Selbst kündigen in der Probezeit – So geht es schnell und unkompliziert!

Das Wichtigste in Kürze
- In der Probezeit können Du und Dein Chef sich erst mal kennenlernen.
- Du kannst einfach so kündigen und musst keinen Grund nennen.
- In der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen. Du kannst also leider nicht direkt aufhören.
In diesem Ratgeber
1
Bin ich überhaupt in der Probezeit?
2
Wie kündige ich in der Probezeit?
3
Muss ich noch weiter zur Arbeit kommen, wenn ich in der Probezeit gekündigt habe?
Du dachtest, die neue Arbeit wäre perfekt. Aber Du merkst schon kurz nachdem Du angefangen hast, dass der Job doch nicht das Richtige ist. Der Chef oder die Chefin ist unfreundlich, die Aufgaben langweilig: Am liebsten würdest Du sofort wieder gehen. Genau dafür gibt es die Probezeit! In dieser Zeit kannst Du den Arbeitsplatz kennenlernen. Und im Zweifelsfall auch leicht kündigen, wenn es doch nicht passt. Was Du beachten musst, erklären wir Dir in unserem Artikel.
1.
Bin ich überhaupt in der Probezeit?
Das Wichtigste zuerst: Die Probezeit gilt nicht “automatisch” bei jedem Arbeitsverhältnis. Sie muss vertraglich vereinbart sein! Schau in Deinem Arbeitsvertrag nach, ob dort etwas steht. Wenn im Vertrag nichts dazu steht, dann hast Du keine Probezeit – dann ist Deine Kündigungsfrist mindestens vier Wochen lang.
Übrigens: Die Probezeit darf höchstens sechs Monate lang sein. Wenn im Vertrag etwas anderes steht, ist das ungültig.
2.
Wie kündige ich in der Probezeit?
In der Probezeit fällt einem die Kündigung meist viel leichter. Man fühlt sich dem Betrieb nicht so verbunden, sodass man sich schnell verabschieden kann.
Aber Vorsicht! Die formalen Standards einer Kündigung müssen eingehalten werden! Du musst den klassischen Weg gehen: die Kündigung auf Papier verfassen, adressieren und persönlich unterzeichnen. Eine Kündigung per Mail oder als WhatsApp-Nachricht ist nicht erlaubt.
Wie Du die perfekte Kündigung schreibst, kannst Du in unserem Schritt-für-Schritt-Guide nachlesen.
3.
Muss ich noch weiter zur Arbeit kommen, wenn ich in der Probezeit gekündigt habe?
Leider ja! Du kannst nicht einfach so aufhören zu arbeiten. Du musst trotz Probezeit weiterhin zur Arbeit erscheinen – und zwar mindestens zwei Wochen lang. Das ist die Kündigungsfrist.
Wichtig ist hier der Wochentag: Drückst Du die Kündigung Deinem Chef an einem Freitag in die Hand, dann ist Dein letzter Arbeitstag ein Freitag – zwei Wochen später!
Falls Du mehr über Deine Kündigungsfrist erfahren willst, lies unseren Artikel “Kündigungsfrist während der Probezeit”.
Fazit
Die Probezeit gibt Dir die Chance, alles in Ruhe anzuschauen, bevor Du Dich festlegst. Und mal ehrlich, bei einem nervigen Job ist es gar nicht so übel, unkompliziert die Flucht ergreifen zu können!
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