Widerspruch gegen Kündigung einlegen - So kannst Du Dich wehren!

Das Wichtigste in Kürze
- Ein “Widerspruch” ist ein Schreiben an Deinen Chef, in dem Du ihn darauf hinweist, dass seine Kündigung Fehler enthält. Dieser Widerspruch hat keine rechtlichen Folgen und ist somit “nutzlos”.
- Das Mittel der Wahl, um Dich zu wehren, ist die Kündigungsschutzklage. Wenn Du gewinnst, bekommst Du entweder Deinen Job zurück oder eine dicke Abfindung.
- Du hast dafür ab Erhalt der Kündigung drei Wochen Zeit für die Klage!
- Melde Dich am besten so bald wie möglich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht und lass dich beraten.
In diesem Ratgeber
1
Macht ein Widerspruch Sinn? Leider Nein!
2
Die Kündigung anfechten - So geht’s besser!
3
Wir helfen Dir, gegen die Kündigung vorzugehen!
Gegen eine Kündigung solltest Du Dich unbedingt wehren. Oft hört man in dem Zusammenhang von einem “Widerspruch” - aber Achtung: davon raten wir Dir ab! Der “Widerspruch” ist ein Schreiben an Deinen Chef, in dem Du ihm sagst, dass seine Kündigung Fehler enthält. Aber so ein Widerspruch hat keine rechtlichen Folgen und ist somit “nutzlos”.
1.
Macht ein Widerspruch Sinn? Leider Nein!
Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass man einer Kündigung einfach widersprechen kann. Ein Widerspruch hat keine rechtlichen Auswirkungen.
Noch schlimmer: Mit dem Widerspruch weist du Deinen Chef darauf hin, dass seine Kündigung Fehler enthält. Damit gibst du ihm die Chance, den Fehler zu korrigieren und Dich ein weiteres Mal - fehlerfrei - zu kündigen. Und das wäre sehr ärgerlich, denn dann kannst Du Dich vielleicht gar nicht mehr wehren! Auch bei einer fristlosen Kündigung bringt Dir der Widerspruch nichts.
Deswegen solltest Du Dich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung wehren! Wir helfen Dir gerne dabei. Melde Dich hier für eine kostenlose Beratung durch unsere Partneranwälte an.
2.
Die Kündigung anfechten - So geht’s besser!
Ab Erhalt der Kündigung hast Du drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen:
Nur mit einer Kündigungsschutzklage kannst Du Dich gegen die Kündigung wehren. Wenn Du klagst, prüft das Arbeitsgericht Deine Kündigung. Es entscheidet, ob sie wirklich Hand und Fuß hat. Wenn Du gewinnst, verliert die Kündigung ihre Wirkung und Du kriegst Deinen Job zurück – oder Du verhandelst mit Deinem ehemaligen Arbeitgeber eine dicke Abfindung. Das ist häufig die bessere Option. Denn nach einer Kündigung will man meistens nicht mehr an den alten Arbeitsplatz zurück.
Achtung: Die Zeit ist knapp! Melde Dich daher am besten so bald wie möglich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht. Er bespricht mit Dir Deine individuelle Situation und begleitet Dich Schritt für Schritt durch den Prozess.
3.
Wir helfen Dir, gegen die Kündigung vorzugehen!
Unsere Mission bei cleverklagen ist es, Deine Rechte als Arbeitnehmer*in zu schützen. Jeder hat professionelle Unterstützung verdient! Vereinbare hier einen Telefontermin. Ein Anwalt für Arbeitsrecht ruft Dich dann zurück und berät Dich individuell - und das kostenlos und unverbindlich. Du bist nicht allein!
Fazit
Ein Widerspruch gegen die Kündigung ist rechtlich wirkungslos und kann Dir sogar schaden, indem er Deinem Arbeitgeber die Möglichkeit gibt, Fehler zu korrigieren. Setze stattdessen auf die Kündigungsschutzklage – das einzige wirksame Mittel, um Dich zu wehren. Innerhalb von drei Wochen kannst Du Deine Rechte einfordern und entweder Deinen Job zurückgewinnen oder eine Abfindung aushandeln. Handle schnell und lass Dich von einem erfahrenen Anwalt beraten – wir stehen Dir dabei zur Seite! Vereinbare hier einen kostenfreien telefonischen Beratungstermin.
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