Selbst kündigen in der Ausbildung? Was Azubis beachten müssen! | cleverklagen
Ratgeber

Kündigen in der Ausbildung

Selbst kündigen in der Ausbildung? Was Azubis beachten müssen!

Der Betrieb passt nicht, die Ausbildung ist nicht die Richtige oder ein Studium doch interessanter? Welche Gründe Du auch haben magst: Je nach Situation hast Du unterschiedliche Optionen, Deine Kündigung einzureichen. In diesem Artikel zeigen wir Dir alle.

1.

Ausbildung kündigen - welche Möglichkeiten habe ich?

Als Azubi hast Du vier unterschiedliche Möglichkeiten, Deinen Ausbildungsplatz zu kündigen:

  1. Die Probezeit: Während der Probezeit kannst Du jederzeit kündigen.
  2. Die ordentliche Kündigung: Nach der Probezeit darfst Du nur kündigen, wenn Du in einem anderen Beruf ausgebildet werden willst oder die Ausbildung komplett aufgibst.
  3. Der Aufhebungsvertrag: Willst Du nur den Betrieb wechseln, musst Du Dich mit Deinem Chef einigen. Einfach kündigen und wechseln geht nicht. Hier findest Du alle Infos.
  4. Die fristlose Kündigung: Wenn etwas Schlimmes vorgefallen ist, kannst Du fristlos kündigen. Dann darfst Du sogar den Betrieb wechseln. Lies hier nach.


Je nachdem, in welcher Phase der Ausbildung Du Dich befindest oder was Dein Ziel nach der Kündigung ist, kannst Du einen der unten erklärten Wege wählen.

Wichtig

Wenn Du noch unter 18 bist, haben Deine Erziehungsberechtigten grundsätzlich ein Mitspracherecht und müssen vorher informiert werden. Du brauchst deren Erlaubnis.

2.

Kündigen in der Probezeit?

Die Probezeit ist eine Testrunde für Dich. Sie ist mindestens einen und maximal vier Monate lang. In dieser Zeit kannst Du die Ausbildung jederzeit sofort beenden. Einen Grund musst Du nicht sagen. Du musst dafür nur eine schriftliche Kündigung abgeben.

3.

Die “ordentliche” Kündigung - Normal Kündigen mit Einhaltung der Kündigungsfrist!

Du kannst Deine Ausbildung mit einer normalen Kündigung (auch “ordentliche” Kündigung genannt) beenden. Dafür musst Du die Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten. Dabei wird aber wirklich Deine gesamte Ausbildung beendet. Du kannst dann nicht in einem anderen Betrieb weitermachen.


Es gibt nur zwei erlaubte Gründe für eine ordentliche Kündigung:

  1. Du willst Dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen.
  2. Du willst die Ausbildung komplett beenden.


Ein anderer Grund wird nicht akzeptiert. Willst Du einfach nur den Betrieb wechseln, dann geht das mit einer ordentlichen Kündigung nicht .

4.

Der Aufhebungs­vertrag - Du einigst Dich mit Deinem Chef!

Wenn Dein Plan ein Betriebswechsel ist, dann kannst Du das mit einem Aufhebungsvertrag machen. Einen Aufhebungsvertrag verhandelst Du gemeinsam mit Deinem Ausbilder. Dein Betrieb muss also mit einem Wechsel einverstanden sein. Er kann auch Nein sagen.


Im Aufhebungsvertrag kannst du verschiedene Regelungen treffen. So kannst Du zum Beispiel auch die Kündigungsfrist verkürzen oder streichen lassen, wenn ihr das so beschlossen habt.


Wir empfehlen Dir, Deinen Ausbilder in einer ruhigen Minute persönlich anzusprechen. Erkläre ihm freundlich Deine Lage und warum Du den Betrieb wechseln möchtest.

5.

Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund!

Eine fristlose Kündigung kannst Du nur in Ausnahmesituationen wählen. Du brauchst einen wichtigen Grund für diese Kündigung. Das können Dinge sein wie:

  • viele unbezahlte Überstunden
  • Mobbing, Körperverletzung oder sexuelle Belästigung
  • Dein Ausbilder bringt Dir überhaupt nichts bei


Diese Kündigung gilt sofort. Du musst dann nicht mehr zu Deinem Ausbildungsplatz kommen. Du musst die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nachdem der Kündigungsgrund passiert ist (also zum Beispiel das übergriffige Verhalten Deines Chefs) einreichen. Sonst ist sie nicht mehr gültig!

6.

Wie schreibe ich die Kündigung?

Es gibt ein paar grundsätzliche Regeln, die für jede Kündigung gelten.


Die musst Du immer einhalten:

  • Deine Kündigung musst Du ausgedruckt und (per Hand) unterschrieben Deinem Ausbilder übergeben. Mit einer Mail oder SMS kannst Du nicht kündigen.
  • Der Inhalt der Kündigung muss einfach und deutlich zu erkennen sein - benutze am Besten das Wort “Kündigung”.
  • Das Schreiben muss an Deinen Ausbilder gerichtet sein. Seine Anschrift muss oben auf dem Blatt stehen.
  • Du solltest dringend das Datum angeben, zu dem Du aufhören möchtest. Also quasi Deinen letzten Arbeitstag. Aber keine Sorge: solltest Du es falsch berechnet haben oder vergessen, wird die Kündigung nicht unwirksam, sondern automatisch auf “fristgerecht” ausgelegt.


Wir haben Dir zu den Regeln einen ausführlichen Artikel geschrieben. Sobald Du den gelesen hast, kann nichts mehr schief laufen.

Fazit

Wir hoffen, dass Dir der Artikel weitergeholfen und mehr Klarheit über das Thema gegeben hat. Wir wünschen Dir das Beste für den weiteren Weg!

Wir nutzen Cookies

Cookies werden für die Personalisierung von Anzeigen verwendet. Durch Klicken auf 'Alle Erlauben' bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Cookie Kategorien

Diese Website verwendet Cookies zu Funktions- und Statistikzwecken. Durch Klicken auf „Alle Erlauben“ bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist und erlaubst uns, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung. Dort kannst Du auch Deine Einwilligung jederzeit ändern.

Notwendig

>

Präferenzen

>

Statistik

>

Marketing

>

Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.

Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).

Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.

Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.

Notwendig

Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.

Präferenzen

Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).

Statistik

Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.

Marketing

Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.