Arbeitslosengeld bei fristloser Kündigung? | cleverklagen
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Fristlose Kündigung - Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld bei fristloser Kündigung?

Wenn Dein Chef Dir fristlos kündigt, bekommst Du von heute auf morgen kein Gehalt mehr gezahlt! Aber was ist mit dem Arbeitslosengeld? In diesem Artikel erklären wir Dir, wie Du trotz fristloser Kündigung Arbeitslosengeld bekommst.

1.

Kann ich trotz fristloser Kündigung Arbeitslosengeld bekommen?

Nach einer fristlosen Kündigung bekommst Du normalerweise eine Sperrzeit von 12 Wochen vom Arbeitsamt. So lange bekommst Du kein ALG 1. Dadurch verkürzt sich der Zeitraum, in dem Dir ALG zusteht: Du bekommst also insgesamt weniger Arbeitslosengeld als Dir zustehen könnte.


Aber: Du kannst Dich wehren! Häufig sind fristlose Kündigungen nämlich ungültig. Dein Chef muss beim Kündigen strenge Regeln beachten. Vermasselt er dabei auch nur eine Kleinigkeit, ist die Kündigung unwirksam!


Deswegen lohnt es sich immer, wenn Du Dich mithilfe einer sogenannten Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung wehrst. Wenn Du die Klage gewinnst, hast dann Anspruch auf Arbeitslosengeld und kannst vielleicht sogar eine Abfindung kassieren - oder Du bekommst Deinen Job zurück! Wir helfen Dir gerne bei der Klage. Wenn Du Fragen hast, kannst Du hier eine kostenfreie Beratung durch einen unserer Anwälte buchen. Sie rufen Dich zu Deinem Wunschtermin zurück.


Wie Du siehst, hast Du nichts zu verlieren! Du musst aber schnell reagieren:

Hinweis

Wenn Du wissen willst, welche Fehler Deines Chefs die Kündigung ungültig machen, dann schau in unseren Artikel “Fristlose Kündigung - das kannst Du dagegen tun”!

2.

Was muss ich nach der Kündigung machen? Schritt für Schritt!

Bekommst Du eine fristlose Kündigung, musst Du schnell reagieren: Innerhalb von drei Wochen! Wartest Du zu lange, wird die Kündigung automatisch gültig und Du stehst im Regen da. Um das zu verhindern, kannst Du diese Sachen unternehmen:

Geh zum Anwalt: innerhalb von drei Wochen!

Ruf sofort einen Anwalt an! Du hast nämlich nur drei Wochen Zeit, um Dich zu wehren. Nach Ablauf der drei Wochen kannst Du nichts mehr gegen die Kündigung tun.

Melde Dich beim Arbeitsamt : innerhalb von drei Tagen!

Wenn Du gekündigt wirst, musst Du Dich sofort bei der Arbeitsagentur “arbeitslos” und “arbeitssuchend” melden. Das geht online, aber auch in Person direkt vor Ort. Dafür hast Du drei Tage ab dem Erhalt der Kündigung Zeit.


Verpasst Du diese Frist, sperrt Dir das Arbeitsamt Dein Arbeitslosengeld noch länger! Wenn Du krank bist, dann gilt die Frist, nachdem Du wieder gesund bist. Dafür zeigst Du ein Attest vom Arzt.

3.

Wie vermeide ich die Sperrzeit?

Deine einzige effektive Möglichkeit, die Sperrzeit zu umgehen, ist gegen die Kündigung zu klagen. Mit der Kündigungsschutzklage kannst Du die fristlose in eine fristgerechte, “normale” Kündigung verwandeln. Läuft alles gut, kann obendrauf sogar eine Abfindung verhandelt werden!


Für die Klage hast Du drei Wochen ab dem Zugang der Kündigung Zeit.


Sogar, wenn die fristlose Kündigung eigentlich ungültig ist und das Arbeitsamt das erkennt: Tust Du nichts dagegen, wird die Zahlung von ALG gesperrt. Wenn du die dreiwöchige Frist verpasst, kannst Du nichts mehr tun.


Hol Dir Unterstützung von einem guten Anwalt, und zwar sobald Du von der Kündigung erfahren hast. Melde Dich hier an, um eine kostenlose Beratung durch unsere Anwälte zu bekommen.

4.

Du hast die Sperre schon bekommen - was kannst Du tun?

Vielleicht ist es soweit und Du hast die Sperre schon kassiert. Die Klagefrist ist auch schon verstrichen? Keine Angst, es gibt trotzdem Möglichkeiten, um diese Zeit zu überbrücken:

Mit Hilfe vom Arbeitsamt nach neuem Job suchen oder weiterbilden

Auch wenn Du während der Sperrzeit kein Geld vom Amt bekommst - Du wirst bei der Arbeitssuche unterstützt. Das Arbeitsamt kann Dir dabei helfen, einen neuen Job zu bekommen, oder eine Weiterbildung mit Hilfe von Bildungsgutscheinen finanzieren. Auf diese Leistungen hast Du ein Recht.

Bürgergeld beantragen

Wenn Du auf Arbeitslosengeldzahlungen verzichten musst, kannst Du stattdessen Bürgergeld (Arbeitslosengeld 2, früher Hartz IV) beantragen. Du bekommst aber 30% weniger Bürgergeld bezahlt, als Du normalerweise bekommst. Die Sperre soll ja als Strafe dienen. Um diese nicht einfach umgehen zu können, bekommst Du also weniger Bürgergeld.

Nebenjob beginnen

Alternativ kannst Du einen Nebenjob anfangen, um die finanziell schwierige Zeit zu überbrücken. Dabei darfst Du aber nicht mehr als 14 Stunden pro Woche arbeiten. Sonst kriegst Du kein Arbeitslosengeld mehr, wenn die Sperrzeit abgelaufen ist!


Auch, wenn die Sperrzeit rum ist und Du Arbeitslosengeld bekommst, kannst Du einen Nebenjob haben. Das ist dann aber eher als Taschengeld zu sehen. Du darfst dann nicht mehr als 165€ im Monat dazuverdienen.

Fazit

Eine fristlose Kündigung bringt viele Probleme mit sich. Genau deswegen musst Du Dich gegen sie wehren! Denn Du hast häufig gute Chancen, eine fristlose in eine normale Kündigung zu verwandeln. Dann hast Du auch Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit.


Jede Situation ist einzigartig, deswegen: Meld Dich bei uns. Und das am Besten sofort, damit Du nicht die Frist verpasst! Zusammen finden wir die beste Lösung und zeigen Deinem Chef, wo der Hammer hängt.

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