Angestellt ohne Arbeitsvertrag – geht das?

Das Wichtigste in Kürze
-
Du kannst auch ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag Deinen Job ausüben.
-
Wenn Du und Dein Chef das Arbeitsverhältnis im Gespräch vereinbart haben, gilt das als “mündlicher Vertrag”.
-
Ein mündlicher Vertrag ist rechtlich gesehen genauso wirksam wie ein schriftlicher Vertrag. Das bedeutet auch: Mit oder ohne Vertrag - Du bist gesetzlich geschützt.
-
Das Problem: Wenn es zum Streit kommt, musst Du die Abmachungen beweisen. Und das ist deutlich einfacher, wenn es ein Dokument gibt.
In diesem Ratgeber
1
Angestellt ohne Arbeitsvertrag - Worauf musst Du achten?
2
Nach einem Monat muss der Rahmen schriftlich festgehalten sein!
3
Warum ist ein fehlender Arbeitsvertrag schlecht?
4
Wie beweist Du, dass Abmachungen getroffen wurden?
5
Welche Rechte hast Du – auch ohne Arbeitsvertrag?
6
Dein Chef zahlt Deinen Lohn nicht mehr?
7
Achtung: Ist es Schwarzarbeit?
Du hast einen neuen Job angefangen, ohne einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben? Oder nach langer Zusammenarbeit immer noch keinen Vertrag bekommen? Auch wenn das erstmal ungewöhnlich klingt - das passiert häufiger als man denkt.
In diesem Artikel klären wir Dich auf: Über Deine Rechte, wo Du Dich absichern solltest und was für Probleme auf Dich zukommen können, wenn Du keinen Arbeitsvertrag hast.
1.
Angestellt ohne Arbeitsvertrag - Worauf musst Du achten?
Ein Arbeitsverhältnis muss nicht schriftlich festgelegt werden. Wenn Du die Arbeitsbedingungen mit Deinem Chef besprochen hast, gilt das als mündlicher Vertrag - und der ist gültig!
Solche mündlich geschlossenen Arbeitsverträge kommen häufiger vor, als man denkt. Erstmal kein Problem, solange Dein Arbeitgeber pünktlich den vereinbarten Lohn zahlt und eure Vereinbarungen einhält.
Bist Du ohne schriftlichen Nachweis angestellt, stehst Du nicht schutzlos da. Denn für einen mündlichen Vertrag gelten dieselben Regeln wie für einen schriftlichen. Das bedeutet, dass Du die gleichen Rechte hast wie mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag. Dein Chef muss sich an alles halten, auf das ihr euch mündlich geeinigt habt.
Der fehlende schriftliche Vertrag wird erst zum Problem, wenn Dein Arbeitgeber sich nicht mehr an die Abmachungen hält. Denn wie sollst Du jetzt beweisen, was ihr besprochen habt?
Wenn der Chef sich gegen einen schriftlichen Vertrag wehrt
Will Dir Dein Arbeitgeber keine schriftliche Bestätigung geben, kannst Du diese vor dem Arbeitsgericht einklagen oder mit einem Schreiben vom Rechtsanwalt einfordern. Wir von cleverklagen stehen Dir bei diesem Schritt zur Seite. Melde Dich gerne bei uns zu einem kostenfreien Beratungsgespräch. Wir besprechen Deine Situation und finden gemeinsam den besten Weg für Dich!
2.
Nach einem Monat muss der Rahmen schriftlich festgehalten sein!
Selbst wenn er Dir keinen Arbeitsvertrag ausstellt: Nach einem Monat ist Dein Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, die Rahmenbedingungen schriftlich festzuhalten. Dazu zählen folgende Dinge:
- Wann beginnt das Arbeitsverhältnis?
- Wie hoch ist Dein Gehalt?
- Wie setzt sich das Gehalt zusammen?
- Wie lange ist die Probezeit?
- Was sind Deine Arbeitszeiten?
- Was ist der Arbeitsort?
- Welche Pausen sind vereinbart?
- Welches Schichtsystem gilt?
- Werden Überstunden bezahlt und wie viel kriegst Du?
- Wie wird die Kündigung geregelt?
- Was ist das Enddatum bei einem befristeten Arbeitsvertrag?
Dieses Dokument kann formal ein Arbeitsvertrag sein. Aber auch wenn es keiner ist, hast Du wenigstens einen Nachweis über alles, was ihr vereinbart habt.
Übrigens
Seit dem 01.08.2022 riskiert Dein Chef sogar ein Bußgeld, wenn Du nach Aufforderung immer noch keinen Nachweis in der Hand hast.
3.
Warum ist ein fehlender Arbeitsvertrag schlecht?
Kommt es zu einem Streit, bist Du in der Beweispflicht. Das bedeutet, Du musst beweisen, dass Du überhaupt für Deinen Chef gearbeitet hast und welche Arbeitsbedingungen (wie Gehalt oder Urlaub) ausgehandelt wurden. Gibt es keine Beweise, steht es Aussage gegen Aussage.
Dein Chef könnte plötzlich anfangen, Dir weniger Gehalt zu zahlen, sich “nicht mehr an Abmachungen erinnern” oder Deine Anstellung komplett leugnen!
4.
Wie beweist Du, dass Abmachungen getroffen wurden?
Wenn es keine schriftliche Abmachung gibt, musst Du auf andere Art beweisen, dass es welche gab. Du kannst diese Dinge als Beweismittel benutzen:
- Vorhandene Lohnabrechnungen oder Gehaltszahlungen
- Arbeitest Du in einem Team, können Kollegen bestätigen, dass es ein Anstellungsverhältnis gegeben hat
- Nachweise von Kommunikation mit Deinem Chef oder leitenden Angestellten
- E-Mails oder SMS, die bezüglich Deiner Arbeit ausgetauscht wurden
Hast Du Schwierigkeiten, melde Dich bei uns! Wir beraten Dich gerne kostenfrei zu Deiner Situation.
5.
Welche Rechte hast Du – auch ohne Arbeitsvertrag?
Bei mündlichen Verträgen passiert es oft, dass man sich über Gehalt und Arbeitszeit einigt, andere Punkte aber nicht besprochen werden. Das bedeutet nicht, dass Dein Chef jetzt freie Hand mit Dir hat! Ist nichts beschlossen, oder das Vereinbarte kann nicht mehr bewiesen werden, gilt das Gesetz:
- Du bekommst das für Deinen Job angemessene Gehalt und nicht weniger als Mindestlohn
- Du darfst bei den meisten Berufen nicht mehr als 8 Stunden täglich (im Einzelfall nicht mehr als 10 Stunden) arbeiten
- Ab sechs Monaten in einem Betrieb mit mindestens zehn Mitarbeitern hast Du Kündigungsschutz
- Du bekommst Urlaub, bei Vollzeit mindestens 20 Werktage pro Jahr
- Du hast Anspruch auf Krankengeld
- Ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist automatisch unbefristet
6.
Dein Chef zahlt Deinen Lohn nicht mehr?
Du arbeitest und wirst am Ende des Monats bezahlt. So soll es eigentlich laufen. Manche Arbeitgeber kommen aber auf die Idee, ihren Angestellten kein Gehalt zu zahlen. “Beweis erstmal, dass Du überhaupt für mich gearbeitet hast!” heißt es dann.
Hier gilt: Je mehr Beweise Du hast, desto besser. Das können vorherige Gehaltszahlungen sein. Oder Kollegen, die bezeugen, dass Du Arbeit geleistet hast. Häufig lohnt es sich auch, dem Arbeitgeber mit einer Klage und einem Brief vom Anwalt zu drohen.
7.
Achtung: Ist es Schwarzarbeit?
Gibt es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag und Dein Chef will Dich in bar bezahlen, solltest Du vorsichtig sein. Es besteht das große Risiko, dass er Dich “schwarz” beschäftigt. Das bedeutet, er spart sich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die er eigentlich an den Staat zahlen müsste.
Auch wenn Du davon nichts weißt: damit würdest Du Dich strafbar machen und ein Bußgeld riskieren! Denn die sogenannte “Schwarzarbeit” ist in Deutschland illegal.
Fazit
Auch ohne einen offiziellen Arbeitsvertrag bist Du rechtlich geschützt und hast Anspruch auf bestimmte Leistungen wie Mindestlohn, eine unbefristete Anstellung oder Urlaub. Du bekommst nur Probleme, wenn Dein Chef Schwierigkeiten macht. Sollte das der Fall sein, melde Dich bei uns! Unser Beratungsgespräch ist komplett kostenfrei.
Cookie Kategorien
Diese Website verwendet Cookies zu Funktions- und Statistikzwecken. Durch Klicken auf „Alle Erlauben“ bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist und erlaubst uns, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung. Dort kannst Du auch Deine Einwilligung jederzeit ändern.
Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.
Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).
Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.
Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.