Vorschnell gekündigt? So kannst Du die Kündigung zurückziehen! | cleverklagen
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Kündigung - Zurückziehen

Vorschnell gekündigt? So kannst Du die Kündigung zurückziehen!

Jeder hat sich schon einmal so richtig über seinen Job aufgeregt. Da kann man schon mal überstürzt handeln und eine Kündigung aussprechen. Doch was, wenn man die Entscheidung danach bereut? Ist es möglich, eine Kündigung zurückzuziehen? Und was ist, wenn der Chef seine Kündigung einfach wieder zurückziehen möchte? Alle Antworten findest Du in unserem Artikel?

1.

Kann eine Kündigung zurückgezogen werden?

Grundsätzlich ja. Allerdings kannst Du das nicht alleine entscheiden – Dein Chef muss die Rücknahme der Kündigung annehmen. Er muss zustimmen. Das ist eine freiwillige Entscheidung Deines Chefs. Wenn er keine Lust hat, hast Du leider Pech. Dann ist die Kündigung weiterhin gültig.


Wenn er einverstanden ist und die Rücknahme akzeptiert, dann behältst Du Deinen Job!

Aufgepasst!

Wenn Dein Chef kündigt, gilt dasselbe: Auch er kann versuchen, eine Kündigung zurückzunehmen. Du musst aber zustimmen. Dazu unten mehr.

2.

Wie ziehe ich meine Kündigung zurück?

Deine Kündigungsrücknahme muss nicht auf Papier erfolgen. Ein Gespräch mit Deinem Chef oder eine E-Mail können reichen. Allerdings solltest Du Dir den Empfang Deines Rückzuges der Kündigung auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen.


Es gibt folgende Möglichkeiten:

Das angenehmste Szenario: Einvernehmliche Einigung

Am einfachsten ist die Situation, wenn Du und Dein Chef der Meinung seid, dass das Ganze sowieso Quatsch war. Sprich am besten so schnell wie möglich mit Deinem Vorgesetzten über die Situation.


Ihr habt die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis durch einen sogenannten “Fortsetzungsvertrag” weiterzuführen. Du kannst Dich auch mit Deinem Chef auf eine “stillschweigende Verlängerung” Deines Arbeitsvertrages einigen. Dafür müsst ihr beide nichts tun. Wir empfehlen aber, dass Du Dir den Widerruf schriftlich bestätigen lässt.

Die Ausnahme: Kündigung anfechten

In Ausnahmesituationen hast Du die Möglichkeit, Deine eigene Kündigung anzufechten. Dafür gibt es zwei Begründungen: Du warst bei der Abgabe der Kündigung geistig oder emotional verwirrt, oder Du hast aufgrund einer falschen Einschätzung der Lage gekündigt. Das musst Du aber auch beweisen können. Daran scheitert die Anfechtung leider meistens – denn das Beweisen ist sehr schwierig.


Ein offenes und ehrliches Gespräch mit einer Entschuldigung kann häufig mehr bewirken und hat eine größere Erfolgschance!

Mündlich gekündigt?

Solltest Du im Eifer des Gefechts laut “Ich kündige!” gerufen, oder eine Nachricht auf Whatsapp getippt haben, ist die Kündigung rechtlich überhaupt nicht wirksam. Eine Kündigung muss immer auf Papier und unterschrieben bei Deinem Chef ankommen. Trotzdem solltest Du nach einer mündlichen Kündigung das Gespräch mit Deinem Chef suchen. Entschuldige Dich und sag ihm deutlich, dass Du die Kündigung zurückziehst.

3.

Wie lange kann ich meine Kündigung zurückziehen?

Du solltest Deine Kündigung so schnell wie möglich zurückziehen. Je länger der zeitliche Abstand ist, desto schwieriger ist es, Deinen Chef davon zu überzeugen, dass Du wieder eingestellt werden kannst. Er macht sich in der Zwischenzeit ja auch Gedanken über eure Beziehung. Eventuell lässt sich Dein Chef später nicht mehr auf eine Wiedereinstellung ein.

4.

Dein Chef will die Kündigung zurückziehen – was nun?

Für Deinen Chef gilt dasselbe wie für Dich: Einseitig zurückziehen geht nicht. Das heißt, die Rücknahme der Kündigung von Deinem Chef musst Du annehmen, damit sie gültig wird. Wenn Du nicht annimmst, dann ist die Kündigung gültig.

Dein Chef zieht die Kündigung nach einer Kündigungsschutzklage zurück

Wenn Du Deinem Chef nach einer Kündigung mit einer Klage drohst, halten sich manche Chefs für besonders schlau, wenn sie die Kündigung einfach wieder zurücknehmen.


Dann hast Du zwei Optionen:

  • Du nimmst an. Das heißt für Deinen Chef, dass er Dir den eventuell entfallenden Lohn nachzahlen muss. Eine Abfindung ist hier nicht mehr zu holen.
  • Du lehnst ab. Aber auch dann bekommst Du leider im Zuge der Klage keine Abfindung. So bist Du Deinen Job los, ohne dass Du noch etwas herausholen konntest.


Wie Du siehst, kann es sehr ärgerlich sein, wenn der Chef in einer solchen Situation die Kündigung zurückzieht. Andererseits kannst Du den Job erst einmal wieder annehmen und sehen, wie sich die Situation entwickelt. Manchmal ändert sich die Dynamik nach einem großen Sturm!

Fazit

Grundsätzlich ist klar: Man sollte sich eine Kündigung immer sehr gut überlegen. Aber manchmal denkt man auch, dass ein neuer Job komplett sicher ist, und dann fällt er doch durch. Oder die Umstände ändern sich so stark, dass es nun keinen Sinn mehr machen würde, woanders zu arbeiten. Suche im besten Fall ein offenes und ehrliches Gespräch mit Deinem Vorgesetzten.


Sollte Dein Chef Dir gekündigt haben und dann wieder zurückziehen, solltest Du Dich unbedingt mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Ein Erstanruf bei cleverklagen ist zum Beispiel immer kostenfrei. Wir klären Dich gerne über Deine Rechte auf und beraten Dich für Deine spezifische Situation, damit Du danach eine wohlüberlegte Entscheidung treffen kannst.

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