Aufhebungsvertrag für Azubis: Was sind Deine Vor- und Nachteile?

Das Wichtigste in Kürze
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Mit einem Aufhebungsvertrag kannst Du Deine Ausbildung beenden. Dafür müssen Du und Dein Ausbilder zustimmen.
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Du kannst mit einem Aufhebungsvertrag auch den Betrieb wechseln. Wenn Du kündigst, musst Du die gesamte Ausbildung abbrechen und etwas anderes machen.
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Mit einem Aufhebungsvertrag kannst Du die Kündigungsfrist umgehen: Dein Chef und Du können das Ende Deiner Ausbildung so legen, wie es euch zeitlich passt.
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Achtung: Dein Chef will Dich loswerden und bietet Dir einen Aufhebungsvertrag an? Nicht sofort unterschreiben! Dein Chef darf Dir nämlich nur in absoluten Ausnahmefällen kündigen. Er kann Dich also kaum loswerden. Deswegen sollte der Aufhebungsvertrag eine ordentliche Abfindung enthalten, damit Du ihn annimmst.
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Achtung: Unter Umständen verhängt Dir die Agentur für Arbeit eine Sperre fürs Arbeitslosengeld. Dann bekommst Du bis zu 12 Wochen kein Geld!
In diesem Ratgeber
1
Aufhebungsvertrag in der Ausbildung - was macht ihn aus?
2
Ausbildungsplatz mit Aufhebungsvertrag verlassen – Deine Vorteile
3
Achtung, wenn Dein Chef einen Aufhebungsvertrag anbietet!
4
Wenn Dir die fristlose Kündigung droht, lohnt sich ein Aufhebungsvertrag!
5
Schritt für Schritt zum Aufhebungsvertrag: Wie gehst Du vor?
Dein Ausbildungsplatz ist doch nichts für Dich? Du hast immer die Möglichkeit, Dich neu zu orientieren. Dafür musst Du Deinen Ausbildungsplatz aber erstmal aufgeben - Ist ein Aufhebungsvertrag der richtige Weg?
In diesem Artikel erklären wir Dir die Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags für Azubis.
1.
Aufhebungsvertrag in der Ausbildung - was macht ihn aus?
Um die Vor- und Nachteile zu verstehen, müssen wir erstmal klären, was einen Aufhebungsvertrag überhaupt ausmacht:
Es gibt drei Möglichkeiten, wie Du Deine Ausbildungsstelle beenden kannst:
- mit einem “Aufhebungsvertrag”
- einer “fristlosen”
- pder einer “ordentlichen” Kündigung:
Nach Ablauf der Probezeit kann ein Ausbildungsplatz nur noch unter sehr strengen Bedingungen gekündigt werden. Wenn Du ordentlich kündigst, musst Du gleichzeitig Deine ganze Ausbildung aufgeben. Du kannst dann nur eine Ausbildung in einem neuen Beruf anfangen. Wenn Du einfach nur den Betrieb wechseln, aber nicht die Ausbildung aufgeben willst, kommt eine ordentliche Kündigung nicht in Frage. Du kannst fristlos kündigen, dafür müssen aber wirklich schlimme Sachen in der Ausbildung passiert sein.
Da kommt jetzt der Aufhebungsvertrag ins Spiel. Denn im Vergleich zur Kündigung gibt es hier nämlich keine Einschränkungen! Du und Dein Chef müssen beide dem Vertrag zustimmen, um das Ausbildungsverhältnis zu beenden. Dafür habt ihr große Freiheiten bei der Gestaltung des Vertrages: Ihr müsst zum Beispiel keine Kündigungsfristen einhalten!
Dein Ausbilder hat Dir einen Aufhebungsvertrag vorgelegt? Achtung, nicht unterschreiben. Du solltest Dir erst professionelle Beratung holen. Unsere Anwälte helfen Dir gerne. Hier kannst Du Dich für eine kostenfreie Beratung am Telefon anmelden.
2.
Ausbildungsplatz mit Aufhebungsvertrag verlassen – Deine Vorteile
Bei einem Aufhebungsvertrag hast Du Möglichkeiten, die Du bei einer Kündigung nicht hast. Vor allem dann, wenn Du selbst aufhören willst.
Du kannst sofort aufhören!
Mit einem Aufhebungsvertrag kannst Du den letzten Arbeitstag frei wählen. Bei einer Kündigung musst Du die Kündigungsfrist einhalten. Das Ausbildungsverhältnis ist dann erst beendet, wenn die Frist abläuft. Das bedeutet, du musst im schlimmsten Fall noch Wochen nach Deiner Kündigung zur Ausbildung antanzen! Mit einem Aufhebungsvertrag lässt sich diese Frist umgehen! Das ist praktisch, wenn Du schnell raus willst.
Mit einem Aufhebungsvertrag kannst Du den Betrieb wechseln, ohne die ganze Ausbildung aufzugeben!
Du kannst mit einem Aufhebungsvertrag den Betrieb wechseln und die Ausbildung woanders weiter machen. Kündigst Du den Ausbildungsplatz, hat das zur Folge, dass Du die Berufsausbildung komplett beendest und eine andere Ausbildung machen musst!
3.
Achtung, wenn Dein Chef einen Aufhebungsvertrag anbietet!
Auch Dein Chef kann Dir einen Aufhebungsvertrag vorschlagen. Sei Dir aber bewusst, dass er damit wahrscheinlich eigene Interessen verfolgt: Für Deinen Chef ist es so gut wie unmöglich, Dir zu kündigen. Du genießt nämlich besonderen Kündigungsschutz. Deswegen schlagen viele Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vor, um das Ausbildungsverhältnis unkompliziert beenden zu können. Sobald Du den Aufhebungsvertrag unterschreibst, verzichtest Du auf Deinen Kündigungsschutz.
Manchmal versuchen Chefs, den Aufhebungsvertrag als tollen Deal zu verkaufen, oder setzen ihre Auszubildenden unter Druck, diesen sofort zu unterschreiben. Lass Dich nicht zu etwas drängen! Nimm Dir Zeit, um Dich zu entscheiden. Du kannst auch ablehnen und Deine Stelle behalten.
Melde Dich in so einer Situation bei uns! Wir können Dir direkt im ersten Gespräch sagen, was für Dich die beste Entscheidung ist. Und das komplett kostenfrei.
Hol Dir eine Abfindung und ein super Arbeitszeugnis!
Wenn Du grundsätzlich einverstanden bist, Deinen Ausbildungsplatz aufzugeben, kann ein Aufhebungsvertrag sich lohnen! Du bist in einer sehr guten Verhandlungsposition. Dein Chef will, dass Du gehst, kann Dich aber nicht ohne Dein Einverständnis loswerden.
Das heißt: Du kannst die Konditionen bestimmen, zu denen Du bereit bist, den Ausbildungsplatz aufzugeben. Deswegen kannst Du mit ein bisschen Verhandlungstalent eine schöne Abfindung aushandeln. Du solltest für den Verlust des Platzes finanziell entschädigt werden. Im gleichen Zug kannst Du auch ein sehr gutes Arbeitszeugnis verlangen. Damit hast Du dann keine Probleme, einen neuen Ausbildungsplatz zu finden.
4.
Wenn Dir die fristlose Kündigung droht, lohnt sich ein Aufhebungsvertrag!
Wenn Du fristlos gekündigt werden sollst, kann sich ein Aufhebungsvertrag lohnen. Eine fristlose Kündigung ist nur erlaubt, wenn Du richtigen Mist gebaut hast. Und das sieht bei zukünftigen Bewerbungen schlecht aus! In einem Aufhebungsvertrag steht kein Kündigungsgrund. Damit machst Du Dir das Leben leichter, wenn Du Dich auf eine neue Stelle bewirbst. Bei einer fristlosen Kündigung geht die Augenbraue eines neuen Ausbilders im Bewerbungsgespräch nämlich schon mal hoch.
Aber Achtung: Nur weil Dein Chef Dir eine fristlose Kündigung um die Ohren pfeffern will, heißt das noch lange nicht, dass er das machen darf! Denn dafür muss schon etwas sehr Schlimmes passiert sein. Wenn eine fristlose Kündigung im Raum steht, melde Dich sofort bei einem Anwalt. Der kann erkennen, ob Dein Chef damit durchkommen kann oder nicht, und Dir zeigen, wie Du Dich wehren kannst. Wir bieten Dir für solche Fälle ein kostenfreies Erstgespräch an, in dem wir alle weiteren Schritte zusammen besprechen können.
5.
Schritt für Schritt zum Aufhebungsvertrag: Wie gehst Du vor?
Hast Du Dich entschlossen, Dein Ausbildungsverhältnis mit Aufhebungsvertrag zu beenden, solltest Du diese Schritte einleiten:
- Mach Dir darüber Gedanken, welche Punkte Du im Aufhebungsvertrag geregelt haben willst und notiere sie. Bereite Dich auf ein Gespräch mit einem Ausbilder vor. Das wird Dir Sicherheit geben.
- Sprich Deinen Ausbilder in einer ruhigen Minute an. Wenn euer Verhältnis nicht so gut ist, kannst Du ihm natürlich auch einen Brief oder eine Mail schreiben. Wir empfehlen aber eine persönliche Aussprache, damit zeigst Du Respekt und es gibt weniger Raum für Missverständnisse.
- Wenn er mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden ist, kannst Du einen Entwurf mit den wichtigsten Punkten schreiben und ihm schicken. Wir empfehlen Dir, den Entwurf zusammen mit einer Fachperson zu schreiben oder prüfen zu lassen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Dir dabei unter die Arme greifen. Dein Chef gibt Dir dann Feedback und ihr verhandelt, bis der Vertrag für euch beide passt.
- Dann fehlen nur noch die Unterschriften und der Aufhebungsvertrag ist abgeschlossen.
Wenn der Vertrag einmal unterschrieben ist, gilt er. Du kannst ihn leider nicht mehr rückgängig machen. Nimm Dir deshalb immer Zeit, bevor Du etwas unterschreibst und hol Dir Hilfe von einem Anwalt, um die Situation zu besprechen.
Dein Chef kann auch nein sagen!
Manchmal läuft es nicht so wie geplant. Dein Chef kann “nein” zu einem Aufhebungsvertrag sagen. Wenn zwischen euch dicke Luft ist, hilft manchmal ein offenes Gespräch dabei, Deinen Chef umzustimmen. Wenn Du damit keinen Erfolg hast, kannst Du nur noch mit einer Kündigung den Ausbildungsplatz verlassen.
Fazit
Mit dem Aufhebungsvertrag kannst Du schnell und unkompliziert Dein Ausbildungsverhältnis beenden, ohne auf Kündigungsfristen achten zu müssen. Das ist mega praktisch, wenn Du schon die nächste Stelle in Aussicht hast und den Betrieb wechseln willst. Wenn aber für die Zeit danach nichts geplant ist, kann ein Aufhebungsvertrag brenzlig sein. Denn das Arbeitsamt sperrt Dir die Arbeitslosengeldzahlung für bis zu zwölf Wochen!
Deswegen: Wenn Du einen Aufhebungsvertrag willst, informier Dich gut, schlaf ein,zwei Nächte drüber und hol Dir Beratung von einem Anwalt. Melde Dich am besten direkt für ein kostenfreies Erstgespräch, damit wir gemeinsam einen Aufhebungsvertrag aufsetzen können, der es in sich hat!
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