Urlaubsanspruch bei Aufhebungsvertrag – Wie sicherst Du Dir Deinen Resturlaub?

Das Wichtigste in Kürze
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Dein Urlaubsanspruch verfällt grundsätzlich nicht – auch wenn Du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst.
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Trotzdem kann es passieren, dass Du versehentlich auf Deinen Resturlaub verzichtest – wenn Du mit dem Aufhebungsvertrag eine “Abgeltungsklausel” unterschreibst. Daher solltest Du einen Aufhebungsvertrag vor der Unterzeichnung immer von einem Anwalt prüfen lassen!
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Den Urlaub musst Du meistens noch vor Deinem letzten Arbeitstag einlösen. Dein Chef kann Dich sogar ohne Deine Zustimmung in den Urlaub schicken.
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Statt Ferien kannst Du Dir unter Umständen Deinen Urlaub auch auszahlen lassen.
In diesem Ratgeber
1
Was passiert mit meinem Resturlaub, wenn ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe?
2
Worauf muss ich bei einem Aufhebungsvertrag achten, damit mein Resturlaub nicht verfällt?
3
Urlaub nehmen oder auszahlen – kann ich wählen?
Bevor Du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, solltest Du den Vertrag genau prüfen! Sonst kann Dir Dein wohlverdienter Resturlaub entgehen. Und der steht Dir zu!
1.
Was passiert mit meinem Resturlaub, wenn ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe?
Dein Resturlaub verfällt nicht einfach, weil Du den Job aufgibst. Was genau damit passiert, solltest Du im Aufhebungsvertrag mit Deinem Chef aber klar regeln.
Unterschreibe den Aufhebungsvertrag niemals unbedacht! Sonst verzichtest Du womöglich unfreiwillig auf Deinen Resturlaub. Das kann passieren, wenn der Aufhebungsvertrag eine sogenannte Abgeltungsklausel enthält. Du solltest mit Deinem Chef verhandeln, um die Klausel zu verändern oder ganz zu streichen.
Wenn Du Dich nicht um die Formulierung im Vertrag kümmerst, kann Dein Chef Dich außerdem in den Zwangsurlaub schicken. Denn Du musst Deinen Urlaub einlösen, wenn im Aufhebungsvertrag nichts anderes vereinbart ist.
Mit einem Anwalt an Deiner Seite kannst Du nichts falsch machen. Wir von cleverklagen helfen Dir dabei, den bestmöglichen Aufhebungsvertrag auszuhandeln. Vereinbare dazu gerne ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch.
2.
Worauf muss ich bei einem Aufhebungsvertrag achten, damit mein Resturlaub nicht verfällt?
Bevor Du den Aufhebungsvertrag unterschreibst, solltest Du wissen, wie viel Resturlaub Du überhaupt noch hast. Beim Aufhebungsvertrag solltest Du auf die folgende Dinge achten.
Eine falsche Klausel im Vertrag kann Dich um Deinen Resturlaub bringen.
Das kann passieren, wenn Dein Chef eine sogenannte “Abgeltungs- oder Erledigungsklausel” in den Vertrag einbaut. Wenn Du diesen Aufhebungsvertrag unterschreibst, ist Dein Urlaub hin. Du kannst aber verhandeln, dass Dein Chef die Klausel streicht. Lass den Vertrag vor der Unterzeichnung von einem Anwalt prüfen, damit hier nichts schief geht.
Vereinbart im Vertrag, ob Du Deinen Urlaub einlöst oder ausgezahlt bekommst.
Du kannst zwar nicht einfach wählen, aber durchaus verhandeln. Ob Du für Deinen Resturlaub in die Ferien fährst oder Bares bekommst – das muss im Aufhebungsvertrag eindeutig festgelegt sein.
Freistellung: Dein Chef kann darauf bestehen, dass Du nicht mehr zur Arbeit kommst.
Im Aufhebungsvertrag kann stehen, dass Du für den Rest der Zeit von der Arbeit freigestellt wirst. Das bedeutet, dass Du nicht mehr zur Arbeit kommen musst, aber trotzdem Lohn bekommst. Das ist grundsätzlich gut für Dich. Du solltest aber aufpassen, was dabei mit Deinem Resturlaub passiert. Die Freistellung kann widerruflich oder unwiderruflich vereinbart werden:
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Die unwiderrufliche Freistellung kann Dein Arbeitgeber nicht mehr zurücknehmen. Dein Chef wird hier aber wahrscheinlich sicher gehen wollen, dass mit der Freistellung auch Dein Urlaub eingelöst wird. Das heißt, dass die Freistellung auf Deinen Urlaub angerechnet wird. Solche Regelungen solltest Du nachverhandeln. Im besten Fall kannst Du aushandeln, dass die Freistellung Deinen Urlaub nicht betrifft. Dann musst Du nicht mehr zur Arbeit kommen, und Dein Resturlaub bleibt davon unberührt. Diesen kannst Du Dir dann auszahlen lassen.
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Wenn Dein Chef Dich “widerruflich” freistellt, bist Du weiterhin auf Abruf. Du hast zwar frei, Dein Chef kann das aber jederzeit zurücknehmen und Dich zur Arbeit verpflichten. Dafür darf er diese Freistellung aber nicht mit Deinem Urlaub verrechnen.
Achte also auch bei der Freistellung auf die genaue Formulierung im Vertrag. Und verhandle gegebenenfalls nach, um Deinen Urlaubsanspruch zu sichern.
3.
Urlaub nehmen oder auszahlen – kann ich wählen?
Wenn Du Dir statt der freien Tage lieber ein Geschenk machen willst, kannst Du Dir Deinen Urlaub auszahlen lassen. Das musst Du allerdings mit Deinem Chef verhandeln – und die Vereinbarung im Aufhebungsvertrag festlegen. Diese Möglichkeiten hast Du:
Du nimmst keinen Urlaub und arbeitest bis zu Deinem letzten Tag durch.
Im Vertrag legt ihr fest, bis wann Du noch arbeiten musst. Bestehe darauf, dass Deine Urlaubstage unberührt bleiben. So muss Dein Chef sie Dir am Ende auszahlen.
Du hast mehr offene Urlaubs- als Arbeitstage bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.
Das kann passieren. Dann hat Dein Chef gar keine Wahl: Er muss Dir Deinen Urlaub - zumindest teilweise - auszahlen. Im Aufhebungsvertrag müsst ihr das so festhalten.
Dein Chef stellt Dich frei.
Hier solltest Du in der Verhandlung mit Deinem Chef darauf bestehen, dass die Freistellung Deinen Urlaub nicht betrifft. Dann kannst Du Dir den Resturlaub auszahlen lassen.
Hinweis
Wie viel Geld Du für Deinen offenen Urlaub bekommst, findest Du hier heraus!
Fazit
Wenn Du Deinen Job beendest, bleibt Dir meistens noch Urlaub. Lass Dir Deine wohlverdienten freien Tage nicht entgehen, weil Du Dich unbedacht auf einen üblen Aufhebungsvertrag einlässt. Das wäre ärgerlich! Zeig den Aufhebungsvertrag einem Anwalt, bevor Du unterschreibst. Wir von cleverklagen können Dir dabei helfen! So sicherst Du Dir die besten Konditionen. Vereinbare noch heute ein kostenloses Erstgespräch.
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