Deine Kündigungsfrist beträgt “sechs Wochen zum Quartalsende”? Wir erklären es Dir! | cleverklagen
Ratgeber

Kündigung - 6 Wochen zum Quartalsende

Deine Kündigungsfrist beträgt “sechs Wochen zum Quartalsende”? Wir erklären es Dir!

Die Formulierung “sechs Wochen zum Quartalsende” findest Du häufig in Tarif- und Arbeitsverträgen. Es geht um Deine Kündigungsfrist. Aber was heißt das? Wann musst Du kündigen, um das “Quartalsende” nicht zu verpassen? Wir beantworten alle Deine Fragen!

1.

Was bedeutet eine Kündigungsfrist von “sechs Wochen zum Quartalsende”?

Wenn Du diese Formulierung in Deinem Tarif- oder Arbeitsvertrag findest, dann kannst Du nur zu vier Terminen im Jahr kündigen:

  • zum 31. März
  • zum 30. Juni
  • zum 30. September
  • und zum 31. Dezember.


Dein Arbeitsverhältnis endet an einem dieser Tage.


Da Deine Frist sechs Wochen beträgt, muss Deine Kündigung mindestens sechs Wochen vorher bei Deinem Chef ankommen.

Sehr wichtig: Solltest Du diese Frist verpasst haben, musst Du weitere drei Monate arbeiten (eben ein Quartal länger). Selbst wenn Du nur einen Tag zu spät gekündigt hast!

Was ist ein “Quartal”?

Ein “Quartal” ist ein Viertel eines Kalenderjahres. Es gibt vier Quartale. Ein Quartal dauert immer drei Monate.

Quartal Beginn Ende
1. Quartal (Q1) 1. Januar 31. März
2. Quartal (Q2) 1. April 30. Juni
3. Quartal (Q3) 1. Juli 30. September
4. Quartal (Q4) 1. Oktober 31. Dezember

2.

Wann muss ich spätestens kündigen?

Du solltest Deine Kündigung am besten früher als notwendig abgeben. Warte nicht auf den allerletzten Tag! So bist Du immer auf der sicheren Seite. Allerdings verfrüht das nicht das Ende Deines Arbeitsverhältnisses.

Du musst allerspätestens:

  • am 17. Februar kündigen, um am 31. März den letzten Arbeitstag zu haben (1. Quartal). Achtung: In einem Schaltjahr ist es der 18. Februar!
  • am 19. Mai kündigen, um am 30. Juni den letzten Arbeitstag zu haben (2. Quartal)
  • am 19. August kündigen, um am 30. September den letzten Arbeitstag zu haben (3. Quartal)
  • am 19. November kündigen, um am 31. Dezember den letzten Arbeitstag zu haben (4. Quartal)
Beispiele

Lydia kündigt am 10. Januar, obwohl sie noch keinen neuen Job hat. Sie hat aber noch relativ viel Zeit, sich nach etwas Neuem umzusehen. Denn ihren letzten Arbeitstag hat sie erst am 31. März.


Lukas hat einen tollen Job angeboten bekommen und nimmt ihn an. Der Job soll im Juli beginnen. Er kündigt seinen alten Job aber dummerweise erst am 21. Mai. Damit ist die Frist für das Quartal schon abgelaufen, und er muss noch bis zum 30. September arbeiten!

Eine Eselsbrücke

Diese Eselsbrücke kannst Du Dir leicht merken: Ist der letzte Tag des Quartals ein Mittwoch, musst Du auch an einem Mittwoch kündigen, nur sechs Wochen vorher!

3.

Wie formuliere ich meine Kündigung, wenn ich zum Quartalsende aufhöre?

Du weißt jetzt, wann Du kündigen musst. Aber wie drückst Du Dich im Kündigungsschreiben korrekt aus? Hier eine einfache Formulierungshilfe:

"Hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächsten Quartalsende. Damit endet das Arbeitsverhältnis (sechs Wochen zum Quartalsende) am (Hier das Datum des Quartalsendes einfügen, siehe Tabelle oben). Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt."

Beispiel

Du weißt schon länger, dass Du kündigen willst. Du schreibst Deine Kündigung ein paar Tage früher, als unbedingt notwendig: am 12. Mai. (Frist wäre am 19. Mai). Du musst zum Quartalsende kündigen. Dann kannst Du das so formulieren:


"Hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächsten Quartalsende. Damit endet das Arbeitsverhältnis (sechs Wochen zum Quartalsende) am 30.06.2024. Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt."

4.

Auch Dein Chef muss diese Kündigungsfrist einhalten!

Sollte Dein Chef sich nicht an die Kündigungsfristen gehalten haben, ist seine Kündigung ungültig. Auch wenn er sie falsch berechnet hat, kann er Dir nicht einfach so kündigen. Du hast sehr viele Rechte als Arbeitnehmer, die Dir vielleicht gar nicht alle klar sind. Wenn Du diese Rechte geltend machst, kannst Du Dir Deinen Job wieder holen oder eine dicke Abfindung bekommen!


Dafür solltest Du Dir einen Anwalt holen. Bei cleverklagen bekommst Du eine kostenlose Beratung. Melde Dich hier für den kostenfreien Rückruf. Informiere Dich noch heute, solltest Du vermuten, dass Dein Chef Deine Kündigung vermasselt hat.

Fazit

Eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende erfordert gute Planung. Verpasst Du Deine Frist, verlängert sich Deine Arbeit um ein weiteres Quartal. Auch Dein Chef muss diese Frist einhalten – tut er das nicht, kannst Du Dich wehren. Nutze Deine Rechte und handle rechtzeitig, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Wir helfen Dir gerne dabei!

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