Selbst kündigen in der Probezeit – So geht es schnell und unkompliziert! | cleverklagen
Ratgeber

Kündigen in der Probezeit

Selbst kündigen in der Probezeit – So geht es schnell und unkompliziert!

Du dachtest, die neue Arbeit wäre perfekt. Aber Du merkst schon kurz nachdem Du angefangen hast, dass der Job doch nicht das Richtige ist. Der Chef oder die Chefin ist unfreundlich, die Aufgaben langweilig: Am liebsten würdest Du sofort wieder gehen. Genau dafür gibt es die Probezeit! In dieser Zeit kannst Du den Arbeitsplatz kennenlernen. Und im Zweifelsfall auch leicht kündigen, wenn es doch nicht passt. Was Du beachten musst, erklären wir Dir in unserem Artikel.

1.

Bin ich überhaupt in der Probezeit?

Das Wichtigste zuerst: Die Probezeit gilt nicht “automatisch” bei jedem Arbeitsverhältnis. Sie muss vertraglich vereinbart sein! Schau in Deinem Arbeitsvertrag nach, ob dort etwas steht. Wenn im Vertrag nichts dazu steht, dann hast Du keine Probezeit – dann ist Deine Kündigungsfrist mindestens vier Wochen lang.


Übrigens: Die Probezeit darf höchstens sechs Monate lang sein. Wenn im Vertrag etwas anderes steht, ist das ungültig.

2.

Wie kündige ich in der Probezeit?

In der Probezeit fällt einem die Kündigung meist viel leichter. Man fühlt sich dem Betrieb nicht so verbunden, sodass man sich schnell verabschieden kann.


Aber Vorsicht! Die formalen Standards einer Kündigung müssen eingehalten werden! Du musst den klassischen Weg gehen: die Kündigung auf Papier verfassen, adressieren und persönlich unterzeichnen. Eine Kündigung per Mail oder als WhatsApp-Nachricht ist nicht erlaubt.


Wie Du die perfekte Kündigung schreibst, kannst Du in unserem Schritt-für-Schritt-Guide nachlesen.

3.

Muss ich noch weiter zur Arbeit kommen, wenn ich in der Probe­zeit gekündigt habe?

Leider ja! Du kannst nicht einfach so aufhören zu arbeiten. Du musst trotz Probezeit weiterhin zur Arbeit erscheinen – und zwar mindestens zwei Wochen lang. Das ist die Kündigungsfrist.


Wichtig ist hier der Wochentag: Drückst Du die Kündigung Deinem Chef an einem Freitag in die Hand, dann ist Dein letzter Arbeitstag ein Freitag – zwei Wochen später!


Falls Du mehr über Deine Kündigungsfrist erfahren willst, lies unseren Artikel “Kündigungsfrist während der Probezeit”.

Fazit

Die Probezeit gibt Dir die Chance, alles in Ruhe anzuschauen, bevor Du Dich festlegst. Und mal ehrlich, bei einem nervigen Job ist es gar nicht so übel, unkompliziert die Flucht ergreifen zu können!

Wir nutzen Cookies

Cookies werden für die Personalisierung von Anzeigen verwendet. Durch Klicken auf 'Alle Erlauben' bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Cookie Kategorien

Diese Website verwendet Cookies zu Funktions- und Statistikzwecken. Durch Klicken auf „Alle Erlauben“ bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist und erlaubst uns, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung. Dort kannst Du auch Deine Einwilligung jederzeit ändern.

Notwendig

>

Präferenzen

>

Statistik

>

Marketing

>

Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.

Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).

Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.

Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.

Notwendig

Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.

Präferenzen

Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).

Statistik

Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.

Marketing

Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.