Gekündigt ohne Begründung - Geht das überhaupt?

Das Wichtigste in Kürze
- Bei kleinen Betrieben (bis zu 10 Mitarbeiter) oder in den ersten sechs Monaten ist eine Kündigung ohne Angaben von Gründen möglich.
- Bei allen anderen Kündigungen braucht Dein Arbeitgeber einen guten Grund!
- Wenn Du selbst kündigen willst, brauchst Du keinen Grund.
- Es kann sein, dass Dein Chef versucht, Dir ohne Grund zu kündigen. Dagegen kannst Du Dich wehren!
- Dafür musst Du eine Kündigungsschutzklage einreichen. Wir zeigen Dir, wie’s geht!
In diesem Ratgeber
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Kann mir ohne Grund gekündigt werden?
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Gekündigt ohne Grund: Wie kannst Du Dich wehren?
Um gekündigt zu werden, braucht es einen sehr guten Grund - oder? Das stimmt fast immer. Es gibt Ausnahmen, in denen Du Deinen Job verlieren kannst, ohne dass Dein Chef Dir einen Grund nennen muss! Und wenn Du selbst kündigst, musst Du eigentlich nie einen Grund nennen.
Wir zeigen Dir, was erlaubt ist. Und wie Du Dich wehren kannst, wenn Dein Chef versucht, Dich übers Ohr zu hauen!
1.
Kann mir ohne Grund gekündigt werden?
Ja und Nein! Dein Chef darf Dir nur dann ohne Grund kündigen, wenn:
- Du seit weniger als sechs Monaten bei Deinem Arbeitgeber arbeitest.
- In dem Betrieb, in dem Du arbeitest, zehn oder weniger Leute in Vollzeit angestellt sind.Dann handelt es sich um einen Kleinbetrieb.
Sollte keins von beidem zutreffen, braucht Dein Chef einen guten Grund um Dir zu kündigen! Das liegt daran, dass dann der sogenannte “Kündigungsschutz” greift.
Dein Chef hat Dich grundlos gekündigt? Dann solltest Du Dir sowieso erstmal eine Zweitmeinung einholen. Eventuell kannst Du so eine Kündigung nämlich angreifen. Unsere Anwälte beraten Dich gerne in einem kostenfreien Telefonat. Hier kannst Du einen Rückruf vereinbaren!
Die erlaubten Kündigungsgründe sind in diesem Gesetz genau definiert! In unserem Artikel zu den Kündigungsgründen findest Du alle Gründe, die Dein Chef für Deine Kündigung angeben könnte. Dort kannst Du auch nachlesen, was Du tun kannst, sollte er Dir keinen Grund genannt haben.
Selbst Kündigen ohne Grund - Darf ich das?
Ja! Du brauchst keinen Grund, um zu kündigen. Du darfst “einfach so” kündigen. Zum Thema “selbst kündigen” kannst Du hier mehr nachlesen.
Ausnahme: Die fristlose Kündigung! Da brauchst Du einen Grund. Fristlos, also von heute auf morgen, kannst Du nur kündigen, wenn Du begründen kannst, warum Du gehen musst. Zum Beispiel bei Mobbing oder wenn Dein Chef Dir Dein Gehalt nicht auszahlt. Die Gründe musst Du aber auch belegen können!
Hinweis!
Bei befristeten Arbeitsverträgen darf Dein Chef nicht vor dem Ende Deiner Befristung kündigen! Die einzige Ausnahme von der Regel ist, wenn etwas “wirklich schlimmes” vorgefallen ist.
2.
Gekündigt ohne Grund: Wie kannst Du Dich wehren?
Das Kündigungsschutzgesetz ist Dein Freund und Helfer! Du kannst mit einer Kündigungsschutzklage vor Gericht gehen und die Kündigung anfechten. Wie das genau funktioniert, kannst Du bei uns hier Schritt für Schritt nachlesen. Dann hast Du die Möglichkeit, Dir Deinen Job wieder zu holen. Denn sollte Dein Chef keinen Grund für Deine Kündigung liefern können, darf er Dir schlicht und ergreifend auch nicht kündigen.
Häufig ist es aber auch so, dass man gar nicht zurück an seinen Arbeitsplatz will, wenn man das Gefühl hat, man ist dort nicht mehr willkommen. Dann gibt es im Rahmen der Klage die Möglichkeit, eine dicke Abfindung vor Gericht auszuhandeln.
So ein Gerichtsverfahren ist kompliziert. Deswegen würden wir immer empfehlen, es mit einem Anwalt anzugehen. Bei cleverklagen haben wir Top Anwälte und Anwältinnen.
Du kannst hier einen kostenfreien Rückruf vereinbaren! So können wir uns die Situation gemeinsam ansehen. Wir helfen Dir gerne.
Fazit
Eine Kündigung ohne Grund ist nur in Ausnahmefällen zulässig – etwa in Kleinbetrieben oder während der ersten sechs Monate im Job. In allen anderen Fällen muss Dein Chef einen klaren Grund nennen, sonst kannst Du Dich erfolgreich wehren. Mit einer Kündigungsschutzklage kannst Du Deinen Job zurückholen oder eine Abfindung erstreiten. Kündigst Du selbst, brauchst Du keinen Grund – außer bei einer fristlosen Kündigung. Bei Unsicherheiten oder Konflikten stehen wir Dir mit kostenfreier Beratung und erfahrenen Anwälten zur Seite! Hier kannst Du einen kostenfreien Beratungstermin vereinbaren.
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