten in Deinem Schreiben stehen:
- Der Name und die Adresse des pflegebedürftigen Angehörigen.
- Wie stehst Du zu dieser Person? Also pflegst Du Deine Großeltern, Eltern, Kinder oder Geschwister?
- Die beabsichtigte Dauer der Pflegezeit.
- Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der zu pflegenden Person, dass eine Pflege gebraucht wird.
Dein Chef muss Dir bestätigen, dass er die Pflegezeit zur Kenntnis genommen hat. Am besten hebst Du die Bescheinigung auf. Wenn Du in Teilzeit arbeiten willst, kannst Du Dich mit Deinem Chef zusammensetzen und Deine Arbeitszeiten an Deine Pflegezeit anpassen.
5.
Was passiert mit meinem Lohn während der Pflegezeit?
Wenn Du Dich länger als zehn Tage komplett freistellen lässt, bekommst Du für diese Zeit kein Gehalt gezahlt.
Du kannst aber bei einer akuten Pflegesituation ein Pflegeunterstützungsgeld anfordern. Das machst Du bei der Pflegekasse der zu pflegenden Person. Die Pflegekasse zahlt Dir bis zu zehn Tage lang 90% Deines Bruttolohns, um Dich in dieser Zeit zu entlasten.
Wenn Du für einen längere Zeit pflegen musst, kannst Du Dir ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen. Das bedeutet, Du kannst Dir Geld vom Staat leihen. Du musst es zurückzahlen, aber Du musst keine Zinsen darauf zahlen - anders als bei einem normalen Kredit.
6.
Kann ich während der Pflegezeit gekündigt werden?
Nein! In der Pflegezeit darf Dein Chef Dir nicht kündigen. Dieses Kündigungsverbot fängt mit Deiner Ankündigung an und läuft bis zum Ende der Pflegezeit. Danach steigst Du wieder in Deinen Job ein. Mehr Infos zum Kündigungsschutz findest Du in diesem Artikel.
Du bist bereits in der Pflegezeit und Dein Chef wagt es, Dir zu kündigen? Dann melde Dich unbedingt bei uns. Unsere Anwälte sind Profis. Wir helfen Dir gerne. Du kannst hier eine kostenfreie telefonische Beratung buchen. Gemeinsam gehen wir Schritt-für-Schritt Deine Situation durch.
Fazit
Die Pflegezeit gibt Dir die Zeit und Möglichkeit, Deine engsten Angehörigen zu pflegen oder eine angemessene Pflege zu organisieren. In dieser schwierigen Zeit sollst Du Dir keine Sorgen um den Verlust Deines Jobs machen. Wenn Dein Chef trotzdem mit einer Kündigung um die Ecke kommt, musst Du Dich wehren! Das ist nämlich nicht erlaubt. Melde Dich bei cleverklagen zu einem kostenfreien Beratungsgespräch. Unsere erfahrenen Anwälte verteidigen Deine Rechte!
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