Gekündigt ohne Arbeitsvertrag? Deine Rechte, Dein Schutz!

Das Wichtigste in Kürze
-
Du bist auch ohne schriftlichen Vertrag gesetzlich vor Kündigungen geschützt.
-
Du kannst Dich gegen die Kündigung wehren!
-
Das Problem: Kommt es zum Streit, liegt es an Dir, die Abmachungen zwischen Deinem Chef und Dir zu beweisen.
-
Kündigungen haben häufig Fehler in ihrer Form oder im Inhalt - das macht sie ungültig. Dann kannst Du Dich noch besser wehren.
In diesem Ratgeber
1
Gekündigt ohne Arbeitsvertrag: Kannst Du Dich wehren?
2
Wie kannst Du Dein Arbeitsverhältnis beweisen?
3
Wie wehrst Du Dich? Die Kündigungsschutzklage!
Du hast den Job bekommen, Dich mit Deinen Chef auf Arbeitszeit und Gehalt geeinigt und fängst sofort an. Einen Vertrag unterschreibst Du erstmal nicht. Auch nach längerer Zeit hast Du noch nichts Schriftliches vorliegen, in dem die Bedingungen Deiner Anstellung niedergeschrieben sind.
Was kannst Du jetzt machen, wenn die Kündigung kommt? Bist Du geschützt, auch wenn Du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hast? Wir helfen Dir aus dieser unangenehmen Situation!
1.
Gekündigt ohne Arbeitsvertrag: Kannst Du Dich wehren?
Schock kurz verarbeiten, zur Ruhe kommen und erkennen: Du hast die Möglichkeit, Dich zu wehren! Der Staat schützt Arbeitnehmer nämlich ziemlich gut vor Kündigungen. Wenn Du Beweise für Deine Anstellung hast, kannst Du vor Gericht gegen die Kündigung klagen.
Denn: Auch wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, hast Du mit Deinem Chef Arbeitsbedingungen vereinbart. Das gilt als ein “mündlicher” Arbeitsvertrag. Dein Arbeitsverhältnis ist rechtlich genauso geschützt wie mit offiziellem Arbeitsvertrag. Wir helfen Dir, Deine Rechte zu verteidigen. Du kannst Dich hier für einen kostenfreien Beratungstermin mit einem unserer Partneranwälte anmelden. Er hört Dir aufmerksam zu und sagt Dir, was Du tun kannst.
Hinweis
Willst Du mehr über Deine Rechte wissen? Wir empfehlen Dir in unseren Artikel “Anstellung ohne Arbeitsvertrag” reinzuschauen.
2.
Wie kannst Du Dein Arbeitsverhältnis beweisen?
Wie bereits gesagt brauchst Du Beweise, die zeigen, dass Du auch wirklich angestellt warst. Wenn es keine schriftliche Abmachung gibt, musst Du das auf einem anderen Weg beweisen.
Du kannst diese Dinge als Beweismittel benutzen:
- Vorhandene Lohnabrechnungen oder Gehaltszahlungen
- Deine Kollegen können als Zeugen bestätigen, dass Du gearbeitet hast
- Nachweise von Kommunikation mit Deinem Chef
- E-Mails oder Whatsapp-Nachrichten
- eventuelle Fotos von Arbeitsprozessen
Sobald Du etwas von diesen Dingen zeigen kannst, hast Du die Möglichkeit, Dich vor Gericht gegen Deine Kündigung zu wehren.
3.
Wie wehrst Du Dich? Die Kündigungsschutzklage!
Die “Kündigungsschutzklage” beschützt Dich vor ungerechten Kündigungen. Mit ihr kannst Du Dich vor Gericht gegen Deinen Chef wehren. Das Ziel ist es, den Job zu behalten oder eine Abfindung auszuhandeln. Voraussetzung ist, dass Du Kündigungsschutz hast. Das ist der Fall, wenn Du länger als 6 Monate in einem Betrieb arbeitest, der mehr als 10 Mitarbeiter hat.
Dein Chef muss sich an strenge Regeln halten, wenn er Dich loswerden will. Das ist nämlich die gute Nachricht - viele Kündigungen sind fehlerhaft und lassen sich anfechten.
Macht Dein Chef auch nur den kleinsten Fehler, ist Deine Entlassung damit ungültig. Wichtig ist, dass Du die Klage rechtzeitig beim Arbeitsgericht einreichst: Ab dem Tag, an dem Du die Kündigung erhältst, hast Du dafür drei Wochen Zeit.
Wir helfen Dir!
Zuerst einmal, nicht verzweifeln. Auch wenn Du Dich unsicher fühlst, weil Du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hast - Du hast Rechte.
Wie wir Dir gezeigt haben, gibt es eine Reihe von Schritten, die Du unternehmen kannst, wenn Du gekündigt wurdest.
cleverklagen ist hier, um Dir dabei zu helfen. Wir haben die Anwälte, die Dich in diesem Prozess unterstützen. Wir wissen, dass es eine schwierige und stressige Zeit sein kann. Deswegen wollen wir Dir schnell helfen! Melde Dich einfach bei uns zu einem kostenfreien Beratungsgespräch.
Cookie Kategorien
Diese Website verwendet Cookies zu Funktions- und Statistikzwecken. Durch Klicken auf „Alle Erlauben“ bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist und erlaubst uns, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung. Dort kannst Du auch Deine Einwilligung jederzeit ändern.
Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.
Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).
Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.
Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.