Kündigungsfristen in der Ausbildung: Was gilt für Azubis? | cleverklagen
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Ausbildung - Kündigungsfrist

Kündigungsfristen in der Ausbildung: Was gilt für Azubis?

Manchmal passiert es, dass man sich anders entscheidet. Du hast eine Ausbildung angefangen und merkst, dass sie doch nicht das Richtige für Dich ist?


Wenn Du Deinen Ausbildungsplatz kündigen willst, kommst Du nicht an der Kündigungsfrist vorbei. Jetzt geht es vor allem um folgende Frage: Bist Du noch in der Probezeit oder nicht mehr?

1.

Kündigung vor Beginn der Ausbildung und in der Probezeit

Die Probezeit ist für Dich eine Testphase. In der Ausbildung ist die Probezeit zwischen einem und vier Monate lang. In diesem Zeitraum kannst Du ganz unkompliziert ohne Kündigungsfrist aufhören. Eine Kündigung musst Du Deinem Chef aber trotzdem geben. Das gleiche gilt, wenn Du Dich schon vor Beginn der Ausbildung anders entscheidest.

2.

Kündigungsfrist nach der Probezeit

Willst Du die Berufsausbildung nach der Probezeit an den Nagel hängen? Dann kannst Du das mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen ohne Probleme machen. Sobald Du die Kündigung abgibst, fängt die Frist an zu laufen. In den vier Wochen musst Du dann noch weiter zur Ausbildung kommen. Schau am besten nochmal in Deinen Vertrag. Manchmal gibt es festgelegte Tage wie den 15. oder das Ende des Monats, zu denen die Frist aufhört.

Hinweis

Wenn Du im gleichen Beruf einfach nur den Betrieb wechseln willst, ist eine “normale” Kündigung nicht für Dich möglich. Wenn Du “normal” kündigst, dann musst Du die Ausbildung beenden. Dann kannst Du nur in einem anderen Beruf eine Ausbildung anfangen oder etwas komplett anderes starten. Hier bleibt Dir nur eine fristlose Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag. Schau dazu am Besten in diesen Artikel rein.

Fazit

In der Ausbildung hängt die Kündigungsfrist davon ab, ob Du noch in der Probezeit bist. Während der Probezeit kannst Du sofort kündigen, ohne Frist. Nach der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen, während der Du weiterhin im Betrieb arbeiten musst. Beachte auch, dass ein Wechsel des Betriebs im selben Beruf oft nur mit einem Aufhebungsvertrag oder einer fristlosen Kündigung möglich ist. Lies Deinen Vertrag genau und überlege, wie Du am besten vorgehst!

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