Das Hamburger Modell – Welche Vorteile bietet Dir die stufenweise Wiedereingliederung? | cleverklagen
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Hamburger Modell

Das Hamburger Modell – Welche Vorteile bietet Dir die stufenweise Wiedereingliederung?

Dein Chef oder ein Arzt hat Dir nach langer Krankheit das Hamburger Modell empfohlen? Mit dem Begriff kannst Du wahrscheinlich erstmal wenig anfangen. Das Hamburger Modell ist die “schrittweise Wiedereingliederung in den Betrieb”. So sollst Du Schritt für Schritt wieder fit für den Arbeitsalltag werden.


In diesem Artikel erklären wir Dir, wie das Hamburger Modell funktioniert – und wie es Dir dabei hilft, sanft in Deinen Beruf zurückzukehren.

1.

Was ist das Hamburger Modell?

Das Hamburger Modell ist eine Hilfestellung, wenn Du nach einer langen Krankheit noch nicht hundertprozentig fit bist. Die Idee ist, dass Du Schritt für Schritt wieder in Deinen Arbeitsalltag zurück findest.


Konkret bedeutet das, dass Du nur bestimmte Aufgaben Deines Jobs übernimmst, in Teilzeit arbeitest oder neben der Arbeit noch eine (Physio-)Therapie machst. Du bleibst währenddessen weiter krankgeschrieben und beziehst Krankengeld.


Du hast viel Einfluss darauf, wie Du Deine Arbeit im Hamburger Modell gestaltest. Du arbeitest nur so viel, wie es Deine Gesundheit zulässt. Auch wie lange die schrittweise Wiedereingliederung dauert, hängt davon ab, wie fit Du bist. Das Hamburger Modell kann nur wenige Wochen oder aber maximal sechs Monate dauern.

2.

Wann habe ich einen Anspruch auf das Hamburger Modell?

Einen Anspruch auf das Hamburger Modell hast Du, sobald Du länger als sechs Wochen krank und arbeitsunfähig bist. Du bekommst also bereits Krankengeld. Außerdem musst Du schon wieder ausreichend belastbar sein. Schließlich übernimmst Du währenddessen schon einige Arbeitsaufgaben. Meistens schlägt Dein Arzt, Physiotherapeut oder Chef Dir das Hamburger Modell vor. Du kannst aber auch selbst die Initiative ergreifen und mit Deinem Chef oder einem Arzt über die Wiedereingliederung sprechen.

Dein Chef hat keine Wahl: Wenn Du Dich für das Hamburger Modell entschieden hast, muss er zustimmen. Bekommst Du das Angebot von Deinem Chef, kannst Du selbst entscheiden, ob Du die Wiedereingliederung willst. Dir drohen keine negativen Folgen, wenn Du Nein sagst – auch nicht für Dein Krankengeld.

Wichtig

Im Hamburger Modell wirst Du zu nichts gezwungen! Du kannst jederzeit aussteigen, ohne dass Du Deinen Job verlierst. Wenn Du aussteigst, ändert sich nichts an Deiner Krankschreibung.

3.

Wie kann ich mir die Wiedereingliederung konkret vorstellen?

Wenn Du Dich für das Hamburger Modell entscheidest, musst Du Dich an Deinen Arzt wenden. Das kann Dein Hausarzt sein oder der Arzt, der Dich in Deiner Reha begleitet hat. Zusammen erstellt ihr den sogenannten “Wiedereingliederungsplan”, der alle Schritte festlegt – unter Berücksichtigung Deiner Gesundheit. So kann Dein Arbeitsalltag im Hamburger Modell konkret aussehen:

  • Du arbeitest in Teilzeit.

    Dabei beginnst Du mit wenigen Arbeitsstunden, die im Verlauf mehr werden. Du bestimmst, wie viel geht!

  • Du übernimmst nur einen Teil Deiner üblichen Aufgaben.

    Auch Deine Aufgaben werden mit der Zeit angepasst.

  • Neben der Arbeit machst Du eine Physiotherapie oder Ähnliches.

  • Auch psychologische Betreuung ist möglich.


Wenn Du merkst, dass Du gerne weniger oder mehr arbeiten möchtest, kannst Du den Plan in Absprache mit Deinem Arzt jederzeit anpassen.

Die Idee ist, dass Du am Ende der Wiedereingliederung wieder voll und ganz an Deinem Arbeitsplatz einsteigen kannst. Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Rentenversicherung zustimmt. Wenn Du schon früher wieder Vollzeit arbeiten kannst, ist das Hamburger Modell automatisch abgeschlossen.

4.

Welche Vorteile bietet mir das Hamburger Modell?

Wenn Du das Hamburger Modell mitmachst, kann Dein Chef damit rechnen, dass Du bald wieder voll einsteigst. Er muss sich nicht nach jemandem neuem für Deine Stelle umschauen. Das Hamburger Modell bietet aber noch einige weitere Vorteile für Dich:

  • Du wirst nicht direkt so stark belastet und verringerst Dein Risiko, wieder krank zu werden.

    Denn Du nimmst Deine Arbeit stufenweise und unter ärztlicher Betreuung wieder auf.

  • Das Hamburger Modell kann Deiner psychischen Gesundheit zugutekommen.

    Du gewinnst wieder Vertrauen in Deine Kompetenz und sparst Dir außerdem den Stress, von Null auf Hundert einzusteigen.

  • Du bist umgeben von Deinen Kollegen und fühlst Dich wieder als ein Teil des Teams.

    Nette Kollegen können auch beim Genesungsprozess helfen.


Am Ende entscheidest Du, ob das Hamburger Modell das Richtige für Dich ist. Dir drohen keine Nachteile, wenn Du Dich dagegen entscheidest. Dein Chef darf Dich nicht kündigen, weil Du sein Angebot ablehnst. Wenn er das trotzdem tut, macht Dein Chef sich angreifbar. Mit einer Klage gegen die Kündigung hast Du dann gute Chancen. Wir von cleverklagen helfen Dir dabei. Vereinbare noch heute ein kostenfreies Erstgespräch.

5.

Bekomme ich Gehalt?

Du bekommst im Hamburger Modell zwar Geld, aber streng genommen kein Gehalt. Du bekommst weiterhin Krankengeld, das Dir die Krankenkasse zahlt. Zur Erinnerung: Beim Krankengeld kriegst Du monatlich nur 70 Prozent Deines Bruttogehalts für maximal 78 Wochen. Außerdem ist es ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 120,75 Euro pro Tag (Wert 2024) begrenzt.


Offiziell leistest Du im Hamburger Modell keine Arbeitsleistung. Dafür bestimmst Du zusammen mit einem Arzt selbst, wie viel Du arbeitest und Du kannst jederzeit vom Hamburger Modell zurücktreten. Erst wenn Du wieder gesund bist und Vollzeit arbeitest, bekommst Du wieder Dein normales Gehalt.


Dein Anspruch auf Krankengeld verlängert sich durch das Hamburger Modell leider nicht. Wenn Dein Krankengeld ausläuft, kannst Du die schrittweise Wiedereingliederung aber trotzdem mitmachen. Dann bekommst Du unter Umständen Arbeitslosengeld. Und das, obwohl Du weiterhin angestellt und arbeitsunfähig bist.

Fazit

Wie Du siehst, hat das Hamburger Modell seine Vorteile. Ob es Dir etwas bringt, musst Du selbst entscheiden. Wenn Du die schrittweise Wiedereingliederung ablehnst, darf Dein Chef Dich nicht deswegen kündigen. Wenn er das trotzdem tut, solltest Du Dich wehren und gegen die Kündigung klagen. Wir von cleverklagen helfen Dir dabei. In einem kostenfreien Erstgespräch können wir Dich zu Deinen Möglichkeiten beraten.

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