Steuern sparen mit der Fünftelregelung

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Abfindung musst Du versteuern. Die (oft) hohe Summe lässt Deinen Steuersatz ansteigen!
- Mithilfe der Fünftel-Regelung kannst Du die Abfindungssumme steuerlich über Fünf Jahre verteilen - dann bleibt Dein Steuersatz niedriger und Du musst weniger Steuern zahlen.
- Die Abfindung bekommst Du natürlich trotzdem auf einen Schlag ausgezahlt.
- Abgaben musst Du nicht zahlen: Es fallen keine Beiträge für Krankenkasse, Rentenversicherung, etc. an!
- Hol Dir am besten einen Steuerberater für Deine Einkommensteuererklärung und weise ihn auf die Fünftel-Regelung hin.
In diesem Ratgeber
1
Was ist die Fünftelregelung ?
2
Welche Voraussetzungen müssen für die Fünftelregelung erfüllt sein?
3
Wie wendest Du die Fünftel-Regelung an?
Mit der Fünftel-Regelung kannst Du bares Geld sparen! Wenn Du eine Abfindung bekommst, musst Du darauf Steuern zahlen. Das kann teuer werden. Doch die Fünftel-Regelung erlaubt es Dir, den Steuersatz zu senken!
In diesem Artikel erklären wir Dir die Fünftelregelung ganz einfach und verständlich. Finde heraus, wie sie funktioniert und wie sie Dir helfen kann, weniger Steuern zu zahlen.
1.
Was ist die Fünftelregelung ?
Die Fünftelregelung ist eine Möglichkeit, um bei einer Abfindung Steuern zu sparen.
Leider musst Du Deine Abfindung versteuern. Die Abfindung ist meistens ein sehr hoher Geldbetrag. Dieser Betrag führt dazu, dass Dein Steuersatz in der Steuerperiode stark ansteigt. Du “verdienst” viel mehr Geld als sonst - und deswegen kann es sein, dass Du prozentual mehr Steuern zahlen musst!
Da kommt die Fünftelregelung ins Spiel: Das Gesetz bietet die Möglichkeit “so zu tun”, als würde die Abfindung auf fünf Jahre verteilt ausgezahlt werden. Du bekommst die Abfindung trotzdem auf einen Schlag. Nur bei der Berechnung der Steuern wird die Abfindung fiktiv auf fünf Jahre verteilt.
Dadurch verhinderst Du, dass Du in einem Jahr besonders viel verdienst und Dein Steuersatz hochschnellt. Ein höherer Steuersatz bedeutet, dass Du höhere Prozente Deines Einkommens (und Deiner Abfindung) versteuern musst – es geht also um bares Geld!
Keine Sorge
Keine Sorge: Du bekommst Deine Abfindung trotzdem auf einen Schlag. Nicht über fünf Jahre verteilt. Die Fünftel-Regelung ist ein bürokratischer Kniff, der keine Auswirkung auf die eigentliche Auszahlungsdauer hat.
Beispiel
Du bekommst eine Abfindung von 50.000 Euro. Wenn Du diese ganz normal versteuern würdest, müsstest Du in unserem Beispiel 20.000 Euro an Steuern zahlen. Bei der Fünftelregelung wird die Abfindung auf fünf Jahre verteilt. Der jährliche Wert beträgt also für die Berechnung 10.000 Euro pro Jahr. Dadurch sinkt die Steuerlast und Du musst nur noch circa. 12.000 Euro an Steuern zahlen. So sparst Du 8.000 Euro!
Hinweis
Wenn Dir Begrifflichkeiten wie “Steuersatz” Kopfschmerzen bereiten, lies unseren Artikel zur Steuer durch. Wir erklären alles rund ums Thema ganz einfach, damit man endlich mal wirklich durchblickt.
2.
Welche Voraussetzungen müssen für die Fünftelregelung erfüllt sein?
Damit die Fünftelregelung für Dich gilt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
-
Die Abfindung muss eine einmalige Zahlung sein! Wenn sie in Raten gezahlt wird, oder regelmäßig ausgezahlt wird, dann kannst Du die Fünftel-Regelung nicht benutzen.
-
Mit der Abfindung darf kein ausstehender Arbeitslohn gezahlt werden oder Urlaubstage ausgeglichen werden. Die Abfindung darf nur dazu dienen, das Ende des Arbeitsverhältnisses finanziell abzufedern. Falls noch Lohn oder Urlaub ausstehen, müssen diese Zahlungen separat passieren. Die werden dann aber auch wie Dein normaler Lohn versteuert.
3.
Wie wendest Du die Fünftel-Regelung an?
Die Fünftel-Regelung muss in Deiner Steuererklärung eingetragen werden. Du kannst das selbst machen oder einem Steuerberater überlassen:
Selbst machen
Als Angestellter hast Du vermutlich wenig Erfahrung mit der Steuererklärung. Das Ganze ist aber machbar, wenn Du etwas Zeit und Geduld investierst. Du kannst die Unterlagen im offiziellen Online-Portal des Bundes “Elster” finden und ausfüllen. Du musst in der Steuererklärung deutlich machen, dass Du die Fünftelregelung anwenden willst. Dafür musst Du in der Anlage “N” der Einkommensteuererklärung ein Kreuz setzen. Das Ganze ist nicht ganz unkompliziert, und es gibt einige Fallstricke. Daher raten wir Dir, Hilfe von einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen.
Beratung durch einen Steuerberater
Wir raten Dir, Dich von einem Steuerberater unterstützen zu lassen. Ein erfahrener Steuerberater kann Dir die größtmögliche Ersparnis herausholen – so bekommst Du mehr von Deiner Abfindung! Außerdem sparst Du Dir den Ärger mit dem bürokratischen Wust, den eine Steuererklärung bedeutet. Such Dir einfach im Internet oder über Empfehlung von Freunden ein Steuerbüro aus – ein Anruf dort genügt.
Hinweis
Wenn Du mehr über die Steuererklärung bei Abfindung lesen willst, schau in den Artikel.
Fazit
Eine Abfindung ist eine feine Sache – sie erleichtert Dir die Zeit nach einer Kündigung und lindert Sorgen ums finanzielle Überleben. Umso ärgerlicher, dass ordentlich Steuern darauf fällig werden! Glücklicherweise erlaubt es die “Fünftelregelung”, diese Steuerlast zu senken. Hol Dir am Besten professionelle Hilfe bei der Durchsetzung der Fünftelregelung. Bei allen anderen Fragen rund um Deine Kündigung kannst Du Dich gerne bei unseren Partneranwälten melden. Sie helfen Dir gerne in einer kostenfreien Erstberatung.
Cookie Kategorien
Diese Website verwendet Cookies zu Funktions- und Statistikzwecken. Durch Klicken auf „Alle Erlauben“ bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist und erlaubst uns, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung. Dort kannst Du auch Deine Einwilligung jederzeit ändern.
Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.
Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).
Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.
Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.