Freistellung nach Kündigung - Alles was Du wissen musst! | cleverklagen
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Freistellung nach Kündigung

Freistellung nach Kündigung - Alles was Du wissen musst!

Nach einer Kündigung kann es passieren, dass Dir Dein Chef eine Freistellung anbietet. Normalerweise musst Du bis zum Ende der Kündigungsfrist auf der Arbeit antanzen. Mit einer Freistellung kannst Du in dieser Zeit zu Hause bleiben und wirst weiterhin bezahlt. Was es mit der Freistellung auf sich hat, erklären wir Dir in diesem Artikel.

1.

Was ist eine Freistellung nach Kündigung?

Nach einer Kündigung - ob von Dir oder Deinem Chef - kann schlechte Laune auf der Arbeit angesagt sein. Um euch das zu ersparen, kann Dein Chef Dich von der Arbeit “freistellen”. Das heißt, Du bekommst bis zum Ende der Kündigungsfrist Dein volles Gehalt, musst aber nicht mehr arbeiten.


Dein Chef kann zwischen zwei Arten der Freistellung entscheiden: die widerrufliche und die unwiderrufliche Freistellung.

  • Die widerrufliche Freistellung kann jederzeit von Deinem Chef zurückgezogen werden. Dann kann er von Dir verlangen, zurück zur Arbeit zur kommen. Zum Beispiel, wenn es Personalmangel gibt und Dein Chef schnellen Ersatz braucht.
  • Die unwiderrufliche Freistellung kann nicht mehr zurückgenommen werden.


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Aufgepasst!

Je nachdem, wie Dein Chef Dich freistellt, darf er Deinen Resturlaub anrechnen.


Nur wenn er Dich unwiderruflich freistellt, darf er Deinen Urlaub auf die Freistellung anrechnen. Wenn er Dich widerruflich freistellt, darf er keinen Urlaub anrechnen. Denn: Wie sollst Du Dich “urlaubsmäßig” erholen, wenn Du jederzeit spontan ins Büro gerufen werden könntest?

2.

Wann darf mein Chef mich freistellen?

Dein Chef kann Dich in folgenden Situationen ohne Deine Zustimmung freistellen:

In Deinem Arbeitsvertrag ist festgehalten, dass Dein Chef Dich freistellen kann

Dann hast Du mit Deiner Unterschrift bereits im Voraus zugestimmt - Dein Chef kann Dich nach eigenem Ermessen freistellen. Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag, ob dort etwas dazu steht.

Dein Chef hat keine Arbeit für Dich

Wenn es zum Beispiel keine Aufträge für Dich gibt oder Du durch einen Unfall verhindert bist.

Du hast noch offene Urlaubstage

Wenn Du noch viele offene Urlaubstage hast, kann Dein Chef Dich freistellen, damit er sie nicht nach Ablauf der Kündigungsfrist auszahlen muss. Das geht nur, wenn Dein Chef Dich unwiderruflich freistellt.

Die Weiterbeschäftigung ist für Deinen Chef unzumutbar

Wenn Dein Chef behauptet, dass Du zum Beispiel den Betrieb störst oder Betriebsgeheimnisse weitergibst, kann er Dich “zwangsfreistellen”

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3.

Darf ich während der Freistellung woanders arbeiten?

Wenn Du freigestellt wurdest, bist Du trotzdem noch angestellt. Du musst Dich an Deinen Arbeitsvertrag halten. Hier steht auch drin, ob und in welchem Umfang Du andere Jobs haben kannst. Oft steht im Vertrag, dass Nebenjobs von Deinem Chef abgesegnet werden müssen. Wenn er damit einverstanden ist, kannst Du schon woanders anfangen zu arbeiten. Das geht aber nur bei einer unwiderruflichen Freistellung - denn sonst musst Du ja “auf Reserve” bereit stehen.


Du bekommst den Lohn von Deinem alten Job weiterhin ausgezahlt, während Du schon Deinem neuen Job nachgehst. Ob Du dann doppeltes Gehalt bekommst oder beide Gehälter miteinander verrechnet werden, kommt darauf an, ob das Thema zwischen Euch geregelt wurde oder nicht. Das geht aber nicht mit zwei Hauptbeschäftigungen, die zweite Beschäftigung muss eine Nebenbeschäftigung sein und wird auch steuerlich anders behandelt.

Achtung

Hier gilt das sogenannte Wettbewerbsverbot. Du darfst Dir während der Freistellung keinen Job bei einer Konkurrenzfirma besorgen.

4.

Kann ich selbst eine Freistellung fordern?

Nein, das geht leider nicht. Diese Entscheidung kann nur von Deinem Chef aus kommen. Aber Dein Chef muss Dir frei geben, wenn Du während der verbleibenden Arbeitszeit Bewerbungsgespräche oder Auswahlverfahren für neue Jobs hast. Egal, ob Dir gekündigt wurde oder Du selbst gekündigt hast.

Fazit

Wenn Dein Chef Dich freistellt, musst Du nicht mehr zur Arbeit kommen. Und Du wirst bezahlt, bis Dein Arbeitsvertrag ausläuft. Ein Traum!


Dieser Impuls muss aber von Deinem Chef kommen. Du kannst eine Freistellung nicht einfach so “verlangen”. Eine Freistellung kann aber verhandelt werden. Hier kommen wir für Dich ins Spiel. Wir haben top Anwälte, die das Arbeitsrecht wie ihre Westentasche kennen. Meld Dich hier für ein kostenfreies Beratungsgespräch an. Wir freuen uns von Dir zu hören und helfen Dir gerne weiter.

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