Eingezogen worden? Der Kündigungsschutz im Wehrdienst! | cleverklagen
Ratgeber

Besonderer Kündigungsschutz – Wehrdienst Ersatzdienst

Eingezogen worden? Der Kündigungsschutz im Wehrdienst!

Du sollst eingezogen werden? Keine Sorge, Du musst nicht um Deinen Job oder den Ausbildungsplatz bangen. Denn Du kannst während Deiner Dienstzeit nicht gekündigt werden. Das ist gesetzlich festgelegt!


Wir erklären Dir Deine Rechte. Und was Du unternehmen kannst, wenn doch eine Kündigung vom Chef kommt.

1.

Was ist der besondere Kündigungsschutz für Wehrdienstleistende?

Wenn Du freiwillig Wehrdienst leistest, hast Du besonderen Kündigungsschutz. Dieser macht es für Deinen Chef fast unmöglich, Dich legal zu feuern.

  • Eine “normale” Kündigung ist nicht möglich.
  • Nur, wenn Du schlimmen Mist baust, darf Dein Chef Dir kündigen.
  • Dein freiwilliger Dienst darf kein Kündigungsgrund sein!


In Betrieben mit mehr als fünf Mitarbeitern kann Dein Chef Dir nur außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Dafür braucht es einen besonders schwerwiegenden Grund, zum Beispiel wenn im Betrieb Straftaten wie zum Beispiel Diebstahl passiert sind. Wenn Du mehr über wichtige Kündigungsgründe wissen willst, dann schau in diesen Artikel rein.


Der Kündigungsschutz gilt, sobald Du die Aufforderung zum Dienstantritt bekommst. Und er läuft bis zum Ende Deines Wehrdienstes. Auch danach darf Dein Chef Deinen Wehrdienst nicht als Kündigungsgrund benutzen!


Wenn Dein Chef Dir während des Wehrdienstes kündigt, melde Dich bei uns. Unsere Anwälte haben bereits tausenden Arbeitnehmern geholfen, ihre Jobs zurückzukriegen oder eine saftige Abfindungen zu bekommen! Hier kannst Du einen Telefontermin mit einem unserer Partneranwälte vereinbaren. Und keine Sorge: Die Beratung ist kostenfrei.

Einzige Ausnahme

Für Betriebe mit weniger als fünf Angestellten: Wenn alle diese Dinge zutreffen, kann Dein Chef Dir außerordentlich kündigen.

  • Du trittst den Wehrdienst mehr als sechs Monate an
  • Du bist nicht verheiratet
  • Dein Chef muss für die Zeit eine Ersatzkraft einstellen

2.

Was passiert mit meinem Arbeitsplatz, wenn ich eingezogen werde?

Wenn Du eingezogen wirst, ruht Deine Anstellung für die Zeit Deines Wehrdienstes. Wenn Du mit Deinem Chef nichts anderes ausgemacht hast, fällt für diese Zeit jegliche Verpflichtung gegenüber Deines Berufes weg. Das bedeutet: Du kannst nicht gekündigt werden, und musst auch keine Aufgaben erledigen. Deinen Lohn zahlt in diesem Zeitraum die Bundeswehr.


Achtung: Hast Du einen befristeten Vertrag, wird er nicht automatisch verlängert, wenn er während der Ruhephase ausläuft.


Wenn Du den Einberufungsbescheid bekommst, musst Du sofort Deinem Chef Bescheid sagen.

3.

Chef kündigt während des Wehrdienstes? So wehrst Dich!

Wenn Dein Chef trotzdem mit einer Kündigung um die Ecke kommt, musst Du das nicht hinnehmen! Wie wir schon gesagt haben: Du bist während des Wehrdienstes so gut wie unkündbar. Das bedeutet, dass die Kündigung höchstwahrscheinlich ungültig ist. Dein Chef probiert sein “Glück”, obwohl er weiß, dass er im Unrecht ist.


Wehr Dich also! Mit einer Kündigungsschutzklage. Du hast sehr gute Chancen, vor Gericht zu gewinnen. Dann hast Du die Wahl: Behältst Du Deinen Job oder lässt Du Dir als Entschädigung eine Abfindung zahlen?


Aber Achtung: Du hast nur ein bestimmtes Zeitfenster, in dem Du Dich mit einer Klage wehren kannst. Mit dem Erhalt der Kündigung sind das normalerweise drei Wochen. Unternimmst Du in dieser Zeit nichts, ist Dein Job endgültig weg. Bei Kündigungen im freiwilligen Wehrdienst gibt es aber eine wichtige Besonderheit: Die dreiwöchige Frist für das Einreichen Deiner Klage fängt zwei Wochen nach Ende Deines Wehrdienstes an zu laufen, wenn Du die Kündigung nach Deinem Einberufungsbescheid bekommst! Wo und wie genau Du gegen eine Kündigung klagst, erklären wir Dir in diesem Artikel.


Eine Kündigung solltest Du nie einfach so hinnehmen! Unsere Anwälte von cleverklagen kennen sich genau mit solchen Fällen aus und können direkt erkennen, wo Fehler in den Kündigungen sind. Melde Dich gerne bei uns zu einem kostenfreien Beratungsgespräch. Wir unterstützen Dich bei der Klage und holen das Beste für Dich raus!

Fazit

Wie Du siehst, bist Du während des Wehrdienstes gut vor Kündigungen geschützt. Sich zum Wehrdienst zu melden, erfordert Mut und sollte keine Nachteile mit sich ziehen. Solltest Du trotzdem Probleme bekommen, melde Dich am besten sofort bei cleverklagen zu einem kostenfreien Beratungsgespräch!

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