Was passiert bei einer Kündigung mit dem Weihnachtsgeld? | cleverklagen
Ratgeber

Kündigung - Weihnachtsgeld

Was passiert bei einer Kündigung mit dem Weihnachtsgeld?

Jedes Jahr freust Du Dich über das Weihnachtsgeld: Zum Ende des Jahres ist es ein willkommenes Extra. Mittlerweile rechnest Du schon fest damit. Doch was passiert, wenn Du mitten im Jahr kündigst? Oder noch schlimmer: Dir gekündigt wurde? Hast Du Recht auf einen Teil des Weihnachtsgeld? Oder musst Du sogar etwas zurückzahlen? Wir antworten auf Deine Fragen.

1.

Muss ich mein Weihnachtsgeld zurückzahlen?

Leider gibt es keine einfache “Ja” oder “Nein” - Antwort auf diese Frage. Wenn Du vor dem Jahresende den Betrieb verlässt, gibt es folgende Optionen:

  • Du bekommst einen Anteil Deines Weihnachtsgeldes ausgezahlt.
  • Du musst das Geld anteilig oder komplett zurückzahlen.
  • Du bekommst kein Geld, musst aber auch nichts zurückzahlen. Das ist meistens der Fall, wenn das Weihnachtsgeld “ein kleiner Hunderter" extra am Ende des Jahres ist.
  • Achtung: Weihnachtsgeld bis zu 100 Euro musst Du nie zurückzahlen! Dieses Geld gehört Dir.


Was auf Dich zutrifft, hängt davon ab, welche Art von Zahlung Dein Weihnachtsgeld ist. Was will Dein Chef mit der Zahlung bezwecken? Entweder wird Dein Weihnachtsgeld als “zusätzlicher Lohn" für Deine getane Arbeit gezahlt, oder es wird als “Belohnung für Deine Treue in der Vergangenheit und Zukunft bezahlt" – damit Du auch weiterhin gerne bei Deinem Arbeitgeber arbeitest.


Um herauszufinden, um welche Art der Zahlung es sich bei Dir handelt, musst Du einen Blick in Deinen Arbeitsvertrag werfen. Dort ist geregelt, wie Dein Weihnachtsgeld aussieht.

Übrigens!

Weihnachtsgeld hin oder her – wusstest Du, dass Du Dich gegen Deine Kündigung wehren kannst? Im besten Fall kriegst Du Deinen Job zurück. Oder Du erhältst eine saftige Abfindung. Dagegen sieht Weihnachtsgeld klein aus. Unsere Anwälte helfen Dir gerne. Vereinbare hier einen kostenfreien Rückruf. Wir beraten Dich zu Deinem individuellen Fall.

2.

Du bekommst Weihnachtsgeld als zusätzlichen Lohn?

In diesem Fall steht Dir ein anteiliges Weihnachtsgeld zu! Solltest Du zur Mitte des Jahres gekündigt haben (oder gekündigt werden), dann muss Dir Dein Chef auch das halbe Weihnachtsgeld bezahlen.


Das liegt daran, dass das Weihnachtsgeld eine Bezahlung für Deine Arbeit ist. Monat für Monat erarbeitest Du Dir Anteile des Weihnachtsgeldes. Daher kriegst Du auch anteiliges Weihnachtsgeld, falls Du vor Dezember ausscheidest!

Hinweis

In Deinem Arbeitsvertrag solltest Du etwa so eine Formulierung finden:


“Der Arbeitnehmer erhält eine Weihnachtsgratifikation in Höhe eines Bruttomonatsgehalts, die mit der Gehaltsabrechnung für Dezember abzurechnen und auszuzahlen ist.”

3.

Du bekommst Weihnachtsgeld als Belohnung der Betriebstreue?

In diesem Fall hast Du keinen Anspruch auf eine Zahlung und musst eventuell einen Anteil zurückzahlen.


Du bekommst Weihnachtsgeld, weil Du Deinem Arbeitgeber Treue geleistet hast – und Dein Chef Dir einen Anreiz geben will, auch in Zukunft treu zu sein! Es geht hier also nicht um die geleistete Arbeit des vorangehenden Jahres, sondern auch um Deine zukünftige Arbeit. Wenn Du aus dem Betrieb ausscheidet, kannst Du aber nicht “zukünftig Treue zeigen” – also steht Dir auch kein Geld zu.


Du bekommst Dein Weihnachtsgeld nur, wenn Du Dich bis zu einem bestimmten Datum im Arbeitsverhältnis befindest. Das wird auch “Stichtagsklausel” genannt.


Achtung: Meistens ist auch eine “Rückzahlungsklausel” vereinbart. Das bedeutet, dass Du das Weihnachtsgeld ganz oder teilweise zurückzahlen musst, wenn Du das Unternehmen vor Ablauf einer bestimmten Frist verlässt. Dann kannst Du eben nicht das Weihnachtsgeld erhalten und danach direkt kündigen. Diese Frist muss vertraglich festgehalten sein, deswegen schau am besten in Deinen Vertrag.


Wenn Dein Weihnachtsgeld weniger als ein Monatsgehalt ist, dann darf Dein Chef es nur zurückfordern, wenn Du den Betrieb vor dem 31. März des Folgejahres verlässt!

Beachte

Die Formulierung in Deinem Vertrag ist typischerweise folgende:


“Mit dem Weihnachtsgeld bezweckt der Arbeitgeber die Belohnung der in der Vergangenheit gezeigten Betriebstreue und die Förderung zukünftiger Betriebstreue des Mitarbeiters. Voraussetzung für die Auszahlung des Weihnachtsgeldes ist es, dass sich das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres in einem ungekündigten Zustand befindet.”

4.

Du bekommst eine Mischform: Lohn und Belohnung der Betriebstreue ?

In diesem Fall hast Du beides: Du hast eventuell Anspruch auf einen Teil des Weihnachtsgeldes, musst aber eventuell auch einen Teil des Weihnachtsgeldes zurückzahlen. In diesem Fall lässt Du Dich am besten von einem Anwalt beraten! Die Mischform ist kompliziert und abhängig von Deinem Arbeitsvertrag. Eine rechtliche Prüfung ist in diesem Fall sehr wichtig.


Dein Chef will mit dem Weihnachtsgeld einerseits die Betriebstreue (in der Zukunft) anreizen, und zusätzlich auch Deine gute Arbeit mit einem Bonus belohnen. Grundsätzlich ist von einer “Sonderzahlung mit Mischcharakter” auszugehen, wenn das Weihnachtsgeld mehr als 25 Prozent Deines Jahresgehaltes ausmacht. Also ist es eine Mischung der beiden vorhergehenden Fälle.


Wenn Dein Chef Geld von Dir zurückfordert oder Dir kein Weihnachtsgeld zahlen will, solltest Du Dich bei einem Anwalt melden. Da rechtliche Beratung leider oft teuer ist, haben wir uns etwas einfallen lassen: Ein Erstanruf bei cleverklagen ist immer kostenfrei! Unsere Partneranwälte geben Dir gerne eine Auskunft über Deine Situation. Wir beantworten alle Deine Fragen.

Wichtig

Die genaue Formulierung im Vertrag ist von Bedeutung. Im Vertrag wird das häufig so festgehalten:


“Mit dem Weihnachtsgeld bezweckt der Arbeitgeber die Belohnung der in der Vergangenheit gezeigten Betriebstreue und die Förderung zukünftiger Betriebstreue des Mitarbeiters. Gleichzeitig dient die Sonderzahlung der Belohnung der Arbeitsleistung als solcher.”

Fazit

Je nachdem, was in Deinem Arbeitsvertrag steht, kannst Du trotz einer Kündigung Weihnachtsgeld bekommen – oder musst im schlimmsten Fall sogar Geld zurückzahlen! Oft ist das mehr als unfair. Man hat das Gefühl, sich nicht wehren zu können. Du hast aber viel mehr Rechte als Du glaubst! Wir bei cleverklagen unterstützen Dich und ein erster Anruf ist immer kostenfrei. Unsere Anwälte helfen Dir gern.

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