Kann man einzelne Teile des Arbeitsvertrags kündigen? | cleverklagen
Ratgeber

Teilkündigung Arbeitsvertrag

Kann man einzelne Teile des Arbeitsvertrags kündigen?

Dein Chef hat Dir eine Kündigung auf den Tisch gelegt, mit der er nur einen Teil Deines Arbeitsvertrags kündigen will. Doch darf er das überhaupt? Nein! Bei Arbeitsverträgen gilt: ganz oder gar nicht. Eine Teilkündigung geht nicht. Das gilt aber auch für Dich: Du kannst keine einzelnen Teile Deines Arbeitsvertrags kündigen.


Wir erklären Dir, weshalb das so ist und wie Du Dich gegen die ungültige Kündigung wehren kannst!

1.

Darf Dein Chef einzelne Teile des Arbeitsvertrags kündigen?

Nein, einzelne Teile Deines Arbeitsvertrags kann Dein Chef nicht kündigen. Legt er Dir trotzdem so eine Kündigung auf den Tisch, ist sie schlicht ungültig.


Gegen so eine Kündigung solltest Du klagen. Insbesondere wenn Dein Chef Dein Gehalt ändern oder Extrazahlungen streichen will! Sonst entgeht Dir bares Geld. Da Teilkündigungen unwirksam sind, hast Du bei einer Klage sehr hohe Chancen. Ein Anwalt hilft Dir dabei, die Klage schnell und mit Erfolg durchzubringen. Wir von cleverklagen machen das gerne! Melde Dich hier für ein kostenfreies Beratungsgespräch.


Grundsätzlich gilt, dass Dein Chef Deinen Arbeitsvertrag nicht einfach ändern darf. Er kann nur dann auf Änderungen bestehen, wenn ihr euch nur mündlich geeinigt habt und im Arbeitsvertrag nichts Genaues steht.


Er kann zum Beispiel Boni oder Sonderzahlungen streichen, wenn sie nicht fest in Deinem Vertrag verankert sind. Auch wenn im Vertrag Deine Arbeitszeiten oder Dein Arbeitsplatz nicht genau bestimmt sind, darf Dein Chef ändern, von wann bis wann und wo Du arbeiten musst.


Anders sieht es aus, wenn er etwas ändern möchte, was in Deinem Arbeitsvertrag niedergeschrieben ist. Dann braucht er für jede Änderung Dein Einverständnis. Wenn Dein Chef Änderungen vorschlägt und Du einverstanden bist, könnt ihr den Vertrag umgestalten. Das geht mit einem Nachtrag oder einer komplett neuen Fassung. Grundsätzlich sind Änderungen also kein Problem, wenn ihr euch beide darauf einigt.

2.

Dein Chef hat Dir eine “Änderungskündigung” angeboten?

Dein Chef will einzelne Teile Deines Arbeitsvertrags streichen oder wesentliche Teile ändern – dann braucht er dafür Dein Einverständnis.


Wenn Du mit den Änderungen nicht einverstanden bist, hat er noch ein Ass im Ärmel: die sogenannte Änderungskündigung.


Bei einer Änderungskündigung…

  • kündigt Dein Chef Dein Arbeitsverhältnis.
  • Gleichzeitig bietet er Dir einen neuen Vertrag mit geänderten Arbeitsbedingungen an. Der schließt sich normalerweise direkt an Deine Kündigung an, sodass Du weiter angestellt bleibst.


Wenn Du das Angebot nicht annimmst, bleibt es bei der Kündigung. Du bist dann Deinen Job los. Doch keine Sorge: Dein Chef kann Änderungen nicht einfach nach Lust und Laune erzwingen. Änderungskündigungen sind an strenge Bedingungen geknüpft. Zum Thema Änderungskündigungen haben wir einen kompletten Artikel für Dich. Darin kannst Du nachlesen, welche Regeln gelten und wie Du Dich wehrst!

3.

Kannst Du einzelne Teile Deines Arbeitsvertrags kündigen?

Auch für Dich gilt: Du kannst nicht einfach so einzelne Teile Deines Arbeitsvertrags kündigen.


Wenn bestimmte Abmachungen in Deinem Arbeitsvertrag nicht mehr zu Deinem Leben passen, solltest Du mit Deinem Chef sprechen. Das können zum Beispiel Deine Arbeitszeit sein oder die Frage, wie viel Homeoffice Du machen darfst. Steht dazu nichts konkretes in Deinem Vertrag, reicht es, wenn ihr euch mündlich auf die Änderung einigt. Nur wenn ihr den Text in Deinem Arbeitsvertrag ändern wollt, müsst ihr zusammen einen Nachtrag oder eine Neufassung unterschreiben.

Fazit

Dein Chef kann Deinen Arbeitsvertrag nicht einfach ändern, wie es ihm gefällt. Er braucht für jede Änderung Deine Zustimmung. Teilkündigungen sind schlicht ungültig. Du solltest Dich auf jeden Fall wehren – sonst kommt Dein Chef mit der ungültigen Kündigung auch noch durch. Wir von cleverklagen helfen Dir. Vereinbare noch heute einen Telefontermin. Das Beratungsgespräch ist bei uns immer kostenfrei.

Wir nutzen Cookies

Cookies werden für die Personalisierung von Anzeigen verwendet. Durch Klicken auf 'Alle Erlauben' bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Cookie Kategorien

Diese Website verwendet Cookies zu Funktions- und Statistikzwecken. Durch Klicken auf „Alle Erlauben“ bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist und erlaubst uns, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung. Dort kannst Du auch Deine Einwilligung jederzeit ändern.

Notwendig

>

Präferenzen

>

Statistik

>

Marketing

>

Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.

Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).

Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.

Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.

Notwendig

Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.

Präferenzen

Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).

Statistik

Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.

Marketing

Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.