Kündigung nach Betriebszugehörigkeit: 5, 7 oder 20 Jahre?

Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt eine gesetzliche Mindest-Kündigungsfrist. Die darf nicht unterschritten werden.
- Wenn Dein Chef Dir kündigt, gilt: Je länger Du in Deinem Job warst, desto länger ist die gesetzliche Kündigungsfrist! Sie ist zwischen vier Wochen und sieben Monaten lang.
- Wenn Du selbst kündigst, ist Deine Kündigungsfrist mindestens 4 Wochen lang. Allerdings kann in Deinem Arbeitsvertrag eine längere Frist vereinbart sein. In Deinem Arbeitsvertrag kann die Frist verlängert werden - aber niemals verkürzt!
In diesem Ratgeber
1
Wie sind die gesetzlichen Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit geregelt?
2
Wie sind die Kündigungsfristen für meinen Chef?
3
Wie lange ist die Kündigungsfrist nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?
4
Wie lange ist die Kündigungsfrist nach 7 Jahren Betriebszugehörigkeit?
5
Wie lange ist die Kündigungsfrist nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit?
6
Wie lange ist die Kündigungsfrist nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit?
7
Wie sind die Kündigungsfristen für Dich?
8
Was, wenn mein Chef die Kündigungsfrist nicht einhält?
Du arbeitest nun schon einige Zeit bei Deinem Chef, aber langsam steigt ein merkwürdiges Gefühl in Dir hoch: Will er mich vielleicht nach all dieser Zeit doch loswerden? Und wie schnell kann er das, falls er das möchte? Du arbeitest ja schon seit einigen Jahren im Betrieb!
Oder aber Du möchtest selbst kündigen, und fragst Dich, wie lange Du noch arbeiten musst? Wir erklären Dir, wie lange Deine Kündigungsfrist ist - je nachdem, wie lange Du schon dabei bist!
1.
Wie sind die gesetzlichen Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit geregelt?
Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen sind für Dich und Deinen Chef unterschiedlich. Sie dürfen nie unterschritten werden – In Deinem Arbeitsvertrag können aber längere Fristen vereinbart sein. Schau dort nach, ob etwas dazu drin steht.
Was ist, wenn Dein Chef kündigt?
Die Mindestkündigungsfrist (nach der Probezeit) ist vier Wochen lang und wird länger, je länger Du im Betrieb arbeitest!
Sie kann bis zu sieben Monate lang werden, wenn Du schon länger dabei bist. Wir haben unten eine Tabelle, die Dir anzeigt, wie lang die Kündigungsfrist je nach Betriebszugehörigkeit ist.
Die Frist für Deinen Chef darf niemals kürzer sein, als Deine Frist (für eine Eigenkündigung). Das ist ungültig!
Was gilt, wenn Du selbst kündigen willst?
Deine gesetzliche Kündigungsfrist beträgt nach der Probezeit immer mindestens vier Wochen. Kündigen darfst Du zum 15. oder zum Ende eines Monats, nicht zu irgendeinem beliebigen Tag. In Deinem Arbeitsvertrag kann aber auch eine längere Frist vereinbart sein! Deswegen sieh als erstes in Deinem Arbeitsvertrag nach. Sollte dort nichts dazu stehen, ist Deine Frist vier Wochen lang. Egal, wie lange Du schon bei der Firma arbeitest!
Achtung: Die im Vertrag festgelegte Frist für Dich (bei einer Eigenkündigung) darf niemals länger sein, als die Frist für Deinen Chef. Das ist ungültig!
Wichtig zu wissen
Die Kündigungsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Empfänger (Du oder Dein Chef) Du die Kündigung erhältst. Vollkommen egal, welches Datum auf dem Kündigungsschreiben oder dem Poststempel steht! Merke Dir also, wann Dir die Kündigung gegeben wurde oder wann Du den Brief übergeben hast.
2.
Wie sind die Kündigungsfristen für meinen Chef?
Die Tabelle zeigt Dir die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen. In Deinem Arbeitsvertrag können längere Fristen vereinbart sein.
Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist |
---|---|
Weniger als 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
Ab 2 Jahren | 1 Monat zum Monatsende |
Ab 5 Jahren | 2 Monate zum Monatsende |
Ab 8 Jahren | 3 Monate zum Monatsende |
Ab 10 Jahren | 4 Monate zum Monatsende |
Ab 12 Jahren | 5 Monate zum Monatsende |
Ab 15 Jahren | 6 Monate zum Monatsende |
Ab 20 Jahren | 7 Monate zum Monatsende |
Du hast jetzt gelernt, dass die Kündigungsfrist für Deinen Chef immer länger wird, je länger Du im Betrieb arbeitest. Hier einige Beispiele:
3.
Wie lange ist die Kündigungsfrist nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?
Wenn Du fünf Jahre im Betrieb gearbeitet hast, beträgt die Frist für Deinen Chef zwei Monate (zum Ende des Kalendermonats). Das ist die gesetzlich vorgegebene Mindestfrist. Sieh in Deinem Vertrag nach, ob dort eine längere Frist vereinbart ist.
4.
Wie lange ist die Kündigungsfrist nach 7 Jahren Betriebszugehörigkeit?
Wenn Du sieben Jahre Betriebszugehörigkeit zählst, beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Ende des Kalendermonats. Das ist die Mindestfrist. Der erste Blick geht immer in den Vertrag, ob dort etwas anderes vereinbart ist.
5.
Wie lange ist die Kündigungsfrist nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit?
Wenn Du schon zehn Jahre in einem Betrieb gearbeitet hast, beträgt Deine Kündigungsfrist vier Monate zum Ende des Kalendermonats. Das ist die gesetzliche Mindestfrist. Schau in Deinen Arbeitsvertrag – dort kann eine längere Frist vereinbart sein.
6.
Wie lange ist die Kündigungsfrist nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit?
Wenn Du ganze zwanzig Jahre in einem Betrieb gearbeitet hast, dann erst einmal: Respekt! Jetzt beträgt Deine gesetzliche Kündigungsfrist sieben Monate zum Ende des Kalendermonats.
Schau sicherheitshalber noch in Deinen Arbeitsvertrag – dort kann eine längere Kündigungsfrist vereinbart sein.
Staffelung der Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit ist nicht diskriminierend!
Auch wenn es sich für manch einen unfair anfühlen mag: Es ist keine Diskriminerung, die Kündigungsfristen nach der Dauer der Firmenzugehörigkeit zu Staffeln. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt 2014 entschieden.
Nach § 622 BGB gibt es also längere Kündigungsfristen für die Leute, die länger im selben Betrieb arbeiten. Das soll vor allem die treuen Mitarbeiter schützen. Und das ist fair, also keine Benachteiligung wegen des Alters.
7.
Wie sind die Kündigungsfristen für Dich?
Die Tabelle zeigt Dir die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen. In Deinem Arbeitsvertrag können längere Fristen vereinbart sein. Die Frist für Deine Eigenkündigung darf niemals länger sein, als die Frist für Deinen Chef. Das ist nicht erlaubt!
Wenn Du kündigst, gelten folgende Fristen:
Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist |
---|---|
0 bis 6 Monate (Probezeit) | 2 Wochen, zu jedem beliebigen Tag |
Nach der Probezeit | 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats |
Achtung!
Im Vertrag kann festgelegt sein, “zu wann” Du kündigen darfst. Dann kannst Du nur an bestimmten Daten kündigen. Zum Beispiel “zum Ende des Monats” oder “zum Quartalsende”. Wir haben dazu einen extra Artikel geschrieben: “Kündigungsfrist -wie lang?”. Da erklären wir Dir alle Formulierungen, die im Arbeitsvertrag vorkommen können.
8.
Was, wenn mein Chef die Kündigungsfrist nicht einhält?
Dann kannst Du Dich gerichtlich gegen die Kündigung zur Wehr setzen. Deswegen schau ganz genau in Deinen Vertrag! Wenn Du gewinnst, stellt das Arbeitsgericht fest, dass die Kündigung nicht “wirksam” war. Dann wirst Du wieder eingestellt oder bekommst eine Abfindung.
Falls Du Fragen hast, meld Dich hier für ein kostenfreies Beratungsgespräch. Wir beraten Dich zu Deiner individuellen Situation - kostenfrei! Und dieses Angebot solltest Du unbedingt nutzen, falls Dein Chef versucht hat, Dich um die Kündigungsfrist zu betrügen.
Fazit
Die Länge Deiner Kündigungsfrist hängt maßgeblich von Deiner Betriebszugehörigkeit ab. Diese Staffelung schützt treue Mitarbeiter und ist gesetzlich verankert. Bei Verstößen durch Deinen Chef kannst Du Dich wehren. Wir helfen Dir, Deine Rechte zu wahren und bestmöglich durchzusetzen! Meld Dich hier für ein kostenfreies Beratungsgespräch!
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