Du hast Deinen Lohn nicht erhalten? So forderst Du ihn ein!

Das Wichtigste in Kürze
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Wenn Dein Lohn nicht rechtzeitig auf Deinem Konto landet, solltest Du das Gespräch mit Deinem Chef suchen.
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Wenn das nichts bringt, kannst Du ihn abmahnen. Der nächste Schritt ist eine Lohnklage.
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Zur Überbrückung kannst Du Arbeitslosengeld bekommen. So stehst Du nicht ohne Geld da.
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Wendest Du Dich mit der Klage an uns, zahlst Du nur, wenn Du gewinnst. Du hast also kein Risiko.
In diesem Ratgeber
1
Wann muss der Lohn normalerweise auf meinem Konto sein?
2
Lohn nicht erhalten? Das kannst Du tun!
3
Wie klage ich meinen Lohn ein?
4
Was kostet die Lohnklage?
5
Kann ich aufhören zu arbeiten, wenn mein Chef nicht zahlt?
6
Wie komme ich an Geld, wenn mein Chef nicht zahlt?
Du hast Deinen Lohn zu spät oder gar nicht erhalten? Das musst Du Dir nicht gefallen lassen. Wenn Dein Chef nicht zahlt, kannst Du Dein Gehalt einklagen! Wir zeigen Dir, wie das geht.
1.
Wann muss der Lohn normalerweise auf meinem Konto sein?
Erst die Arbeit, dann der Lohn. Normalerweise arbeitest Du einen Monat lang, und dann bekommst Du Dein Gehalt. Das Geld muss in der Regel am 01. des Folgemonats auf Deinem Konto sein. In Deinem Arbeits- oder Tarifvertrag kann aber auch vereinbart sein, dass erst zum 15. gezahlt wird. Schau dort mal hinein! Das, was im Vertrag steht, gilt. Schon einen Tag später ist Dein Chef mit Deinem Gehalt im Rückstand!
Dein Chef zahlt einfach nicht? Unsere Anwälte helfen Dir gerne. Melde Dich hier für ein kostenfreies Beratungsgespräch an.
2.
Lohn nicht erhalten? Das kannst Du tun!
Wenn Dein Chef mit seiner Zahlung spät dran ist, musst Du nicht gleich das Schlimmste befürchten. Trotzdem solltest Du aktiv werden. Vor allem, wenn Dein Gehalt schon seit mehreren Tagen oder sogar Wochen ausbleibt!
Wende Dich zuerst persönlich an Deinen Chef.
Nach einigen Tagen ohne Gehalt solltest Du versuchen, das Problem durch ein Gespräch unter vier Augen zu lösen. Bitte Deinen Arbeitgeber oder die Personalabteilung, die Zahlung so schnell wie möglich nachzuholen. Vielleicht liegt das Problem bei der Buchhaltung oder der Bank. Warte nach eurem Gespräch ein paar Tage ab. Im besten Fall hat sich das Problem damit erledigt.
Passiert nichts, solltest Du abmahnen.
Wenn Dein Gehalt nach dem Gespräch trotzdem ausbleibt, kannst Du Deinen Chef in einem unterschriebenen Brief “abmahnen”. Das sollte Deine Abmahnung unbedingt enthalten:
- das Wort “Abmahnung” im Betreff
- den Betrag, den Dein Chef Dir schuldet
- den Tag, an dem Dein Gehalt fällig war
- eine Zahlungsfrist von sieben Tagen
- den Hinweis, dass Du rechtliche Schritte einleiten musst, wenn Dein Gehalt nach der Frist nicht bezahlt wird
Die Abmahnung hat mehrere Funktionen: Erstens ist die Abmahnung eine strenge Erinnerung an die Lohnzahlung. Sie signalisiert Deinem Chef, dass Du Deine Rechte kennst und Dich wehrst. Gleichzeitig dient die Abmahnung als Beweismittel, falls Du im nächsten Schritt klagen musst.
Du kannst den offenen Betrag gerichtlich einfordern.
Die gerichtliche Mahnung macht vor allem dann Sinn, wenn Du weißt, dass Dein Chef zahlen kann und das Geschäft läuft.
Dafür musst Du bei Deinem örtlichen Arbeitsgericht einen Mahnbescheid gegen Deinen Chef einreichen. Das nötige Formular findest Du auf der Website des Arbeitsgerichts. Dein Chef hat dann 30 Tage Zeit, um zu reagieren. Verpasst er die Frist, wird Deine Mahnung automatisch zu einem Vollstreckungsbescheid. Das bedeutet, dass Du das Geld mit einer Kontopfändung oder einem Gerichtsvollzieher eintreiben kannst. Dafür musst Du Dir aber einen Anwalt nehmen.
Wenn Du unsicher bist, welches Arbeitsgericht für Dich zuständig ist, schau hier hinein.
Wenn Dein Chef nicht zahlt, solltest Du klagen.
Wenn Du sicher bist, dass Dein Geld nicht mehr kommt, ist eine Klage sinnvoll. Zum Beispiel, weil Gerüchte über eine Pleite im Umlauf sind. Ein Anwalt kann Dir dabei helfen, Dein Gehalt einzuklagen. Melde Dich bei uns, um ein kostenloses Beratungsgespräch zu vereinbaren. Unsere Partneranwälte rufen Dich zum gewünschten Zeitpunkt zurück.
Achtung
Es kann passieren, dass Dein Chef Dich dazu drängt, ihm entgegenzukommen. Zum Beispiel mit einer Ratenzahlung oder sogar damit, dass Du auf Dein Geld verzichtest. Das musst Du natürlich nicht hinnehmen. Wenn Du ratlos bist, wie Du darauf angemessen reagieren solltest – meld Dich bei uns!
3.
Wie klage ich meinen Lohn ein?
Deinen Lohn klagst Du mit einer Lohnzahlungsklage ein. Dafür musst Du eine Reihe von Dokumenten beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
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Suche zuerst die benötigten Dokumente zusammen. Das sind:
- Dein Arbeitsvertrag
- Deine letzte Lohnabrechnung
- einen Nachweis Deiner Überstunden, falls Du welche hast
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Jetzt musst Du die Klage einreichen. Das kannst Du selbst machen, oder einen Anwalt dafür beauftragen. Bei welchem Arbeitsgericht Du die Klage einreichst, hängt davon ab, wer Dein Chef ist:
- Dein Chef ist eine GmbH, Aktiengesellschaft (AG) oder Personengesellschaft (oHG oder KG)?
Dann ist das Arbeitsgericht in dem Bundesland zuständig, wo die Betriebsstätte liegt. - Dein Chef ist ein Einzelunternehmer?
Dann ist ebenfalls das Arbeitsgericht, dass in dem Bundesland der Betriebsstätte liegt, entscheidend. Falls es keine gibt, dann gilt ausnahmsweise der Sitz Deines Arbeitnehmers.
- Dein Chef ist eine GmbH, Aktiengesellschaft (AG) oder Personengesellschaft (oHG oder KG)?
Wie geht’s weiter, wenn Du gewinnst oder verlierst?
Wenn Du die Klage gewinnst, muss Dein Chef umgehend zahlen. Bekommst Du das Geld weiterhin nicht, kannst Du es von einem Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.
Wenn Du die Klage verlierst, bekommst Du das ausstehende Gehalt erstmal nicht. Das musst Du nicht akzeptieren: Du kannst gegen das Urteil Berufung einlegen und Dein Fall wird nochmal von einem anderen Gericht geprüft. Den Anwalt Deines Chefs musst Du nach einer Niederlage übrigens nicht bezahlen - im Arbeitsrecht zahlt jede Partei ihre eigenen Kosten.
Wie lange dauert eine Lohnklage?
Wenn Du die Klage einmal eingereicht hast, vergehen bis zum Urteil normalerweise drei bis vier Monate.
4.
Was kostet die Lohnklage?
Das kommt darauf, ob Du mit einem Anwalt klagst. Du darfst die Klage auch ohne Anwalt auf eigene Faust durchziehen. Das ist zwar billiger, aber es kann einiges schief gehen. Daher empfehlen wir Dir, einen Anwalt zu beauftragen.
Du klagst ohne Anwalt?
Ohne Anwalt kostet Dich eine Lohnklage erstmal nichts. Denn Du musst keine Anwaltskosten zahlen und Gerichtsgebühren entstehen auch nicht, wenn ihr euch vor Gericht einigt. Nur wenn Du die Klage verlierst, musst Du Gerichtskosten zahlen. Diese richten sich nach der Höhe der Summe, die Du vor Gericht einklagen wolltest.
Du klagst mit Anwalt?
Auch mit einem Anwalt an Deiner Seite musst Du für die Klage selbst erstmal nichts zahlen. Es kommen zwar Anwaltskosten auf Dich zu, dafür hast Du aber professionelle Hilfe an Deiner Seite und stehst im Prozess nicht alleine da. Je mehr Gehalt Du einklagst, desto teurer wird Dein Anwalt. Wenn Du verlierst, musst Du Deinen Anwalt normalerweise leider bezahlen. Außerdem kommen Gerichtskosten auf Dich zu. Mit cleverklagen hast Du weniger Risiko! Denn mit uns zahlst Du nur dann Anwaltskoste, wenn Du gewinnst. Oder Du meldest Dich hier für eine kostenlose Beratung durch einen Anwalt!
Wichtig
Selbst wenn Du verlierst, bleibst Du nicht auf den Anwaltskosten Deines Chefs sitzen. Denn vor Arbeitsgerichten zahlt jeder seinen Anwalt selbst, egal wer gewinnt.
5.
Kann ich aufhören zu arbeiten, wenn mein Chef nicht zahlt?
Ja. Wenn Dein Gehalt ausbleibt, musst Du nicht weiter arbeiten. Dafür muss Dein Chef mit seiner Zahlung aber schon eine Weile im Rückstand sein. Wenn Du ohne Gehalt nicht mehr arbeiten willst, hast Du zwei Optionen:
Du kommst einfach nicht mehr zur Arbeit.
Dazu hast Du das Recht, wenn Dein Chef seit mindestens drei Monaten Deinen Lohn nicht zahlt. Früher solltest Du aber nicht einfach aufhören zu arbeiten. Wenn Du Deine Arbeit wegen ausstehendem Lohn verweigerst, solltest Du Deinem Chef das schriftlich mitteilen. Dann kannst Du Dich auf Dein Zurückbehaltungsrecht berufen. Dein Chef muss Dich theoretisch weiter bezahlen, auch wenn Du nicht zur Arbeit erscheinst.
Du kündigst fristlos.
Du kannst auch fristlos kündigen, wenn Dein Gehalt nicht kommt. Das bedeutet, dass Du von heute auf morgen nicht mehr beschäftigt bist. Dein Gehalt muss Dein Chef aber noch so lange zahlen, bis Deine Kündigungsfrist bei einer normalen Kündigung gelaufen wäre. Für eine fristlose Kündigung musst Du Deinen Chef vorher abmahnen. Wie Du richtig fristlos kündigst, kannst Du hier nachlesen.
6.
Wie komme ich an Geld, wenn mein Chef nicht zahlt?
Wenn Dein Chef sich weigert zu zahlen, kannst Du vorerst Arbeitslosengeld beantragen. Beim Arbeitslosengeld bekommst Du aber nur 60-70 Prozent Deines Nettogehalts. Verklagst Du Deinen Chef mit Erfolg, muss er den Unterschied zwischen Deinem Gehalt und dem Arbeitslosengeld zurückzahlen.
Wenn Dein Chef pleite ist und nicht zahlen kann, kannst Du Insolvenzgeld für bis zu drei Monate bekommen. Insolvenzgeld ist genauso hoch wie Dein normales Gehalt. Du musst es aber spätestens innerhalb von zwei Monaten beantragen, nachdem Dein Chef ein Insolvenzverfahren eröffnet hat.
Fazit
Wenn Dein Lohn ausbleibt, kann es für Dich schnell heikel werden. Schließlich zahlen sich Miete, Energie und Lebenskosten nicht von selbst. Deswegen solltest Du so schnell wie möglich etwas unternehmen. Egal ob Mahnung oder Klage – wir von cleverklagen helfen Dir. Meld Dich hier für ein kostenfreies Beratungsgespräch mit einem Anwalt an!
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