Arbeitsvertrag kündigen per E-Mail : Geht das? | cleverklagen
Ratgeber

Kündigung per E-Mail

Arbeitsvertrag kündigen per E-Mail : Geht das?

Heutzutage läuft fast alles digital. Bei Kündigungen in der Arbeitswelt ist das anders: Wenn Du Deinen Job kündigen willst oder Dein Chef Dir kündigt, geht das nur auf Papier. Das Kündigungsschreiben muss ausgedruckt und persönlich unterschrieben sein! Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Whatsapp ist nicht erlaubt. Schauen wir uns das mal genauer an.

1.

Ist eine Kündigung per E-Mail gültig?

Nein. Eine Kündigung per E-Mail ist ungültig. Es ist egal, ob sie von Dir oder Deinem Chef kommt. Die Kündigung muss ausgedruckt und per Hand unterschrieben sein. Entweder übergibst Du sie persönlich oder Du sendest sie per Post. Wenn Du eine Kündigung per E-Mail erhalten hast, solltest Du trotzdem nicht die Füße stillhalten. Mehr dazu im nächsten Absatz!


Willst Du mehr darüber wissen, wie eine Kündigung aussehen muss? Dann schau hier rein, wenn Dein Chef Dich gekündigt hat. Wenn Du selbst kündigst und nicht sicher bist, wie Du Deine Kündigung verfasst – dann gehts hier lang!

Auch ein No-Go:

Kündigungen per SMS, Whatsapp oder Fax sind auch unwirksam.

2.

Dein Chef kündigt per Mail? So wehrst Du Dich!

Wenn Du eine Kündigung im E-Mail-Postfach findest, hast Du nicht direkt Deine Stelle verloren. Kündigen per Mail geht auch von Deinem Chef nicht.


Trotzdem ist es wichtig, dass Du Dich gegen die Kündigung wehrst. Das machst Du mit einer Kündigungsschutzklage. Denn wenn Du der ungültigen Kündigung nicht widersprichst, kann es so verstanden werden, dass Du einverstanden bist.


Du kannst unsere Artikel zur Kündigungsschutzklage lesen, um zu erfahren, wie das funktioniert. Oder Du meldest Dich hier für eine kostenlose Erstberatung durch unsere Partneranwälte. Die arbeiten ausschließlich mit Kündigungssituationen und können Dich individuell beraten.


Was ist jetzt, wenn Dein Chef Dir kein Gehalt mehr überweist? Melde Dich bei uns. Wir helfen Dir, als Gewinner aus diesem Konflikt zu gehen. Vereinbare hier einen kostenlosen Rückruf durch einen unserer erfahrenen Partneranwälte.

Fazit

Jetzt weißt Du Bescheid: Kündigen per Mail geht nicht. Eine Kündigung muss ausgedruckt und unterschrieben beim Empfänger ankommen. Auch wenn alles andere online passiert: Bei der Kündigung bleibt’s altmodisch. Wenn Du Fragen hast, zöger nicht und meld Dich bei uns! Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beantworten Dir gerne deine offenen Fragen. Wir helfen Dir, Dich zu wehren.

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