Wie lange ist Deine Kündigungsfrist in der Zeitarbeit? | cleverklagen
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iGZ Kündigungsfristen

Wie lange ist Deine Kündigungsfrist in der Zeitarbeit?

Als Leiharbeiter bist Du manchmal nur wenige Monate bei einem Kunden, bevor es weiter zum nächsten geht. Aber hast Du deswegen auch andere Kündigungsfristen? Wir erklären, wie schnell Du kündigen kannst und welche Fristen die Zeitarbeitsfirma einhalten muss. Außerdem erfährst Du, was für die Unternehmen gilt, bei denen Du als Zeitarbeiter eingesetzt wirst.

1.

Wie lange ist meine Kündigungsfrist als Zeitarbeiter?

In der Zeitarbeit werden fast immer Tarifverträge genutzt. Es gibt die Tarifverträge des BAP und des iGZ. Die Kündigungsfristen unterscheiden sich jeweils. Schau also zuerst in Deinen Arbeitsvertrag rein oder frage bei der Personalabteilung, welcher Tarifvertrag für Dich gilt!


Für beide Tarifverträge gilt, dass Du in der Probezeit eine kürzere Kündigungsfrist hast als nach der Probezeit. Wir erklären Dir alles im Detail!


Spoiler: Egal, welcher Tarifvertrag gilt, Dein Chef muss sich zwingend an die Kündigungsfristen halten. Wenn er das nicht tut, solltest Du einen Anwalt einschalten. Wir helfen Dir gerne dabei. Melde Dich hier für eine kostenfreie telefonische Beratung durch einen unserer Anwälte!

2.

Wie lange ist meine Frist nach dem Tarifvertrag des iGZ?

Die Probezeit beträgt sechs Monate. Innerhalb dieser Zeit wird die Kündigungsfrist immer länger. Ab dem siebten Monat – also nach der Probezeit – gilt für Dich eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Diese wird dann mit den Jahren länger, je länger Du dabei bist.

In der Probezeit

In der Probezeit gelten für Deinen Chef und für Dich diese Fristen:

  • In den ersten vier Wochen hast Du eine Kündigungsfrist von zwei Arbeitstagen.
  • Ab Woche fünf bis zum Ende des zweiten Monats hast Du eine Frist von einer Woche.
  • Ab dem dritten Monat bis zum Ende des sechsten Monats hast Du eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Nach der Probezeit

Ab dem siebten Monat beträgt die Kündigungsfrist mindestens vier Wochen. Kündigen kann man nur zum 15. oder zum Ende des Monats. Das ist die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist. Die Frist verlängert sich mit den Jahren: Je länger Du dabei bist, umso länger wird die Frist. Was das genau bedeutet, erklären wir Dir hier oder weiter unten im Artikel.

3.

Wie lange ist meine Kündigungsfrist nach dem Tarifvertrag des BAP?

Auch beim Tarifvertrag des BAP sind die ersten sechs Monate Probezeit. Ab dem siebten Monat gilt für Dich eine längere Kündigungsfrist.

In der Probezeit

In der Probezeit gelten für Deinen Chef und für Dich diese Fristen:

  • In den ersten drei Monaten könnt ihr Deinen Job mit einer Kündigungsfrist von einer Woche kündigen.

  • Ab dem vierten Monat hast Du eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Nach der Probezeit

Nach der Probezeit – also ab dem siebten Monat – gilt für Dich die gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats. Was das für Dich bedeutet, erfährst Du im nächsten Abschnitt.

Hinweis

Unabhängig von der Probezeit kann Dein Chef in den ersten zwei Wochen Deiner Beschäftigung eine Kündigungsfrist von einem Arbeitstag vereinbaren – das geht aber nur bei Neueinstellungen! Neueinstellung bedeutet, dass Du bei einem Arbeitgeber anfängst und vorher mindestens drei Monate lang nicht für diesen Arbeitgeber gearbeitet hast. Wenn Du nicht neu angestellt wirst, dann gilt in den ersten drei Monaten die Frist von einer Woche.

4.

Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist?

Die gesetzliche Kündigungsfrist gilt nicht nur für Zeitarbeiter, sondern auch für alle anderen Arbeitnehmer. Je länger Du schon in der Firma arbeitest, desto länger wird die Kündigungsfrist für Deinen Chef. Dein Chef darf diese Frist nie verkürzen. Falls in Deinem Arbeitsvertrag eine kürzere Frist steht, ist sie ungültig!

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist für Deinen Chef
Nach der Probezeit 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Ab 2 Jahren 1 Monat zum Monatsende
Ab 5 Jahren 2 Monate zum Monatsende
Ab 8 Jahren 3 Monate zum Monatsende
Ab 10 Jahren 4 Monate zum Monatsende

5.

Wer darf mich kündigen – die Zeitarbeitsfirma oder die Leihfirma?

Nur die Zeitarbeitsfirma kann Dich kündigen. Die Firma, bei der Du nur für einige Zeit arbeitest – die kann Dich nicht kündigen. Denn bei dieser Leihfirma bist Du nicht wirklich angestellt.


Wenn die Leihfirma für Dich keinen Bedarf mehr hat, ist das kein Grund für die Zeitarbeitsfirma, Dich einfach zu kündigen. Die Zeitarbeitsfirma muss jetzt einen neuen Einsatz für Dich finden.


Wenn Du gegen die Kündigung der Zeitarbeitsfirma klagen willst, machst Du das am besten mit einem Anwalt an Deiner Seite. Wir von cleverklagen unterstützen Dich dabei! Melde Dich noch heute bei uns für ein kostenfreies Beratungsgespräch.

6.

Was kann ich tun, wenn mein Chef die Kündigungsfrist nicht einhält?

Lass Dir von einem Anwalt helfen. Denn während Deine Kündigungsfrist läuft, steht Dir Lohn zu. Wenn Dein Chef Deine Kündigungsfrist einfach verkürzt, will er Dir damit auch Deinen Lohn streichen. Dagegen solltest Du was unternehmen! Schon ein einfaches Anwaltsschreiben kann oft ausreichen, um die Zahlung zu erhalten, die Dir bis zum Ende der Kündigungsfrist zusteht. Gemeinsam könnt ihr auch prüfen, ob eine Kündigungsschutzklage in Deinem Fall sinnvoll wäre – und vielleicht kommt sogar eine Abfindung für Dich in Frage!


Melde Dich noch heute bei uns, um ein kostenfreies Beratungsgespräch zu vereinbaren. Wir von cleverklagen helfen Dir!

7.

Wie sind meine Kündigungsfristen, wenn ich selbst kündigen will?

Wenn Du als Leiharbeiter selbst kündigen willst, kommt es erstmal darauf an, ob Du noch in der Probezeit bist. Die Probezeit dauert sechs Monate. Denn in der Probezeit gelten [kürzere Kündigungsfristen als üblich – für Dich und für Deinen Chef.


Nach der Probezeit ist die Kündigungsfrist für Dich vier Wochen, entweder zum 15. oder zum Ende des Monats. Wenn Dein Chef eine längere Frist im Arbeitsvertrag vereinbart, geht das in der Regel auch. Die Frist für Deine Eigenkündigung darf aber nie länger sein als die Kündigungsfrist von Deinem Chef. Wenn das so in Deinem Arbeitsvertrag steht, ist das ungültig.

Fazit

Als Zeitarbeiter sind Deine Kündigungsfristen in der Probezeit verkürzt. Ab dem siebten Monat hast Du aber die gleiche Kündigungsfrist wie andere Arbeitnehmer. Auch wenn für Dich teilweise andere Regeln gelten – Dein Chef muss sich an die Fristen halten! Wenn er das nicht tut, solltest Du dagegen vorgehen. Wir von cleverklagen helfen Dir dabei. Melde Dich hier für ein kostenfreies Erstgespräch.

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