Abfindung: Musst Du an die Sozialversicherung zahlen? | cleverklagen
Ratgeber

Abfindung – Sozialversicherung

Abfindung: Musst Du an die Sozialversicherung zahlen?

Du darfst Dich bald über eine Abfindung freuen und malst Dir schon aus, was Du Dir von dem Geldsegen gönnen wirst. Aber bleibt Dir überhaupt der volle Betrag? Oder musst Du ungeheure Summen an Deine Sozialversicherung zahlen? Alles rund ums Thema Abfindung und Sozialversicherung erfährst Du hier!

1.

Ist meine Abfindung Sozialversicherungsfrei?

Ja! Deine Abfindung ist sozialversicherungsfrei. Du musst davon keine Abgaben an die Sozialversicherung zahlen. Aber Achtung: Es gibt ein paar Ausnahmen. Da werden doch Abgaben fällig. Wir erklären Dir im nächsten Absatz, wann das der Fall ist.


Wenn Deine Abfindung noch gar nicht steht, raten wir Dir, einen Anwalt zur Hilfe zu holen. Aus zwei Gründen:

  • Ein Anwalt kann dafür sorgen, dass alle Formulierungen richtig sind. So fallen sicher keine Abgaben ab. Du sparst bares Geld.
  • Ein Anwalt kann Dir eine viel höhere Abfindung verhandeln, als Du alleine. Anwälte kennen die Regeln, Tricks und Kniffe.


Wir helfen Dir gerne. Wenn Du gerade dabei bist, eine Abfindung zu verhandeln, melde Dich bei uns. Hier kannst Du Dich für ein kostenfreies Beratungsgespräch am Telefon anmelden. Einer unserer Anwälte ruft Dich dann zu Deinem Wunschtermin zurück. Gemeinsam besprechen wir Deine Situation. Wir erklären Dir, wie hoch Deine Abfindung ausfallen kann!

Aufgepasst!

Deine Abfindung ist zwar sozialversicherungsfrei, Steuern musst Du aber zahlen! Mit Deiner Steuererklärung kannst Du Dir aber einen Teil der Abfindung zurückholen. Wie das geht, erklären wir Dir hier.

2.

Wann werden doch Sozialabgaben auf meine Abfindung fällig?

Deine Abfindung ist eine “unechte” Abfindung

Das ist der Fall, wenn Dein Chef Dir mit dem Geld noch nicht angerechnete Arbeit, Urlaub oder Prämien auszahlt. Selbst wenn Dein Chef diese Zahlung eine Abfindung nennt, musst Du Sozialabgaben zahlen.


Manchmal ist es nicht einfach zu unterscheiden, ob die Abfindung “echt” oder “unecht” ist. Beispiel für “unechte” Abfindungen sind:

  • Du bekommst eine einmalige Zahlung, die nichts mit dem Ende Deines Jobs zu tun hat.
  • Du bekommst bei einer Änderungskündigung eine Prämie.
  • Du wechselst von Vollzeit in Teilzeit und bekommst dafür eine Prämie.
Du gewinnst eine Kündigungsschutzklage und bekommst nachträglich Lohn

Wenn Du erfolgreich gegen eine Kündigung klagst, kriegst Du eine Abfindung oder aber Deinen Job zurück. Teilweise muss Dein Chef Dir auch Lohn nachzahlen. Diese Zahlung ist keine Abfindung, daher fallen Sozialabgaben an.

Hinweis

Wenn Du eine Abfindung bekommst, solltest Du sie unbedingt getrennt von Geld für offenen Urlaub, Arbeit oder Prämien regeln!

Fazit

Damit Dir möglichst viel von Deiner Abfindung bleibt, solltest Du auf Nummer sicher gehen! Mit dem falschen Vertrag schmeißt Du Dein Geld bloß aus dem Fenster. Ein Anwalt kann Deinen Aufhebungsvertrag entsprechend anpassen. Vereinbare noch heute ein kostenfreies Beratungsgespräch mit uns. Wir von cleverklagen sind für Dich da.

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